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Kein Mindestlohn für Amateur-Vertragsspieler    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 24. Februar 2015

Seit 1. Januar 2015 greift das neue Mindestlohngesetz, es sieht flächendeckend für Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vor. Der Mindestlohn sorgte für viele Diskussionen im Amateurfußball. Müssen ehrenamtliche bezahlt werden und steigen die Gehälter für Amateur-Vertragsspieler ins Unermessliche? Wann spielt ein Fußballer für das Gemeinwohl? Wann wird das Kicken zur Arbeit? Arbeiten Fußballer auch in der Halbzeitpause? Was ist mit den Fahrten zu den Spielen? Viele Fragen die auch den Amateurfußballern und den Vereinen im Saarland unter den Nägeln brannten.
Nun wurden die Positionen ausgetauscht und eine Lösung für den Amateurfußball erarbeitet. Der DFB hat zusammen mit dem DOSB bei dem Bundesministerium für eine Klärung für Vertragsspieler im Zusammenhang mit dem Mindestlohn gesorgt. Danach fallen, so Bundesminsterin Andrea Nahles, die Vetragsspieler nicht unter das Mindestlohngesetz.
Die Ergebnisse des Gesprächs sind Meilensteine für den Fußball in Deutschland, erklärte man von Seiten des Deutschen Fußballbundes, auch weil dadurch der Fortbestand des Amateurfußballs wie er bisher existierte gesichert wurde.
Ministerin Nahles fasste die Resultate in einer Pressemitteilung des DFB zusammen: "Wir haben Lösungen gefunden. Die Zukunft der Vertragsamateure im deutschen Sport ist gesichert. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeigt eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind. Wir sind sicher, dass der deutsche Sport nur dadurch lebt, dass sich so viele ehrenamtlich engagieren und diesen Bereich am Laufen halten."
Für den Bereich der sonst im Verein ehrenamtlich Tätigen, etwa Trainer oder Platzwarte, sagte DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel gegenüber DFB.de: "Auch hier ist zum Teil die Form des Minijobs gewählt worden. Hier ist unsere gemeinsame Empfehlung, darauf in Zukunft zu verzichten und diese Tätigkeit als Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz abzugelten. Dann ist auch in diesem Bereich im Amateursport kein Mindestlohn zu zahlen."
Dr. Rainer Koch sprach von einem guten Tag für den deutschen Amateurfußball und den Fußball insgesamt. "Heute wurden viele Klarstellungen getroffen", so der 1. DFB-Vizepräsident. "Die Ministerin hat deutlich gemacht, dass dafür das Gesetz gar nicht geändert werden muss. Denn es handelt sich nicht um Arbeitnehmer. Nun ist wichtig, dass die heutigen Klarstellungen deutlich an die Vereine herangetragen werden - so deutlich, dass die Vereine absolute Verlässlichkeit haben."
Koch weiter: "Frau Nahles hat auch deutlich gesagt, dass sie mit dem für die Zollverwaltung zuständigen Bundesinnenminister abgestimmt hat, dass die Zollbehörden sich nicht aufgrund des Mindestlohngesetzes an die Vereine wenden und Kontrollen bei Vertragsamateuren durchführen werden. Damit ist eine große Portion Sicherheit und Klarheit für die Vereine geschaffen worden."





 
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Autor:
Marc Schaber, 24. Februar 2015

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