| Kritiker (PID=4368) | schrieb am 06.08.2022 um 12:40 Uhr |
Ein absoluter Witz! Dieser Verein hat alles versucht die Spiele auf unerlaubtem Wege zu gewinnen. War selbst dabei wie der Trainer versuchte durch Bieten von Fassbier den Gegnern das Verlieren schmackhaft zu machen. Wie man zu so einem Urteil kommt und diesen Verein nicht absteigen lässt ist unterirdisch. Jetzt wird alles auf dem spielausschussvorsitzenden abgewälzt. Schämen sollten sie sich!!!
|
|
|
| Neutral (PID=1385) | schrieb am 06.08.2022 um 12:48 Uhr |
Ladet ja dazu ein, Spiele zu manipulieren.
|
|
|
| Paulie (PID=2889) | schrieb am 06.08.2022 um 12:57 Uhr |
Alle reden über die Gehaltsliste von Ormesheim, dabei haben die Blickweiler sogar ein Prämiensystem für die Gegner gehabt.
|
|
|
| AugenAuf (PID=59208) | schrieb am 06.08.2022 um 13:11 Uhr |
Der SFV ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten...
|
|
|
| GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 06.08.2022 um 13:11 Uhr |
HINWEIS: Dieser Kommentar wurde von den Moderatoren auf SCB-Online geprüft und nicht zur Anzeige freigegeben, da er einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt!
|
|
|
| Wahnsinn (PID=7220) | schrieb am 06.08.2022 um 13:13 Uhr |
Das öffnet im Endeffekt Tür und Tor für jegliche Form der Spielmanipulation in der Zukunft.
|
|
|
| Günther (PID=30016) | schrieb am 06.08.2022 um 13:17 Uhr |
Unglaublich. Ganz klare Spielmanipulation. Das Urteil Lachhaft. Der ganze SVB muss in die Kirche und eine Kerze anstecken. Danke SFV.
|
|
|
| SV (PID=1565) | schrieb am 06.08.2022 um 13:33 Uhr |
Unglaublich dieses Urteil!!!! Absolut die Krönung!der Versuch ist schon strafbar,und muss den Abstieg bedeuten und sonst nix!!!!!
|
|
|
| Richter (PID=15372) | schrieb am 06.08.2022 um 13:35 Uhr |
Mich würde die Quelle dieser Informationen interessieren
|
|
|
| SCB-Online | schrieb am 06.08.2022 um 13:43 Uhr | PREMIUM |
@ Richter: Uns liegt das Urteil des Saarländischen Fußballverbandes im Wortlaut vor… Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
| Marvel (PID=22962) | schrieb am 06.08.2022 um 13:53 Uhr |
Leider war die SG Bexbach letztes Jahr zu schlecht sonst würde sich dieses Thema nicht stellen. Trotzdem ein Skandal aber was will man auch anderes erwarten Stichwort DFB. Hat sich der SFV mal gedacht, was der große Bruder so fabriziert können wird doch auch und wischen einfach mal unangenehmes zur Seite bis schnell Gras darüber gewachsen ist. Ich hoffe das es noch fachkundige gibt, die dieses Urteil entsprechend anfechten und nicht weiteren Manipulation für die Zukunft, Tür und Tor öffnen.
|
|
|
| #Verschwörung (PID=10640) | schrieb am 06.08.2022 um 13:54 Uhr |
Ich habe ja gehört, dass Blickweiler Ormesheim hat gewinnen lassen, damit es so richtig spannend wird!!!
|
|
|
| Freddy (PID=10182) | schrieb am 06.08.2022 um 17:50 Uhr |
@scb online: woher habt ihr dieses Urteil bekommen? Vom SVB oder SFV?
|
|
|
| SFR (PID=4796) | schrieb am 06.08.2022 um 18:10 Uhr |
Ich hab gedacht, mich kann nichts mehr überraschen. Aber das nachweisliche Spielmanipulation ohne Folgen bleibt und so dahin genommen wird vom SFV, ist eigentlich an Perversität nicht mehr zu überbieten.
