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Verbandstag 2014: Was wurde beschlossen?    [Ändern]

 Es war wieder Zeit für den Verbandstag: Alle drei Jahre tagt das höchste Gremium im Saarländsichen Fußballverbands, an diesem Samstagmorgen war es wieder soweit und einiges wird sich ändern...



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VERFASST VON Marc Schaber, 31. Mai 2014

Der Verbandstag 2014 stand am Samstag, den 31. Mai 2014 ab 9:00 Uhr in Püttlingen auf dem Terminkalender und wie bei jedem Verbandstag gab es für die vielen Vereinsvertreter einiges zu entscheiden. SCB-Online berichtet vom höchsten Gremium des saarländischen Fußballverbandes. Am Samstagmorgen um 9:00 Uhr begann der Verbandstag und es sollte ein langer Tag für die Vereinsvertreter werden. Zunächst wurde die Versammlung von Verbandspräsident Franz-Josef Schumann eröffnet. Insgesamt waren 518 Stimmen anwesend (die Stimmenzahl der Vereine richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Mannschaften). Somit reichten 260 Stimmen für eine einfache Mehrheit, Satzungsänderungen konnten mit einer zwei Drittel Mehrheit von 364 Stimmen beschlossen werden.

Als DFB-Vertreter war der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch anwesend und sprach zur Versammlung. Er konstatierte, dass der Fußball weiter boomte, dennoch mit Problemen durch den demographischen Wandel zu kämpfen haben wird. Der Play-Off-Gedanke, wie bei der Relegation im Saarländischen Fußballverband praktiziert schaffe aber besondere Events und mache den Sport noch interessanter. Ein Grußwort an die Versammlung sprach auch Gerd Meyer, Präsident des LSVS, sowie Peter Kleer vom Ministerium für Inneres und Sport, der noch einmal hervorhob, dass die über 100.000 Mitglieder des SFV, die 8.000 aktiven Spieler in 250 Spielen an jedem Wochenende mit ihren über 30.000 Zuschauern ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für das Saarland sei.

SFV-Präsident Schumann zog ein positives Fazit der vergangenen Jahre, obwohl mit dem 1. FC Saarbrücken und dem SV Elversberg die beiden Flagschiffe des Saar-Fußballs aus der dritten Liga abstiegen. Gebündelte Kräfte im Saar-Fußball seien zwar nicht realistisch, aber der SFV würde diese sofern gewünscht unterstützen. Auch eine Eliteschule des Fußballs für die männliche Jugend sei ein Wunsch des SFV: Gerade ob des leichten Mitgliederrückgangs wolle der SFV gerade den kleinen Vereinen helfen und lobte das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer im SFV und den Vereinen. Vor allem der unverzichtbare Beitrag der vielen Menschen im Jugendfußball sei ein unglaubliches Geschenk. Mehr direkte Kommunikation zwischen Vereins- und Verbandsebene sollte vieles einfache rmachen.



Am Samstagmorgen trafen sich die Vereinsvertreter der saarländischen Fußballvereine in Püttlingen zum Verbandstag



Viele Diskussionen und vor allem zahlreiche Abstimmungen standen auf dem Programm



Die Änderungen von Satzungen und Ordnungen wurden aufgrund der Vielzahl der möglichen Änderungen vorgezogen. Zum Einen werden so zunächst Änderungen in den Satzungen des Saarländischen Fußballverbandes, die vom SFV-Vorstand vorgeschlagen werden. Diese Änderungen betreffen zum großen Teil Änderungen die Vorgehensweise im DFBnet betreffen, des Weiteren wurden in §2 der Satzung des SFV Werte wie Toleranz, Fairplay und Pflege des Ehrenamtes nun schriftlich verankert. Im Folgenden wurden in der Satzung einige Ämter umbenannt und die Bezeichnungen den Gegebenheiten angepasst, so heißen Jugendgruppenleiter jetzt Jugendstaffelleiter und ähnliches, diese Änderungen sollten aber nur wenige Auswirkungen auf das tägliche Vereinsleben haben. Die Änderungen in der Satzung, der Gebührenordnung, der Strafordnung, der Schiedsrichterordnung und der Rechtsordnung wurden ohne größere Diskussionen verabschiedet, ehe die großen Diskussionen begannen. Erste Wortgefechte gab es als es um die Spielberechtigungen der A-Jugendlichen ging. Folgende Änderungen waren vorgeschlagen:


Spielberechtigung von A-Junioren: (ABGELEHNT!)

