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Aufstieg? Abstieg? U23? So läuft die Saison!    [Ändern]

 Am Sonntag geht es wieder los: Die Bezirksliga Homburg und die Kreisliga A Bliestal startetn in die neue Saison 2010/2011. Aber wie läuft die Saison? Worauf muss man sich einstellen? Was gibt es Neues? Die Antwort zu den wichtigsten Fragen gibt es hier auf SCB-Online...



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VERFASST VON Marc Schaber, 29. Juli 2010

Es geht wieder los! Der Ball rollt wieder und die Jagd nach Punkten und Toren beginnt wieder im gesamten Saarland und der geneigte Fußballfan der Bezirksliga Homburg und der Kreisliga A Bliestal fragt sich natürlich, was es Neues gibt in der Saison 2010/2011, welche Änderungen es im Modus gibt und vor allem, wer eventuell absteigen muss oder wer am Ende den ersehnten Aufstieg bejubeln darf. Der SFV zog seine ganz eigene Bilanz der vergangenen Saison und kam entgegen kritischer Stimmen zu dem Schluss, dass viele der Neuerungen gut angekommen sind und es kaum Grund zur Änderung gibt: „Die Abstiegssituation hat sich letzte Saison nicht so dramatisch dargestellt, wie von vielen befürchtet. Trotz des vermehrten Aufstieges gab es mit der Bezirksliga Saarlouis nur eine Spielklasse, wo tatsächlich vier Teams absteigen mussten. In allen anderen Klassen waren es drei Absteiger oder weniger“, erläutert Adalbert Strauß, der Spielausschussvorsitzende des Saarländischen Fußballverbandes. „Aufgrund dieser Fakten haben wir uns auch entschlossen, die Auf- und Abstiegsregelung auch in der kommenden Saison genau wie in der letzten Spielzeit beizubehalten“, sagt Strauß.





Vor dem Start in die Saison 2010/2011 am kommenden Wochenende gibt es also einige offene Fragen, denen SCB-Online auf den Zahn fühlt. Was gibt es Neues, was bleibt beim Alten? Beginnen wollen wir mit der Auf- und Abstiegsregelung, die sich kaum verändert hat.



Auf- und Abstiegsregelungen:

Im Wesentlichen haben sich die Auf- und Abstiegsregelungen gerade für die Kreisliga A Bliestal und die Bezirksliga Homburg nicht geändert. In den Arbeitstagungen wurde angedeutet, auch der Dritte habe in den Kreisligen eine Chance auf den Aufstieg, diese Neuerung ist allerdings in der vom Verbandsspielausschus veröffentlichten Version der Spielordnung nicht vermerkt. Adalbert Strauß begründet das Festhalten an der Relegation vor allem mit wirtschaftlichen Aspekten: „Die Entscheidungsspiele um den Aufstieg brachten viele Zuschauer und damit einen wirtschaftlichen Erfolg für einige unserer Vereine. [...] Was den Austragungsort von Entscheidungsspielen betrifft, haben wir beschlossen, dass ein Verein, der ein Spiel ausrichtet, erst wieder in vier Jahren bei der Vergabe berücksichtigt werden kann.“

Kreisliga A Bliestal:

In der Kreisliga A Bliestal bleibt damit alles beim Alten: Der Meister steigt auf, der Zweite hat in den Relegationsspielen eine weitere Chance auf den Aufstieg.

Absteiger:

Die Zahl der Absteiger ist in der Kreisliga A Bliestal erfreulich leicht zu beziffern und kann ohne lange Umschweife auf den Punkt gebracht werden. Warum? Ganz einfach deshalb, weil es keine Absteiger gibt: Aus den Kreisligen A steigen keine Mannschaften ab.

Aufsteiger:

Bei den Aufsteigern sieht es da ein wenig anders aus, aber auch hier ist die Lage übersichtlicher als in anderen Klassen. Beschäftigen wir uns zunächst mit dem Meister:

Meister:
Der Meister der Kreisliga A Bliestal steigt direkt und ohne Relegationsspiel in die Bezirksliga auf. Das gleiche gilt für den Meister der Kreisliga A Saarpfalz, der ebenfalls ohne Umschweife in die Bezirksliga Homburg aufsteigt.

