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Infos zu Transparenzregister-Forderung    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 12. September 2019

Viele Vereine und Verbände haben zuletzte eine Forderung vom Bundesanzeiger Verlag erhalten. Der Bundesanzeiger-Verlag ist derzeit dabei alle Vereine und Sportbünde anzuschreiben um eine Forderung für das Transparenzregister einzuholen. Der Justiziar des Landessportverband für das Saarland (LSVS) Patrick Nessler, hat sich mit dieser Sachlage ebenfalls befasst und sieht diese als rechtens an.
Es geht dabei um einen Gesamtbetrag von 7,44 € inklusive Steuern. In einem Schreiben des LSVS-Justziars Hermann Latz heißt es: "Wir sind bisher davon ausgegangen, dass bereits im Vereinsregister eingetragene Sportvereine nicht verpflichtet sind, sich zusätzlich in das Transparenzregister entragen zu lassen und folglich auch keine Pflicht zur Zahlung der Gebühren besteht. Wir haben uns daher an den Bundesanzeiger Verlag gewandt und um Erläuterung gebeten, auf welcher Rechtsgrundlage er sich für berechtigt hält, diese Bescheide an Sportvereine zu versenden.", heißt es dort. "Nach einer Meinungsbildung innerhalb der Gruppe der Justiziare des LSB und des DOSB sind wir zu der Auffassung gekommen, dass die Forderung rechtmäßig ist und Vereinen nicht empfohlen werden kann, es hier auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.". Das Fazit von Patrick Nessler lautet wie folgt: "Die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine und Verbände sind verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr von 2,50 € zu zahlen (für das Jahr 2017: 1,25 €). Ob darauf Umsatzsteuer zu zahlen ist, ist fraglich. Bei einem Umsatzsteuerbetrag von 0,48 € pro Jahr (für das Jahr 2017: 0,24 €) erscheint es aber nicht Wert eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Bundesanzeiger Verlag GmbH herbeizuführen.", so Nesser.





 
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Autor:
Marc Schaber, 12. September 2019

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