A-Junioren sollten zukünftig erst ein Jahr später aktiv spielen können. Damit sollte der Spielbetrieb der A-Jugend geschützt werden. Es entbrannte eine heiße Diskussion in deren Ende die vom Verbandsvorstand vorgeschlagene Änderung der Spielordnung gekippt wurde:

- §21 Spielordnung:

(6) A-Junioren des älteren Jahrgangs und solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Die Spielerlaubnis für Junioren-Mannschaften bleibt daneben bestehen. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist grundsätzlich spielberechtigt für die Aktiven-Mannschaften seines Vereins. Für A-Junioren, die einer Jugend-Förder-Gemeinschaft (JFG) angehören, gelten jedoch vorrangig die Vorschriften des § 21 der Jugendordnung in Verbindung mit den Richtlinien für Junioren-Förder-Gemeinschaften.
(7) A-Junioren des jüngeren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für die erste Amateurmannschaft erteilt werden, wenn sie einer DFB-Auswahl oder einer SFV-Auswahl angehören oder eine Spielerlaubnis für einen Lizenzverein bzw. für einen Amateurverein mit Leistungszentrum besitzen. Die Spielerlaubnis für die zweite Amateurmannschaft kann nur erteilt werden, wenn diese Mannschaft mindestens der 5. Spielklassenebene angehört.
(8) Besteht für A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder in einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen der Verbandsjugendausschuss eine Spielerlaubnis für eine Amateurmannschaft erteilen. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.
(9) B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs kann nur Spielerlaubnis für die Frauen-Bundesliga oder die 2. Frauen-Bundesliga erteilt werden und nur dann, wenn die Spielerin im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Länderspiele für eine DFB-Auswahl bestritten hat.
(10) A-Junioren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und B-Juniorinnen wird nach den vorstehenden Bestimmungen die Spielerlaubnis erteilt auf schriftlichen Antrag des Vereins, dem die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen ist.


- §10 Jugendordnung:

(2) [...] Aus Gründen der Talentförderung ist die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateur-Mannschaft möglich. Die Spielerlaubnis für die zweite Amateur-Mannschaft eines Vereins kann erteilt werden, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört. Die Sätze 1 und 2 dieses Absatzes gelten nur für Spieler, die aktuell einer DFB-Auswahl oder einer Auswahl des Landesverbands angehören.


Es entbrannten heiße Diskussionen darüber, ob diese Änderung sinnvoll ist, oder ob bei der bisherigen Regelung verblieben wird, die A-Jugendlichen erlaubt in allen Herrenteams des Vereins zu spielen, ab dem 1. Januar des Jahres in dem sie das 17te Lebensjahr vollenden. Am Ende wurde diesbezüglich der Antrag des FC Reimsbach abgelehnt und auch der Änderungswunsch des Verbandsvorstandes. Bei 24 Gegenstimmen wurde von der Versammlung beschlossen bei der alten Regelung zu bleiben! Dies ist allerdings ein Verstoß gegen die DFB-Jugendordnung und daher ist damit zu rechnen, dass diese Entscheidung des Verbandstages noch einen Rechtsstreit nach sich ziehen wird.

Als weitere Anträge die Jugend betreffend wurde eine Antrag des FV Bischmisheim behandelt, der forderte, eine Wechselbeschränkung für die G-, F- und E-Jugend einzuführen. Dieser Antrag wurde zur Bearbeitung an den Verbandsjugendausschuss übergeben. Einem Antrag aus Winterbach wurde dagegen statt gegeben: Spielgemeinschaften können nun von der A- bis zur G-Jugend genehmigt werden. Ein nicht korrekt ausformulierter Antrag aus Landsweiler wurde diesbezüglich abgelehnt.

Es ging nun zur Spielordnung, wo ein Antrag des Vorstandes leicht abgeändert wurde. Dieser betraf eine kurzfristige Spielverlegung und wurde am Ende einer lebhaften Diskussioen wie folgt formuliert:

Herrichtung des Spielfeldes: (ZUGESTIMMT)

- §8 Spielordnung:

(5) Vereine sind verpflichtet, vor Beginn der Meisterschaftsrunde einen Erst- und einen Ausweichplatz zu benennen. Ein Spiel kann auf einem anderen als dem gemeldeten Platz dem für dieses Spiel im DFBnet eingestellten Platz nur dann ausgetragen werden, wenn der Gegner und der Klassenleiter zustimmen. Die Zustimmung des Gegners ist nicht erforderlich, wenn die Spielstättenänderung vor Spielbeginn vom Klassenleiter genehmigt ist.