Vizemeister:
Der Vizemeister der Kreisliga A Bliestal muss wie alle anderen Vizemeister der Kreisligen in die Relegation. Diese läuft wie folgt ab: Im Nordosten bestreiten die Tabellenzweiten folgende Relegationsspiel, von denen nur der jeweilige Sieger in die Bezirksliga aufsteigen darf:


Zweiter Kreisliga A Schaumberg – Zweiter Kreisliga A Weißelberg
Zweiter Kreisliga A Ill/Theel – Zweiter Kreisliga A Höcherberg
Zweiter Kreisliga A Bliestal – Zweiter Kreisliga A Saarpfalz


Im Südwesten gibt es sieben Kreisligen A, daher ist der Modus ein wenig anders: Drei der sieben Vizemeister dürfen den Aufstieg bejubeln und werden in folgendem Modus ermittelt: Die erste Begegnung wird ausgelost, wobei der Sieger zusammen mit den restlichen Tabellenzweiten die gleiche K.O.-Runde wie im Nordosten bestreitet.

Tabellendritte:
Die Tabellendritte in den Kreisligen A haben laut aktueller Version der Auf- und Abstiegsreglung keine Chance auf ein Relegationsspiel! Einzige Möglichkeit doch in die Relegation zu kommen ist, wenn man punktgleich mit dem Tabellenzweiten auf Rang drei (oder auch vier oder mehr) steht und die Platzierung in einem Entscheidungsspiel um Platz Zwei ermittelt werden muss. Fakt ist aber auch nach den Platzierungsspielen: Wer am Ende der Saison Dritter ist, kommt nicht in die Relegation und hat keine Chance auf den Aufstieg.

Die Situtaion in den Kreisligen ist also eindeutig und vor allem nicht von Ergebnissen und Platzierungen in den oberen Klassen abhängig. In der Bezirksliga sieht es da ganz anders aus, denn dort muss man nach oben schauen und viel rechnen, um Klarheit über die Abstiegssituation zu erhalten.


Bezirksliga Homburg:

Auch in den Bezirksligen hat sich an der Grundsituation vor dem Saisonstart nichts geändert, weiter hängt aber die Situation im Abstiegskampf auch von den Klassen darüber ab.

Aufsteiger:

Meister:
Der Meister der Bezirksliga Homburg steigt automatisch, wie die beiden anderen Bezirksliga-Meister im Nordosten in die Landesliga Nordost auf.

Vizemeister:
Die drei Vizemeister der Bezirksligen im Nordosten haben automatisch einen Platz in der Relegation sicher. Im Südwesten läuft es exakt genauso.

Tabellendritte:
Der jeweils beste Tabellendritte aus den drei Bezirksligen im Nordosten (und Südwesten) bekommt einen Platz in der Relegationsrunde um den Aufstieg in die Landesliga Nordost (bzw. Südwest).

Die Relegation:
Der Modus der Relegation um den Aufstieg in die Landesliga ist denkbar einfach: Die vier Vereine (3 Vizemeister + 1 Tabellendritter) werden in einen Lostopf geworfen und es werden zwei Partien ausgelost. Die jeweiligen Sieger bestreiten das Endspiel um den Aufstieg, der Sieger dieses Endspiels steht in der jeweiligen Landesliga. Der Tabellendritte hat also exakt die gleichen Chancen in der Relegation wie die drei Tabellenzweiten.



Absteiger:

Der Abstieg in den Bezirksligen ist eine der meisten diskutierten Fragen im Saarfußball, dabei ist es eigentlich ganz einfach, wenn man außer Acht lässt, dass die Konstellation in den Klassen über der Bezirksliga natürlich die Anzahl der Absteiger beeinflusst, was uns zu einigen Fallunterscheidungen zwingt. Die Zahl der Aufsteiger aus den Kreisligen A Bliestal und Saarpfalz ist dabei unabhängig vom Ausgang der Relegationsspiel bei 3 konstant (2 Meister + 1 Vizemeister). Wir betrachten im Folgenden die Bezirksliga Homburg, die Konstellation ist für die restlichen fünf Bezirksligen allerdings exakt gleich:

Ein Aufsteiger in die Landesliga:
Je nach Ausgang der Relegationsspiele steigt entweder nur der Meister oder ein weiteres Team aus der Bezirksliga in die Landesliga auf. Wir betrachten nun den Fall das sowohl der Tabellenzweite als auch der Tabellendritte der Bezirksliga Homburg nicht in die Landesliga Nordost aufsteigen, es also nur einen Aufsteiger (den Meister) in die Landesliga Nordost gibt. In diesem Fall gibt es zwei mögliche Konstellationen:

Fall 1: Es gibt einen Absteiger aus der Landesliga Nordost in die Bezirksliga Homburg. In dieser Konstellation gibt es drei Absteiger aus der Bezirksliga Homburg.

