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SFV-Stellungnahme zu Kunstrasenplätzen    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 18. Oktober 2019

Der DFB und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben Stellung zu einem möglichen Verbot von Kunstrasenplätzen genommen:

Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist einer der größten Sportfachverbände der Welt. Mehr als sieben Millionen registrierte Mitglieder in knapp 25.000 Vereinen und rund 155.000 Mannschaften nehmen an dem vom DFB und seinen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden organisierten Spielbetrieb teil. Als gemeinwohlorientierter Sportverband übernimmt der DFB gesellschaftliche Verantwortung für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen und setzt sich für eine umwelt- und klimafreundliche sowie ressourcenschonende Sportstättenentwicklung ein. Deshalb unterstützt der DFB grundsätzlich die Ziele des Beschränkungsvorschlages der ECHA. Um allen Bürgern den Zugang zum Sport zu ermöglichen, sind zugleich adäquate Sportstätten in ausreichender Anzahl Grundvoraussetzung – ohne Sportstätten gibt es keinen Sport!

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB) vertritt die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung von über 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland. Die Städte und Gemeinden stellen in Deutschland vielfach die Sportinfrastruktur zur Verfügung und fördern Vereine auch beim Betreib von Sportanlagen. Von den 3,9 Mrd. Euro, die Bund, Länder und Kommunen für die Sportförderung in Deutschland ausgeben, entfallen knapp 80 Prozent auf die Kommunen. Die Städte und Gemeinden setzen sich mit Nachdruck für eine umwelt- und klimafreundliche Politik ein. Dazu gehören auch der Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen. Insoweit sind sich die Städte und Gemeinden der Herausforderung der Umweltverschmutzung durch (Mikro-)Plastik bewusst. Sie stellen sich der Aufgabe, durch eine nachhaltige Politik die Klimaschutzziele zu unterstützen, zu denen auch Vermeidung von Plastikmüll und Mikroplastik gehört. Allerdings müssen die getroffenen Maßnahmen auch verhältnismäßig sein und dürfen die Gemeinden, aber auch Vereine, nicht über Gebühr belasten. Der Sport kann seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung, zu der auch Fragen der Gesundheitsförderung und -prävention, der Integration, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Bildungspolitik gehören, nur gerecht werden, wenn ausreichend Sportstätten zur Verfügung stehen.





 
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Autor:
Marc Schaber, 18. Oktober 2019

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