Der SV Bübingen musste seine Mannschaft schon vor einigen Monaten aus der Saarlandliga zurückziehen und steht dort als erster Absteiger fest. Nun scheiterte der Versuch, den Verein vor der Insolvenz zu bewahren: "Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat unser Angebot für einen außergerichtlichen Vergleich abgelehnt. Damit ist der gesamte Vergleich gescheitert, und der SV 09 Bübingen ist gesetzlich gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen – was höchstwahrscheinlich in der Auflösung des Vereins enden wird. Wir bedauern sehr, dass mit dem Scheitern des Vergleichs auch unsere ehemaligen Spieler und Trainer leer ausgehen. Alle auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträge werden vereinbarungsgemäß an die Geldgeber zurückgezahlt. An dieser Stelle möchten wir nochmals allen Unterstützern danken. Leider hat es nichts genützt. Der Spiel- und Trainingsbetrieb der Jugend und AH geht bis auf Weiteres weiter. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren. In tiefer Trauer Der Vorstand", heißt es in einer Pressemitteilung auf der Vereinswebseite. Der mit allen Gläubigern (Knappschaft, Spielern, Trainer) angestrebte außergerichtliche Vergleich ist damit gescheitert.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Knappschaft als bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger tritt deshalb als Hauptgläubiger auf, weil Sozialbeiträge nicht korrekt abgerechnet wurde. „Es hat schon in meiner Zeit angefangen. In der Saison 2013/2014 wurde unsere Mannschaft erheblich teurer und wir haben die Spielergehälter falsch abgerechnet. Es gab Leute, die sich darum gekümmert haben. Ich habe immer gedacht, der Laden läuft wie bisher, da ich als Vorsitzender nichts anderes gehört habe“, erklärte der Vorsitzende Michael Grenwelge im vergangenen Herbst nach dem Rückzug der Saarlandliga-Mannschaft gegenüber der Saarbrücker Zeitung.