Fall 2: Es gibt zwei Absteiger aus der Landesliga Nordost in die Bezirksliga Homburg. In dieser (und nur in dieser) Konstellation gibt es vier Absteiger aus der Bezirksliga Homburg.

Zwei Aufsteiger in die Landesliga:
Je nach Ausgang der Relegationsspiele für die Landesliga können auch zwei Mannschaften aus der Bezirksliga Homburg in die Landesliga Nordost aus (1 Meister + 1 Zweiter ODER 1 Dritter). Auch in diesem Fall gibt es zwei mögliche Konstellationen:

Fall 1: Es gibt einen Absteiger aus der Landesliga Nordost in die Bezirksliga Homburg. In dieser (und einen Landesliga-Absteiger vorausgesetzt nur in dieser) Konstellation gibt es zwei Absteiger aus der Bezirksliga Homburg.

Fall 2: Es gibt zwei Absteiger aus der Landesliga Nordost in die Bezirksliga Homburg. In dieser Konstellation gibt es drei Absteiger aus der Bezirksliga Homburg.

Halten wir also fest: Für den Abstieg aus de Bezirksligen gibt es zwei Konstellationen mit drei Absteigern und jeweils eine Konstellation mit zwei oder vier Absteigern.





Die genaue Anzahl der Absteiger hängt also von einigen Faktoren ab, auch von solchen, die man aus Bezirksliga Sicht nicht beeinfluss kann, denn die Anzahl der Landesliga-Absteiger (zwei bis vier) beeinflusst die Anzahl der Bezirksliga-Absteiger, wohingegen diese wiederum von der Anzahl der Verbandsliga- (zwei bis fünf) und Saarlandliga-Absteiger (eins bis vier) beeinflusst wird und ganz oben in der Liste der Fragezeichen steht die Anzahl der Absteiger aus den Oberligen. Die Zahlenschlüssel der Landesliga und Verbandsliga geben Aufschluss darüber, wer wann absteigen muss:







Neben den reinen Auf- und Abstiegsregelungen ist aber auch interessant, in welche Klassen die einzelnen Mannschaften auf- bzw. absteigen müssen oder dürfen. Bereits jetzt hat der Verbandsspielausschuss dies detailliert festgelegt:



Wer steigt wohin ab und auf?

Einige Fragen zum Saisonende kreisten auch darum, wohin einige Mannschaften im Falle eines Aufstiegs aufsteigen und im Falle eines Abstieges absteigen müssten. In der Saison 2010/2011 ist dies exakt festgelegt und hier auf SCB-Online gibt es alls Infos:

Aufstieg in die Bezirksliga Homburg:
In die Bezirksliga Homburg würden im Falle eines Aufstieges alle Mannschaften der Kreisliga Bliestal aufsteigen. Des Weiteren würden folgende Mannschaften aus der Kreisliga A Saarpfalz aufsteigen:

Aufsteiger KLA Saarpfalz in BZL Homburg:
TuS Rentrisch II, SV Rohrbach II, SV Altstadt, SV Bruchhof-Sand., Genclerbirgigli Homburg, SC Union Homburg, TuS Lappentascherhof, SpVgg. Einöd-Ingweiler II, SV kirrberg, SFSV Jägersburg II, SG Erbach, TuS Wörschweiler

Einen Sonderfall bildet der FC Zelos St. Ingbert, der im Falle eines Aufstieges aus der Kreisliga A Obere Saar in die Bezirksliga Homburg aufsteigen würde.

Abstieg in die Bezirksliga Homburg:
Aus der Landesliga Nordost teilen sich die Absteiger in die Bezirksligen Neunkirchen, St. Wendel und Homburg auf. Folgende Teams würden im Falle eines Abstieges der Bezirksliga Homburg zugeordnet:

Absteiger aus Landesliga Nordost in BZL Homburg:
SV Bliesmengen-Bolchen, SpVgg Einöd-Ingweiler, TuS Rentrisch, SV Rohrbach, SV St. Ingbert, FC Viktoria St. Ingbert





Damit kann man also die Anzahl der möglichen Absteiger leichter und vor allem ohne Spekulation errechnen, da die Spielklassen im Falle eines Abstieges schon festgelegt sind. Für die Reserven der Kreis- und Bezirksligisten ändert sich dagegen nichts:



Reserverunden Bezirksliga Homburg und Kreisliga A Bliestal:

