Der SV St. Ingbert sorgt im Bliestal-Fußball für Gesprächsstoff: Nachdem der Verein in der Vorwoche das Spiel beim abstiegsbedrohten TuS Wiebelskirchen abgesagt hat, ist nun auch die anstehende Partie des SVI am kommenden Pflingstsamstag gegen den Meister der SV Hellas Bildstock als Nichtantritt des SVI vermerkt. Der SVI schafft damit auch eine rechtliche Unklarheit im Hinblick auf die weitere Saison: In §39 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes heißt es:
(1) Tritt eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in einer Spielzeit zweimal schuldhaft nicht an, so kann sie von den weiteren Pflichtspielen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet auf Antrag des Verbandsspielausschusses bzw. Verbandsjugendausschusses die Spruchkammer. Diese entscheidet endgültig.
(2) Bei unteren nicht aufstiegsberechtigten Mannschaften kann der Ausschluss nach dreimaligem schuldhaften Nichtantreten erfolgen. Hierüber entscheidet der Verbandsspielausschuss bzw. Verbandsjugendausschuss.
Es ist also offen, wie weiter mit dem SVI verfahren wird. Fest steht, dass ein Ausscheiden während der Spielrunde gemäß §36 der Spielordnung große Auswirkung auf die Konstellation in der Spielklasse haben könnte:
(1) Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli) und bis zum 31. Dezember zurückgezogen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt. Sollte eine weitere aufstiegsberechtigte Mannschaft dieses Vereins an Meisterschaftsspielen teilnehmen so übernimmt sie deren Startplatz in der entsprechenden Spielklasse.
(2) Meldet eine Mannschaft den Spielbetrieb ab, so werden alle Spiele der Mannschaft annulliert. Die Mannschaft rückt auf den letzten Platz mit null Punkten und null Toren.
Man darf also gespannt sein, welche Früchte diese offene Frage im Bliestal-Fußball in den kommenden Wochen tragen wird. Schon im Vorjahr sorgte der SV St. Ingbert mit der Abmeldung seiner Verbandsliga-Mannschaft für viele Diskussionen.