|
|
|
| SCB-Online | schrieb am 06.08.2022 um 18:18 Uhr | PREMIUM |
@ Freddy: Grundsätzlich sind Sportgerichts-Urteile ja keine Geheimnisse. Wir hatten in dieser speziellen Sache auch Kontakt zum SV Blickweiler selbst… Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
| Freddy (PID=10182) | schrieb am 06.08.2022 um 20:00 Uhr |
Ok. Mich wundert es nur dass von der Bierbank kein Kommentar kommt. Vor ein paar Wochen sah es anders aus..
|
|
|
| Alfred (PID=6090) | schrieb am 06.08.2022 um 23:44 Uhr |
Also bitte, diese Erklärung ist sehr schwammig. Die Sache an sich ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Wenn da das Verfahren eingestellt wird, dann doch bitte mit einer präzisen Begründung. So ist das doch wirklich ein Freifahrtsschein. Einerseits wird jemand bestraft, was ja begründet, dass etwas vorgefallen ist, andererseits wird der betreffende Verein nicht bestraft, obwohl er doch einen eindeutigen Vorteil aus der Manipulation gezogen hat. Was soll das? Hätte ich heute beim Saarderby ein FCS-Trikot getragen und den Platz gestürmt, hätte der FCS eine Strafe bekommen. Warum wird in diesem Fall der Verein nicht bestraft? Da fehlt jegliche Begründung
|
|
|
| GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 07.08.2022 um 07:27 Uhr |
HINWEIS: Dieser Kommentar wurde von den Moderatoren auf SCB-Online geprüft und nicht zur Anzeige freigegeben, da er einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt!
|
|
|
| SV (PID=83844) | schrieb am 07.08.2022 um 08:36 Uhr |
Nochmal!!!!Hier muss der Verein absteigen!!!Hier wurde versucht zu bescheissen und das geht gar nicht!Das Urteil geht hoffentlich noch durch die Presse!Sowas muss an die Öffentlichkeit gebracht werden!!So eine Schande für den Fussball!!!!
|
|
|
| Meister (PID=28048) | schrieb am 07.08.2022 um 08:56 Uhr |
@Alfred. Genau so ist es korrekt zusammen gefasst. Die SG hätte in die Kreisliga absteigen müssen. Dieses Urteil öffnet Tor und Türen für zukünftige Manipulationen. Da wird fleißig manipuliert, irgendjemand ausgeguckt, der mal für ein Jahr Pause braucht, und schon ist alles gut.
|
|
|
| Marvel (PID=56420) | schrieb am 07.08.2022 um 09:11 Uhr |
@Alfred. Der SFV hat sich eingestanden dass was passiert ist. Um nicht einen Deutschlandweiten Skandal an der Backe zu haben, wurde ein passender Sündenbock gesucht und gefunden. Damit ist der SFV bestmöglich raus, auch wenn jetzt etwas geraunt wird, wird in 2 Wochen kein Hahn mehr da nach krähen. Anders wäre es wenn die SG Blickweiler mit dem Zwangsabstieg bestraft worden wäre. Deutlandweite Presse und ein Imageschaden für den SFV. Schöner Fussball Sonntag
|
|
|
| Günther (PID=30016) | schrieb am 07.08.2022 um 09:54 Uhr |
Die Frage die man sich stellt ist warum der SV Blickweiler dieses Urteil weitergeleitet hat damit es hier publiziert wird....
|
|
|
| Fan (PID=972) | schrieb am 07.08.2022 um 09:58 Uhr |
hier steht doch nirgends das der SVB das urteil weiterletet hat, eher das gegenteil. scb-online ist seit jahren so gut vernetzt dass sie immer wieder an solche sachen rankommen um dafür zu sorgen das nicht im stillen kämmerlein dinge passieren die uns alle betreffen. hut ab und danke dafür!