Auch in der Reserverunde bleibt in beiden Spielklassen alles beim Alten: Die Reserven spielen weiterhin ohne Aufstiegsberechtigung in den Kreisklassen B, nicht alle Teams haben aber eine Reserve gemeldet. In der Bezirksliga Homburg gehen der SV Reiskirchen und der SV Schwarzenbach ohne zweite Mannschaft ins Rennen, in der Kreisliga A Bliestal gehen drei Teams ohne Reserve ins Rennen: Der FC Viktoria St. Ingbert II, der SV St. Ingbert II und der SV Bliesmengen-Bolchen II haben keine Dritte gemeldet. Die demographische Entwicklung sorgt für Schwund bei den Reserven, wie Strauß erklärt: „Bei den Herren gab es einen leichten Rückgang, vor allem im Bereich der zweiten Mannschaften. Zudem haben wir zehn neue Spielgemeinschaften genehmigt. Eine erfreuliche Entwicklung gibt es im Frauenfußball. Hier haben wir 23 Prozent mehr Mannschaftsmeldungen als in der Vorsaison. Für die Jugend liegen mir keine Zahlen vor.“



Der Saarlandpokal:

Auch der Saarlandpokal steht in den Startlöchern: Kaum ist der Saarlandpokalsieger des SV Elversberg gekrönt, geht es schon wieder los mit der Jagd nach dem Pott. Am Mittwoch den 14. Juli 2010 steht im Sportheim der Palatia aus Limbach die Auslosung im Ostsaarkreis auf dem Programm. Ausgelost wird dann die erste Runde im Saarlandpokal, die am 4. August 2010 ausgespielt werden wird. Mit von der Partie sind dann 30 Kriesligisten. Es werden 12 Partien gelost und 6 Freilose vergeben.
Weiter geht es dann am 25. August 2010, dann steigen die Teams bis zur Saarlandliga in den Wettbewerb ein. Das Losverfahren für diese zweite Runde ist denkbar einfach: Die Kreis- und Bezirksligisten kommen in Topf 1 und haben immer Heimrecht, im zweiten Topf landen die Saarlandlisgiten, Verbandsligisten und Landesligisten. Erst in der dritten Runde, die dann am 8. September 2010 ansteht steigen dann alle saarländischen Teams bis zur dritten Liga in den Wettbewerb ein. Dieser 1. Hauptrunde wird dann saarlandweit ausgespielt, 128 Mannschaften sind dann noch im Rennen.



Der Terminkalender:

Ein großer Kritikpunkt in den vergangenen Jahren waren stets die „vorsorglichen Relegationsspiele“ die oftmals im Endeffekt nur Freundschaftsspiele waren, da sie von Ergebnissen aus der Oberliga abhängig waren. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben, wie Strauß erläutert: „Da die vorsorglich ausgetragenen Spiele um den Abstieg etwas kritisch gesehen wurden, haben wir unseren Rahmenterminplan an die Terminpläne der Regionalliga und Oberliga angepasst, so dass wir in der neuen Saison alle gemeinsam das letzte Spiel austragen werden.“






Der Regelkatalog:

Der Regelkatalog hat sich in der Saison 2010/2011 auch nur wenig geändert: Zwei Regeländerungen stellten die Schiri-Obmänner Spang und Ruffng bei den Arbeitstagungen der einzelnen Spielklassen vor, beide sind allerdings nicht so weitreichend, als dass sie den Fußballalltag nachaltig beeinflussen dürften:

- Gleichzeitige Behandlungspausen von Torhütern und Feldspielern: Werden ein Torhüter und ein Feldspieler gleichzeitig behandelt, so muss der Feldspieler ab der Saison 2010/2011 nach der Behandlung vom Feld und darf wie bei jeder anderen Verletzungspause erst nach Anmeldung beim Unparteiischen das Feld wieder betreten. Der Torhüter darf selbstverständlich ohne das Feld zu verlassen seinen Dienst wieder aufnehmen.

- Elfmeter: Die Unparteiischen sind angewiesen, besonders darauf zu achten, dass der Strafstoß in einem Lauf durchgeführt und nicht verzögert wird. Kommt es zur Verzögerung, wird der Strafstoß wiederholt.

Es sind also vermeintlich kleine Regeländerungen, die es zur neuen Saison zu bestaunen gibt, man darf aber gespant sein, welche davon uns wieder im Fußballeralltag begegnen wird...



