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Verbandstag: eSports, Ligareform, JFGs    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 22. Mai 2018

Für den kommenden Samstag, den 26. Mai 2018 hat der Saarländsiche Fußballverband einen außerordentlichen SFV-Verbandstag in der Stadthalle in Lebach angesetzt. Start in Lebach ist um 9:00 Uhr.
"Für den TOP „Wahl der Delegierten für die LSVS-Mitgliederversammlung“ (der Termin der LSVS-Mitgliederversammlung steht bis dato noch nicht fest) hat der SFV bereits eine Vorschlagsliste zusammengestellt über die am Verbandstag abgestimmt wird. Wir möchten aber auch allen Vereinen die Möglichkeit geben, weitere Delegierte zu benennen. Sollte hier Ihrerseits Interesse bestehen, bitten wir Sie uns bis spätestens 30. April 2018 den Namen, die Anschrift und die Funktion im Verein, Ihres Kandidaten mitzuteilen. Jeder Verein kann max. 1 Person als Delegierten vorschlagen. Insgesamt würden wir von Vereinsseite max. 10 Personen auf die Vorschlagsliste setzen.", heißt es in einer Mitteilung des SFV an die Vereine. Anträge zum Verbandstag müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Verbandsvorstand vorliegen. SCB-Online hat die Tagesordnung in der Übersicht:


Tagesordnung außerordentlicher Verbandstag 26. Mai 2018:

1. Eröffnung
2. Begrüßung Franz Josef Schumann
3. Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) auf die
Ordnungsstrafen
4. Bewegtbilder (SportTotal TV und Soccerwatch)
5. Feststellung der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten
6. Neue Finanzordnung des SFV
7. Anträge
8. Wahl der Delegierten für die LSVS-Mitgliederversammlung
9. Verschiedenes


Nun stehen zudem auch die Anträge fest, die bei diesem Termin verhandelt werden. Von einer Anerkennung des eSports bis zu Änderungen des Ligasystems ist vieles möglich:

Anpassung der SFV-Gebührenordnung (Antragssteller SFV-Vorstand)
Inhalt: Die Gebühren die in §7 der SFV-Gebührenordnung festegelegt sind, sollen erhöht und ergänzt werden. Die verfahrensgebühren für Proteste fallen weg, die Verbandsbeiträge steigen von der 3. Liga bis in die Kreisligen.


Ergänzung SFV-Satzung (Antragssteller SFV-Vorstand)
Inhalt: In §2 der SFV-Satzung soll neben dem Fußballsport der Passus "sowie weitere Spielformen des Fußballs (wie z.B. Futsal, Beach-Soccer, E-Soccer etc.)" ergänzt werden. Der DFB hat einheitliche Linien zum E-Soccer und damit gleichzeitig eine klare Abgrenzung zum E-Sports mit gewaltverherrlichen Spielen erstellt. Der SFV-Vorstand erkennt an, dass E-Soccer ein neues Themengebiet ist, dem sich der Verband mit dieser Ergänzung stellen möchte. Die Spielformen Futsal und Beachsoccer werden bereits seit einigen Jahren in Form von Meisterschaften (Jugendhallenfußball nach FIFA-Regeln bzw. SFV-Beach-Soccer-Saarlandmeisterschaft) ausgetragen. Insofern belegt die Ergänzung von §2 die aktuelle Situation im Sportbetrieb.


Änderung Spielordnung (FSV Hemmerdorf)
Inhalt: In §67 (6) der Spielordnung soll ein neuer Punkt (4) hinzugefügt werden: "Hatte der aufnehmende Verein in der abgelaufenen Spielzeit im unteren Jugendbereich (D,E, F oder G) Mannschaften in mindestens zwei verschiedenen Altersklassen durchgehend am Spielbetrieb beteiligt, tritt keine Erhöhung des Entschädigungsbetrages ein." Der SFV-Vorstand hat den Antrag des FSV Hemmersdorf nach Rücksprache erweitert um den Wortlaut "in unterschiedlichen Altersklassen durchgehend...". (s. folgender Antrag des SFV-Vorstandes unten)


Änderung Spielordnung (Antragssteller SFV-Vorstand)
Inhalt: In §67 (6) der Spielordnung soll ein neuer Punkt (4) hinzugefügt werden: "Hatte der aufnehmende Verein in der abgelaufenen Spielzeit im unteren Jugendbereich (D, E, F oder G) Mannschaften in mindestens zwei verschiedenen Altersklassen durchgehend am Spielbetrieb beteiligt, tritt keine Erhöhung des Entschädigungsbetrages ein. Ist der aufnehmende Verein Mitglied einer Spielgemeinschaft im unteren Jugendbereich, so tritt keine Erhöhung des Entschädigungsbetrages ein, wenn Spieler des Vereins im abgelaufenen Spieljahr in allen Altersklassen der
Spielgemeinschaft gespielt haben.