|
|
|
| Günther (PID=30016) | schrieb am 07.08.2022 um 10:08 Uhr |
@Fan. Also wenn es nicht der SV Blickweiler war der es weitergeleitet hat, dann ist irgendwo einer, vermutlich Funktionär des SFV, der Urteile des SFV weiter schickt ohne das Wissen des Vereins. Hut ab!
|
|
|
| Fan (PID=432) | schrieb am 07.08.2022 um 10:12 Uhr |
Es ist doch letztlich egal! viel schlimmer wäre es doch wenn wir alle vom solchen sachen nie erfahren würden. mein Verein spielt in der LL und wir tappen diesbezüglich seit monaten im Dunkeln.
|
|
|
| Fan (PID=756) | schrieb am 07.08.2022 um 10:24 Uhr |
Noch ein Satz: aus meiner Sicht hätte der sfv das Urteil sogar selbst veröffentlichen müssen da es im Prinzip alle Vereine im gau indirekt betrifft!!!
|
|
|
| Günther (PID=30016) | schrieb am 07.08.2022 um 11:59 Uhr |
@Fan. Nein egal ist es nicht. Was ist mit Datenschutz? Irgendeiner vom SFV leitet Urteile weiter. Und sowas ist tabu und vielleichtauch strafbar.
Nicht dass du jetzt denkst ich will mich vor Blickweiler stellen, aber im Prinzip kann das jeder Verein treffen. Wenn es der SVB war, der das Urteil an den SCB gesendet hat, ist es ihr Problem. Aber so wie es aussieht, war es ja keiner vom SVB gewesen....
|
|
|
| Fan (PID=58736) | schrieb am 07.08.2022 um 12:31 Uhr |
also nur für mein Verstädnnis: es gibt nur eine person, die hier auf datenschutz pochen könnte und deren namen steht nichtmal hier. diese person wollte (oder konnte) uns alle hier reinlegen und spiele manipulieren und aufgrund von Datenschutz soll das niemand erfahren und der mantel des schweigens über allem gehüllt weren? Falsch, das gilt auch bei ordentlichen gerichten nicht! Nur mal für dich zur info: "1997 führte das Bundesverwaltungsgericht aus, daß allen Gerichten […] kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe." (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997, Az. 6 C 3.96) Die öffentlichkeit hat nämlcih das recht soetwas zu erfahren!
|
|
|
| Ohi (PID=19300) | schrieb am 07.08.2022 um 13:12 Uhr |
Das Urteil stammt wohl aus den Mitteilungen des SFVs zu denen der Verfasser dieses Berichts, offenbar, aufgrund seiner Funktion als ehrenamtlicher Mitarbeiter, Zugang hat. Ohne, dass man Blickweiler schützen sollte, ist solch eine Veröffentlichung meiner Meinung nach untragbar und sollte auch von Seiten des SFV konsequent geahndet werden.
|
|
|
| Marc Schaber | schrieb am 07.08.2022 um 13:46 Uhr | PREMIUM |
@ Ohi: Das ist nicht korrekt. Ich bin ehrenamtlich im Kreisjugendausschuss Ostsaar tätig und habe in meiner Funktion demnach keinen Zugriff auf die Rundschreiben des SFV im Aktivenbereich. Wen dem so wäre, hätten wir dies auch als Quelle benannt außerdem wäre dies ein Interessenkonflikt mit der ebenfalls ehrenamtlichen Arbeit bei SCB-Online, die sich ja mit dem Aktivenfußball beschäftigt. Wir weisen zudem darauf hin, dass wir mit dem betroffenen Verein des SV Blickweiler im Kontext dieses Artikels bereits am Tage der Veröffentlichung intensiven Kontakt hatten... Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
| Fan (PID=972) | schrieb am 07.08.2022 um 14:20 Uhr |
ehrlich. jeder wechselfehler, jeder nichtantritt und jede rotsperre sind sportgerichtsurteile. wollt ihr dass alles unter verschluss halten?