Die U23/U21-Reglung:

Viele Diskussionen gab es in der vergangenen Saison besonders bei Reserven von höherklasssigen Teams über die Spielberechtigung in den unterklassigen Mannschaften, wie Strauß erklärt: „Bei einigen Meisterschafts- und vor allem bei den Entscheidungsspielen wurde der Einsatz von Spielern aus höheren aufstiegsberechtigten Mannschaften in unteren aufstiegsberechtigten Mannschaften sehr stark kritisiert. Dies haben wir im Spielausschuss und Rechtsausschuss aufgegriffen, intensiv beraten, und nach längeren Diskussionen haben wir uns für eine Änderung entschieden. Dies war aber nur möglich, weil die DFB-Spielordnung geändert wurde. Wir haben nach Abwägungsprozessen und Rücksprachen mit Vereinsvertretern beschlossen, dass in unteren aufstiegsberechtigten Mannschaften weiter junge Spieler, die in der ersten Mannschaft nur zu Kurzeinsätzen kamen oder nach Verletzungen Spielpraxis brauchen, eingesetzt werden können. Dabei wird deren Anzahl jedoch auf drei Spieler begrenzt. Eine besondere Regelung gibt es noch einmal für die letzten vier Saisonspiele und Entscheidungsspiele.“ In der Spielordnung ließt sich das wie folgt:


§ 26 Spielberechtigung von Nachwuchsspieler/innen im Amateurbereich
(1) Spieler und Spielerinnen, die am 01.07. eines Jahres das 21. Lebensjahr (Herren) sowie 19. Lebensjahr (Frauen) noch nicht vollendet haben, haben grundsätzlich uneingeschränktes Spielrecht in allen Mannschaften ihres Vereins, soweit sich aus § 27 nicht ein anderes ergibt.
(2) Gleiches gilt für Spieler von Oberliga – Mannschaften an aufwärts, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(3) Die Vorschriften für den Lizenzbereich und die Frauen – Bundesliga sowie 2. Frauen – Bundesliga bleiben unberührt.

§ 27 Einschränkung der Spielberechtigung für Nachwuchsspieler/innen
Spielberechtigte nach § 26 verlieren für die letzten 4 Meisterschaftsspiele des Spieljahres und Entscheidungsspiele ihr Spielrecht für untere aufstiegsberechtigte Mannschaften, wenn sie nach dem 14. April eines Jahres in einem Pflichtspiel einer höheren Mannschaft eingesetzt wurden.

§ 28 Einschränkung der Spielberechtigung nach Einsatz in Pflichtspielen aufstiegsberechtigter Mannschaften
(1) Spieler von Mannschaften ab Oberliga aufwärts die am 01.07. das 23. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in unteren aufstiegsberechtigten Mannschaften nur eingesetzt werden, wenn zwischen dem Ende des Einsatztages in der höheren Mannschaft und dem Beginn des Einsatztages in einer unteren aufstiegsberechtigten Mannschaft 2 volle Kalendertage liegen.
(2) Spieler von Mannschaften ab Saarlandliga abwärts, die am 01.07. das 21. Lebensjahr vollendet haben, verlieren nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höheren Mannschaft ihr Spielrecht für untere aufstiegsberechtigte Mannschaften für diesen Spieltag und das nächste Pflichtspiel, längstens jedoch für 10 volle Kalendertage, gerechnet vom Ende des Einsatztages in der höheren Mannschaft an. Gleiches gilt für Spielerinnen, die am 01.07. des Jahres das 19. Lebensjahr vollendet haben.
(3) Spieler/Spielerinnen, die nach dem 14. April in einem Pflichtspiel einer höheren Mannschaft eingesetzt wurden, verlieren ihr Spielrecht für Pflichtspiele unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften bis zum Ende des Spieljahres.
(4) An Entscheidungsspielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften dürfen nur Spieler/innen teilnehmen, die nach den §§ 26 – 28 (3) spielberechtigt sind und bis zum 14. April einschließlich an mindestens 2 Spielen dieser Mannschaft mitgewirkt haben.
(5) Bei einem Spielausfall, aus welchem Grund auch immer, einer höheren Mannschaft an den letzten 4 Spieltagen darf an diesem Spieltag, bis zu dem nächsten ausgetragenen Pflichtspiel der höheren Mannschaft, kein/e Spieler/-in in den unteren Mannschaften eingesetzt werden, der im zuletzt ausgetragenen Pflichtspiel der höheren Mannschaft zum Einsatz kam.

