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78 Fragen - 78 Antworten - Teil 1/4    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 21. April 2020

Der Saarländsiche Fußballverband (SFV) bemüht sich derzeit das beste aus der Situation zu machen und bot seinen Vereinen mit den Videokonferenzen "Clubheim-Online" eine tolle Möglichkeit mit den Verbandsverantwortlichen in Kontakt zu treten. Insgesamt nahmen fast 200 Teilnehmer das Angebot wahr. Der SFV protokollierte den Fragenkatalog der beiden Konferenzen inklusive der Antworten. SCB-Online präsentiert in vier Teilen die 80 Fragen an den SFV-Vorstand:

1. Wird es von dem Videotalk ein Protokoll geben? Ja, das Protokoll wird allen Vereinen zugesandt, inkl. der gestellten Fragen

2. Ist schon absehbar, ob es eine Entschädigung aus den Meldungen an den LSVS gibt? Noch nicht. Die Meldefrist läuft noch bis 3. Mai – Der Druck auf Land zur Unterstützung steigt aber, da bereits andere Bundesländer Fonds umgesetzt haben.

3. Sind Geisterspiele im Amateurbereich denkbar? Bei dieser Frage werden die Vereine vorab gehört.

4. Sind Tests bei Spieler denkbar? Nein. Es ist unrealistisch, Tests für den Amateurbereich anzudenken.

5. Was passiert mit den Wechselmodalitäten? Es wurden bereits Öffnungsklauseln vom DFB erstellt, um die Wechselfristen anzupassen. Ziel ist es, bestenfalls bundesweit einheitliche Wechselfenster zu haben. Der SFV wird die Änderungen seiner Spielordnung demnächst auf seiner Homepage veröffentlichen.

6. Was passiert, sofern die Saison abgebrochen wird? Ein Abbruch setzt einen außerordentlichen Verbandstag voraus, da es in der aktuellen Satzung und Ordnung des SFV keine Rechtsgrundlage für einen Abbruch gibt. Beim a.o. Verbandstag haben die Vereine dann auch über die Folgen (Aufsteiger-Absteiger) zu entscheiden.

7. Wann wird entschieden, wie es weitergeht? Es kann mit Stand vom 17. April noch kein Termin genannt werden, wann und wie es weitergeht. Der SFV beachtet hier die behördlichen Verfügungen und stimmt sich mit dem DFB, Regionalverband und der Regionalliga ab.

8. Welche Szenarien gibt es? Im SFV werden die Szenarien ‚Abbruch‘, ‚Annullieren‘ und ‚Fortsetzen der Saison‘ diskutiert. Der SFV-Vorstand ist für eine Fortsetzung der Saison.

9. Was passiert mit Vertragsspielerverträgen? Vertragsspielerverträge können von den Vereinen auf ruhend gestellt oder in beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden, ohne dass dadurch die Spielberechtigung für den Verein beeinträchtigt ist oder Entschädigungszahlungen zu zahlen sind. ACHTUNG: Im Arbeitsrecht sind evtl. andere Richtlinien zu beachten.

10. Steigen die VBG-Beiträge? Ja, die VBG hat eine Erhöhung der VBG-Beiträge beschlossen. Der DFB ist hier mit der VBG und mit dem zuständiger Bundesbehörde in Gesprächen, die Beiträge für die Vereine zu stunden.

11. Wie sieht die Haftung der Vereine für die bestehenden Amateurverträge (Vertragsspielerverträge) aus, wenn die Saison ausgesetzt wird? Grundsätzlich ist der Verein als Arbeitgeber in der Pflicht, seine Leistung zu erfüllen. Die Vereine können aber die Verträge ruhend stellen bzw. im Einverständnis mit dem Spieler kündigen (s. Frage 9).

12. Ist vorgesehen, dass alle Landesverbände des DFB die gleiche Lösung umsetzen? Dies ist angedacht, wird aber sehr schwierig sein, umzusetzen, da wir auch die überregionalen Ligen bis hin zur 3. Liga berücksichtigen müssen, inkl. der Auf- und Abstiegsszenarien. Ebenso kann es zu Unterschieden zwischen dem Aktiven- und dem Jugendbereich kommen.

13. Warum klappt das beim Saarländischen Handballverband? (Haftung ist wohl gemeint) Inwieweit der Handballverband Saar hierfür eine rechtssichere Regelung in deren Satzung und Ordnungen vorsieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Der SFV stimmt sich mit dem DFB für eine möglichst einheitliche Lösung ab und der SFV-Vorstand muss zunächst einen a.o. Verbandstag für einen möglichen Abbruch organisieren, da es keine Rechtsgrundlage gibt. ANMERKUNG: in nationalen Ligen, die bereits im Amateurbereich die Saison abgebrochen haben, formiert sich Widerstand und es werden Ersatzansprüche gegen den Verband gestellt. Dies gilt es im SFV zu vermeiden.

14. Altersklassenwechsel der Jugend bei Szenario 2? Die Jugendspieler verbleiben in der Altersklasse und spielen in der Jugendmannschaft weiter.

15. Wie und wann könnte bei einer Aussetzung der Saison die dann folgende Saison aussehen? Dies hängt von den behördlichen Verfügungen ab. Wir planen aber momentan mit einer Fortsetzung der Saison ab Mitte August bzw. 1. September. So können wir zumindest eine Spielzeit sportlich beenden. Es kann durchaus sein, dass die neue Spielzeit ebenfalls stark beeinträchtigt wird.

16. Aussetzen der Saison würde bedeuten, Verträge, Spielergehälter würden weiterlaufen. Dazu schätzen wir den finanziellen Verlust noch höher ein, als dies bisher der Fall ist. Siehe Frage 9 und 11. Wir können alle Vereine nur ermutigen, die Meldung übe den LSVS zu möglichen finanziellen Schäden auszufüllen.

17. Möglichkeit 2 (Aussetzung) wenn Spieler weiterhin berechtigt sind bis Saison Ende? Bei einer Fortsetzung der Saison zu einem späteren Zeitpunkt, sind die Spieler des aktuellen Kaders grundsätzlich auch weiterhin bis zum Ende der Spielzeit für den Verein spielberechtigt.

18. Wie ist denn die Planung für Mannschaften, die in überregionalen Organisationen unterstehen, sprich Oberliga und Regionalliga? Der SFV stimmt sich hier mit dem Regionalverband Südwest und der Regionalliga ab. Momentan planen alle Verbände eine Fortsetzung der Saison.

19. Wie geht es mit einer neuen Saison (2020/2021) weiter, wenn die Saison jetzt ausgesetzt wird, im Herbst weitergeführt wird und dann wohl im Winter beendet wird? Hierfür haben wir zwar schon Szenarien entwickelt, entscheidend wird zunächst sein, ob wir die aktuelle Spielzeit sportlich beenden können. Die behördlichen Verfügungen sind maßgebend.

20. Aber wie sieht es mit den neuen Spielern zur neuen Saison aus? Sind diese dann schon spielberechtigt? Hier gilt das Gleiche wie bei den auslaufenden Vertragsspielerverträgen. Die Spielberechtigung der Spieler verbleibt so lange beim aktuellen (und nicht beim neuen) Verein, bis die Spielzeit beendet ist, auch über den 30. Juni hinaus.





 
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Autor:
Marc Schaber, 21. April 2020

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