|
|
|
| Spannend (PID=2700) | schrieb am 07.08.2022 um 14:31 Uhr |
Spannend, dass hier mehr darüber diskutiert wird ob ein öffentliches Urteil des Sportgerichts auch veröffentlicht werden darf als darüber dass hier Spiele manipuliert wurden oder werden sollten! Kommt mal klar!
|
|
|
| WTF (PID=12906) | schrieb am 07.08.2022 um 14:57 Uhr |
Über was reden wir hier???? Sowas ist kein Geheimnis! Hier gibt es Übrigens alle Urteile der DFB-Verbandsgerichte seit 2018 archiviert: https://www.dfb.de/verbandsservice/ verbandsrecht/urteile/ "Die FC Bayern München AG wird wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger gemäß § 1 Nr. 4. i. V. m. § 9a Nrn. 1. und 2. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.200,- Euro belegt. " Kann man alles nachlesen! Komisch oder?
|
|
|
| Ohi (PID=19300) | schrieb am 07.08.2022 um 15:02 Uhr |
Es ist aber nicht die Aufgabe einer privat geführten Seite dies zu tun!
|
|
|
| Marc Schaber | schrieb am 07.08.2022 um 15:15 Uhr | PREMIUM |
@ Ohi: Wir respektieren ja Deine Meinung. Unserer Meinung nach ist es das Ziel von Transparenz und freiem Zugang zu Informationen, dass relevante Informationen auch durch die Presse aufbereitet und dem relevanten Publikum zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist hier ohne jegliche Wertung passiert. Die oben zitierten Urteile der DFB-Sportgerichtsbarkeit werden ja ebenso von SPOX, kicker etc. aufgegriffen. Wir können zu diesem Thema auch gerne telefonieren, das Telefonat hat sich auch gestern, wie schon erwähnt, mit dem betroffenen SV Blickweiler als Medium bewährt so dass man hier nicht eine Privatdiskussion in Romanform führt. Meine Kontaktdaten findest Du in Impressum. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
| SV (PID=83844) | schrieb am 07.08.2022 um 18:15 Uhr |
Das Ding muss von der Presse aufgenommen werden!!!Dieses Urteil ist Lächerlich!!!!Auf geht es! Betrügerische Taten müssen verurteilt werden...wo kommen wir da hin mit unserem Fussball!!!das Ding muss in die Presse
|
|
|
| HSJ (PID=5416) | schrieb am 07.08.2022 um 18:50 Uhr |
Beängstigend wenn man sich überlegt, wieviele Teams da möglicherweise noch mit drinn stecken. Diejenigen, die hier Geld oder was auch immer genommen haben, haben dies vor Gericht sicherlich nicht zugegeben. Dennoch scheint ja was drann zu sein
|
|
|
| GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 08.08.2022 um 12:09 Uhr |
HINWEIS: Dieser Kommentar wurde von den Moderatoren auf SCB-Online geprüft und nicht zur Anzeige freigegeben, da er einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt!
|
|
|
| Freddy (PID=30016) | schrieb am 08.08.2022 um 12:30 Uhr |
@ganz genauer: Antwort bekommst du bestimmt donnerstags in der Bierbank. Vor ein paar Wochen gab es ja persönliche Einladungen von Spieler des SVB..... stehen die Einladungen immer noch?
|
|
|
| GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 08.08.2022 um 12:38 Uhr |
HINWEIS: Dieser Kommentar wurde von den Moderatoren auf SCB-Online geprüft und nicht zur Anzeige freigegeben, da er einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt!
|
|
|
| GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 08.08.2022 um 12:55 Uhr |
HINWEIS: Dieser Kommentar wurde von den Moderatoren auf SCB-Online geprüft und nicht zur Anzeige freigegeben, da er einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt!