§ 28 a Beschränkung der Anzahl der Spielberechtigten
An Spielen unterer aufstiegsberechtigten Mannschaften dürfen nicht mehr als 3 Spieler/innen, die Spielrecht nach den §§ 26 bis 28 haben, mitwirken.

§ 28 b Einschränkung der Spielberechtigung nach Vereinswechsel
An Aufstiegs-, Abstiegs-, und Entscheidungsspielen darf ein/e Spieler/in nur teilnehmen, wenn er/sie mindestens an 2 Spielen der Spielrunde in der betreffenden Mannschaft mitgewirkt hat und vor dem 15.04. des Spieljahres Spielrecht für den jeweiligen Verein erhalten hat. Dies gilt auch für Jugendspieler/innen hinsichtlich ihrer Mitwirkung in aufstiegsberechtigten Seniorenmannschaften.

§ 29 Einschränkung der Spielberechtigung in Meisterschaftsspielen nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften: In den letzten 5 Pflichtspielen und in Entscheidungsspielen nichtaufstiegsberechtigter Mannschaften
dürfen Spieler/-innen, die in der laufenden Spielrunde in mehr als 3 Spielen einer aufstiegsberechtigten Mannschaft mitgewirkt haben, nur eingesetzt werden, wenn sie
1. mindestens an 4 Spielen dieser nicht aufstiegsberechtigten Mannschaft teilgenommen haben oder
2. zum Zeitpunkt des fünftletzten Spiels der aufstiegsberechtigten Mannschaften seit mindestens 2 Monaten kein Pflichtspiel mehr in einer aufstiegsberechtigten Mannschaft bestritten haben.



Damit ist die Reise durch die Regeländerungen und Auf- und Abstiegsregelungen also schon beendet. Einiges hat sich also geändert, andere Sachen blieben weitestgehend gleich. Nun rückt aber der Fußball in den Vordergrund, das Rechtliche scheint geklärt und die Vorraussetzungen für eine erneut nervenaufreibende Saison sind gemacht. Jetzt geht´s los!





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Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 29. Juli 2010

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Kommentare:
4

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Marie (PID=2)schrieb am 29.07.2010 um 17:05 Uhr
Also ich verstehe das mit dem alter nicht wirklich so ganz. Ich bin im Juli 17 Jahre alt geworden und soll jetzt Frauen Landesliga spielen dafür bin ich berechtigt oder???
 
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Marc (PID=2)schrieb am 29.07.2010 um 18:50 Uhr
Ja klar. Hier geht es aber speziell um die Spielberechtigung in Zweiten Mannschaften die aufstiegsberechtigt sind. Das ist ein Sonderfall...
 
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alex (PID=2)schrieb am 30.07.2010 um 12:29 Uhr
Hallo Marc, danke für Deine top-recherchierten Ausführungen. Ich glaube, das hilft dem ein oder anderen Verein schon sehr, auf dem Laufenden zu bleiben und den Durchblick nicht ganz zu verlieren!! Also Respekt !! Was meiner Ansicht nach (rein der Form halber) fehlt, ist die durchaus vorstellbare Möglichkeit, dass es aus der Landesliga Nordost keinen Absteiger in die Bezirksliga Homburg gibt! Natürlich mit den Folgen eines entsprechend geringeren Abstiegs aus der BZL Homburg in die KL A. Oder ??
 
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Marc (PID=2)schrieb am 30.07.2010 um 12:46 Uhr
Freut mich, dass der Artikel offensichtlich hilft den Überblick zu behalten. Wir tun unser Bestes ;-)
Zu deiner konkreten Frage: Das ist richtig! Dieser Fall ist theoretisch möglich aber ist nicht berücksichtigt und wird auch in den Zahlenspiegeln des SFV nicht explizit aufgeführt. Genauso wie der durchaus mögliche Fall, dass Zelos St. Ingbert aufsteigt und die drei Teams aus der KLA Saar-Pfalz und Bliestal... In allen genannten Fällen würden sich die Zahlenspiegel dann einfach entsprechend verschieben natürlich mit der Randbedingung, dass die Summe aller Auf- und Absteiger immer Null ist.
Die Zahlenspiegel enthalten nur jeweils gängie Fälle. Grundsätzluich festgelegt ist in der Spielordnung nur, dass der Meister in die nächsthöhere Liga aufsteigen muss und der Tabellenletzte in die nächsttiefere Liga absteigt. Alles andere ist Fußballmathematik, der die obigen Regeln zu Grunde liegen ;-) In diesem Sinne viel Spaß beim Rechnen und/oder spekulieren ;-)
 
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