Die nächste Spielgemeinschaft im Bliestal-Fußball steht in den Startlöchern: Der FV Oberbexbach und der VfR Frankenholz planen eine gemeinsame Zukunft. "Der Vorstand des VfR Frankenholz beabsichtigt einen Antrag auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft im Fußballbereich mit dem FV Oberbexbach beim Saarländischen Fußballverband zu beantragen. Bereits im Vorfeld wurde über mehrere Monate in diversen Einzelgesprächen und Vorstandssitzungen über eine mögliche Spielgemeinschaft der Seniorenfußballmannschaft zur Saison 2020/2021 mit dem FVO diskutiert. Dabei trifft man bei beiden Vereinen auf die gleichen gesellschaftlichen Probleme und will nun versuchen gemeinsam einen positiven Weg zu beschreiten.", heißt es von Seiten des VfR Frankenholz.
"Die wichtigsten Gründe für einen Zusammenschluss sind folgende: Kräftebündelung in Zeiten des demographischen Wandels bei einer sinkenden Anzahl von Spielern (Nachwuchsprobleme, fehlende Jugendspieler, fehlende Reservespieler); Das Vorhandensein zweier Rasenplätze, um die generelle Dauerbelastung einzuschränken und jederzeit auf einen anderen Platz ausweichen zu können; Kostenteilung in Bezug auf Aufwandsentschädigungen für Trainer und Verbandsgebühren; - Pilotprojekt als erste Fußballspielgemeinschaft im Aktivenbereich am Höcherberg mit der Option einer weiteren Zusammenarbeit in anderen Vereinsbereichen; Generelle Synergieeffekte über den normalen Spielbetrieb hinaus.", heißt es vom VfR. Die Spielgemeinschaft wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, mindestens aber auf die Dauer von fünf Jahren. Die Meldung muss beim SFV bis zum 15. Juni 2020 erfolgen und betrifft im konkreten Fall weder den Jugend- noch den Fußballbereich der Alten Herren. Auch die Beschlussfassung stellt in Zeiten von Corona eine Herausforderung dar: "Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung nicht durchgeführt werden, in der über eine Spielgemeinschaft hätte abgestimmt werden können. Jedoch können nach §32 (2 )BGB auch ohne Versammlung der Mitglieder gültige Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Mitglieder Ihre Zustimmung schriftlich erklären. Hierfür wird der Vorstand zum einen über die bekannten Medien die Mitglieder informieren und zum anderen werden die Mitglieder einzeln per Brief oder persönlich kontaktiert, um deren Entscheidungswahl abzufragen.", heißt es weiter.