|
|
|
| SCB-Online | schrieb am 08.08.2022 um 13:00 Uhr | PREMIUM |
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen darstellt unter mehreren unterschiedlichen Benutzernamen zu kommentieren... Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
| Peinlich (PID=7696) | schrieb am 08.08.2022 um 13:22 Uhr |
Jetzt versucht der SV Bierbank mit fake-commis zu retten was nicht zu retten ist. genau mein Humor. vielleicht schreibt ihr die Leute besser auf Insta an, hat ja schonmal super geklappt!
|
|
|
| Marvel (PID=4684) | schrieb am 08.08.2022 um 16:07 Uhr |
Das jetzt einiger hier die SG Blickweiler aus der Schuld nehmen wollen zeugt doch von deren Handlung. Anstatt im Verein mal ordentlich aufzuräumen und diejenigen rauszuschmeissen die Mist gebaut haben, wird sich mit diesen verbündet und geschützt. Gerade wegen solchem handeln muss die Wahrheit ans Licht und dann die entsprechenden Konsequenzen folgen. Wen jemand Spiele verschoben hat muss dieser aus dem Verkehr. Wenn mehrere im Verein spiele verschoben haben und dem Verein damit gegenüber der SG Bexbach bevorteilt haben, muss der Verein zur Rechenschaft gezogen werden. Anschließend sollten die vernünftigen Mitglieder im Verein dieses Übeltäter entsprechend belangen anstatt diese jetzt noch für ihr Handeln zu feiern. Dieser Nichtabstieg wird auf ewig mit Schaden behaftet sein aber vll will man das ja....
|
|
|
| Helmut (PID=222) | schrieb am 09.08.2022 um 07:02 Uhr |
Mal rein interessehalber: Hat die SG Bexbach als, in dem Fall, klar benachteiligter Verein irgendwelche Rechtsmittel gegen solche Urteile? Mir ist bewusst, dass da am Abstieg nichts mehr zu rütteln ist, aber man könnte doch zumindest dafür sorgen, dass der Verein, dem ja laut Urteilsbegründung ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde, nicht mit so einem Urteil davonkommt. Denn sind wir ehrlich, sollte das alles so stimmen, wie es dort steht, wäre ich als SG Bexbach sehr enttäuscht vom Verband.
|
|
|
| Alfred (PID=5769) | schrieb am 09.08.2022 um 08:11 Uhr |
Nicht nur als SG Bexbach wäre ich sehr enttäuscht vom Verband. Als Mitglied dieses Verbandes bin ich ebenfalls enttäuscht von ihm. Eigentlich trifft es sauer noch eher. Und darüber hinaus finde ich es ebenfalls wunderlich, dass die sich die Presse (außer scbonline) nicht für dieses Thema interessiert. Noch nicht einmal dieses sensationsgeile Schundblatt...
|
|
|
| Beckenbauer (PID=876) | schrieb am 09.08.2022 um 10:48 Uhr |
Traurig das Blickweiler es noch nicht geschafft hat sich zu dieser Sache zu äußern und sich vor allem vom Verhalten vom Spielausschuss zu distanzieren! Das lässt schon tief blicken und mich sprachlos zurück!
|
|
|
| SCB-Online | schrieb am 09.08.2022 um 21:11 Uhr | PREMIUM |
Wir haben den Wortlaut des Urteils in Anführungszeichen korrigiert und das Zitat neu gesetzt. Korrekt muss es heißen "unsportlichen Verhaltens in Form einer versuchten Spielmanipulation nach §§ 5 Strafordnung, 1 Abs. 2 Rechtsordnung, 6a Abs. 4 der Satzung". Das wichtige Adjektiv "versucht" fehlte in unserer Darstellung zwischenzeitlich an dieser Stelle und stand nur weiter oben im Text. Wir bitten dies zu entschuldigen. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
|
|
|
|
 |
So | 24. Dez. 2023 ganztägig | Heiligabend | Mo | 25. Dez. 2023 ganztägig | 1. Weihnachtsfeiertag |
|
Kommentare: | Zu diesem Artikel sind noch keine Kommentrare des Verfassers verfügbar |