Die Saison 2020/2021 steht nach langer Corona-Pause in den Startlöchern. Gleichermaßen bedeutet dies, dass die Wechselfrist zu Ende geht. Die Wechselperiode I endet am Montag, den 31. August 2020. Die Spielerlaubnis bei Nichtzustimmung (aktuell noch 1. November 2020) wird nach dem Ende der Wechselperiode I auf den 2. Dezember 2020 korrigiert. Dies entspricht einem Datum drei Monate nach Beginn des Spielbetriebes.