Spielbetrieb der Jugend (Antragssteller 1. FC 1921 Besseringen)
Inhalt: Anpassung Durchführungsbestimmungen Pkt. 4 Richtlinien für Junioren-Förder-Gemeinschaften "Die Ersteinteilung erfolgt in die erspielten Spielklassen der einzelnen Altersklassen der beteiligten Stammvereine. Dies gilt nicht bei der Neuaufnahme eines weiteren Stammvereins. Auch bei Neuaufnahme eines weiteren Vereins in die JFG kann die Spielklasse des aufnehmenden Vereins übernommen werden.
Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung und der immer geringer werdende Anzahl von Jugendspielern werden/müssen sich selbstständige Vereine Spiel- oder Junioren-Förder-Gemeinschaften anschließen. Hat jetzt ein Verein eine Leistungsklasse, ohne bisher Mitglied einer Spielgemeinschaft oder Juniorenfördergemeinschaft zu sein, gespielt oder erreicht, entsteht dem Verein ein Nachteil, wenn er sich einer Juniorenfördergemeinschaft anschließt. Ein Verein kann aufgrund der immer geringeren Anzahl von Jugendspielern nicht selbstständig die erreichte Leistungsklasse halten und könnte sich somit einer Junioren-Förder-Gemeinschaft anschließen ohne das die Leistungsklasse verloren geht. Ein weiterer Grund wäre das Abwerben von Jugendspielern, die aufgrund der Talentförderung nicht mehr in der erreichten Leistungsklasse spielen und so den Verein verlassen könnten. Auch hier wäre der Verein, der sich einer Junioren-Förder-Gemeinschaft anschließt, geschützt, da er seinen talentierten Spielern weiter die Leistungsklasse gewährleisten könnte.


Spielordnung (Antragssteller FC Hertha Wiesbach)
Inhalt: Erweiterung Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb Herren umd den neuen Punkt: "Die Zulassungsvoraussetzungen für die Oberliga Südwest soll angepasst werden. Untere Mannschaften von Oberligisten sollen als Spielgemeinschaften am Spielbetrieb im jeweiligen Landesverband genehmigt werden und teilnehmen können."
Anmerkung SFV: Der SFV-Vorstand weist darauf hin, dass für die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen zur Oberliga der Fußball-Regionalverband Südwest zuständig ist. Jedoch greift der Antrag des FC Hertha Wiesbach in die Spielordnung des SFV ein. In den SFV-Satzungen und Ordnungen ist es nicht vorgesehen, Spielgemeinschaften nur für einzelne Mannschaften vornehmen zu können. Bisher ist eine Spielgemeinschaft nur über einen kompletten Bereich (Herren, AH, Frauen, Jugend) möglich. Daher ist der Antrag des FC Hertha Wiesbach zunächst dem SFV-Verbandstag vorzulegen, der über eine solche Möglichkeit befindet.


Änderung Spielordnung (Antragssteller UFC-Wacker)
Inhalt: Anpassung §29 c Zweitspielrecht für bestimmte Personengruppen an DFB-Spielordnung: b) Die Entfernung von Wohnsitz zum zweiten ständigen Aufenthaltsort und den Sitzen der Vereine beträgt mindestens 150 Kilometer (Luftlinie) b) Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 Kilometer.


Spielbetrieb Aktive (Antragssteller VfB Theley)
Inhalt: Änderung der Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb Aktive. Zukünftige Reduzierung innerhalb des Ligensystems des SFV auf eine Verbandsliga anstatt zwei unterhalb der Saarlandliga und auf drei Landesligen anstatt vier bei Beibehaltung des restlichen Ligensystems und Einführung einer Kommission zur Festlegung des Qualifikationsmodus.
Begründung: Mit dieser Reform reagiert man auf die demographische Entwicklung im Saarland, erhält das Leistungsniveau und sichert gleichzeitig den Fortbestand der Kreisligen A mit ersten Mannschaften.
Anmerkung SFV: Der SFV-Vorstand sieht für eine Änderung des bestehenden Spielsystems für die kommende Saison noch keine Notwendigkeit. Gleichwohl möchte der SFV-Vorstand im Vorfeld des ordentlichen Verbandstags 2020 eine Kommission einberufen, die das Ligensystem auf den Prüfstand stellt. Für den Verbandstag 2020 soll ein möglicher Vorschlag zur Neueinteilung der Klassen eingebracht werden. Der SFV-Vorstand möchte bei diesem Prozess die Vereine aktiv einbinden.


Spielordnung (Antragssteller SFV-Vorstand)
Inhalt: Spielrechtsübernahme ermöglichen: Übernahme des Spielrechts bei Wechsel einer kompletten Abteilung - Treten sämtliche Mitglieder der Herren- bzw. Frauenfußballabteilung eines bestehenden Vereines mit dessen Zustimmung aus dem Verein aus und gründen einen eigenen Verein oder schließen sich geschlossen einem anderen Verein an, gehen die Rechte der alten Herren- bzw. Frauenfußballabteilung des abgebenden Vereines bzgl. der sportlichen
Qualifikation auf den neuen Verein über. Die ausgeschiedene Abteilung kann erst nach Ablauf von 3 Jahren neu gegründet werden.
Begründung: Der SFV-Vorstand möchte mit diesem Antrag für Rechtssicherheit sorgen.


Spielordnung (Antragssteller SFV-Vorstand)
Inhalt: Ausschluss einer Spielrechtsübernahme - Eine Übertragung von Spielrechten auf einen anderen Verein ist nicht möglich. Dies gilt sowohl für Vereinsneugründungen als auch bei Anschluss einer Abteilung an einen anderen bestehenden Verein.
Begründung: Der SFV-Vorstand möchte mit diesem Antrag für Rechtssicherheit sorgen.





 
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Autor:
Marc Schaber, 22. Mai 2018

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