Das ist übrigens gar nicht so aus der Luft gegriffen, auch wenn das in diesem konkreten Fall wohl nicht nötig sein wird, kann eine solche Zwangsverlegung auch tatsächlich vom Verbandsspielausschuss so erwirkt werden: In §41 (1) der Spielordnung des Saarländischen Fußball Verbandes ist für solche Fälle vorgesehen:
"Ist ein Platz wiederholt nicht bespielbar, so kann der Verbandsspielausschuss bestimmen, dass das Spiel auf einem anderen Platz auszutragen ist."
Da es nun aber so aussieht, als könne die Partie im April ja gespielt werden, weil das Wetter ja wohl irgendwann fußballfreundlich werden wird, ist das nur eine allgemeine Information, was die Rechtslage zulässt, wer weiß vielleicht wird es ja bei einem Spiel irgendwann mal akut ;-)
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