Ebenfalls viel diskutiert war am Ende eine Änderung die Beschränkung der Anzahl der Spielberechtigten betreffend, die am Ende einer ebenfalls langen Diskussion wie folgt beschlossen wurde:


Spielberechtigung in Reserven: (ZUGESTIMMT)

- §27a Spielordnung:

An Spielen unterer aufstiegsberechtigten Mannschaften dürfen unbeschadet der Sonderregelung für die letzten 4 Meisterschaftsspiele insgesamt nicht mehr als 3 Spieler/innen, die Spielrecht nach § 26 und § 28 (1) (Ü 23) haben, mitwirken, wenn sie im letzten Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
(1) An Spielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften dürfen bis zum nächsten ausgetragenen Meisterschaftsspiel der höheren Mannschaft unbeschadet der Sonderregelung für die letzten 4 Meisterschaftsspiele insgesamt nicht mehr als 3 Spieler/innen, die Spielrecht nach § 26 und § 28 (1) (Ü23) haben, mitwirken, wenn sie im letzten Meisterschaftsspiel einer höheren Mannschaft eingesetzt wurden.
(2) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Leistungsklasse, finden die Bestimmungen von Absatz 1 entsprechende Anwendung, wobei als höhere Mannschaft die Mannschaft mit dem kleineren nummerischen Zusatz zählt. Den Rang dieser Mannschaften haben die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen.
(3) Pokal- und Hallenspiele haben auf die Spielberechtigung keinen Einfluss.



Auch eine Änderung ein Zweitspielrecht betreffend wurde verabschiedet, allerdings mit dem Zusatz, das Absatz (b) vom Verbandsspielausschuss weiter auszuformulieren ist:

Zweitspielrecht für Pendler: (ZUGESTIMMT)

Zukünftig soll es für Pendler eine Art Zweitspielrecht geben. Im Folgenden die vorgeschlagenen Satzungsänderungen diesbezüglich.

- §29c + d Spielordnung:

Der Verband gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein auf eine Saison begrenztes Zweitspielrecht für Verbandsspiele eines zweiten Vereins zu erhalten. Diese Regelung gilt nur für Personen, die regelmäßig zwischen 2 Orten pendeln und einen zweiten ständigen Aufenthaltsort haben wie z. B. Studenten, Schüler, Auszubildende, Soldaten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Ein Zweitspielrecht kann nur in den Wechselperioden I und II kostenpflichtig mittels Passantrag bei der Geschäftsstelle beantragt werden ist im DFBnet Pass-Online zu bestätigen.
1. Folgende Voraussetzungen für dieses Zweitspielrecht müssen erfüllt sein:
a) Spieler mit Zweitspielrecht können bei Herren höchstens am Spielbetrieb bis zur Saarlandliga bzw. bei Frauen bis zur Verbandsliga teilnehmen
b) Die Fahrtstrecke Entfernung von Wohnsitz zum zweiten ständigen Aufenthaltsort und den Sitzen der Vereine beträgt mindestens 150 Kilometer (Luftlinie)
c) Zustimmung des Stammvereins
d) Ein Verein kann höchstens für 2 Spieler ein Zweitspielrecht erhalten, beträgt mindestens 150 Kilometer (Luftlinie)
2. Dem Antrag Für die Ausstellung dieses Zweitspielrecht sind hat der antragstellende Verein folgende Dokumente beizufügen vorzuhalten und aufzubewahren:
a) Kopie einer aktuellen Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, in dem der neue Erst- oder ständige zweite Aufenthaltsort des Spielers im unmittelbaren Bereich des Zweitvereins nachgewiesen wird und Bestätigung des Arbeitgebers über eine Versetzung bzw. einen zeitlich befristeten Arbeitswechsel oder Bestätigung der Schule oder Hochschule bei Schülern und Studenten.
b) Schriftliche Einverständniserklärung des Stammvereins.
Der Spielerpass des Stammvereins wird für die Ausstellung des Zweitspielrechts nicht benötigt. Nach Eingang aller Unterlagen erhält der Spieler sein Spielrecht für den zweiten Verein. Nach Genehmigung durch die Geschäftsstelle erhält der Zweitverein einen Spielerpass mit eingetragenem Zweitspielrecht, begrenzt bis zum jeweiligen Saisonende (30. Juni). Der Spielerpass des Stammvereins verbleibt bei diesem als Spielrechtnachweis. Der Landesverband des Stammvereins wird von der Geschäftsstelle benachrichtigt.
Ein Zweitspielrecht ist zu jeder Saison neu zu beantragen. Ein Einsatz des Spielers kann in beiden Vereinen erfolgen. Er darf jedoch nur für einen Verein an einem Wochenende spielen. Ein Wochenende umfasst den Zeitraum von Freitag bis Sonntag, einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage.



Ebenfalls zugestimmt wurde neben einigen kleineren Änderungen folgenden Änderungen von Satzungen und Ordnungen:


Grundsätzliches: (ZUGESTIMMT)

- §20 Spielordnung:

(1) Die Spielberechtigung wird durch Vorlage des Spielerpasses oder durch die Spielberechtigungsliste nachgewiesen.
(2) Der Spielerpass muss mindestens folgende Erkennungsmerkmale und Daten des Inhabers enthalten: Lichtbild Zeitgemäßes Lichtbild; das Lichtbild des Spielers ist vom Verein dauerhaft auf dem Spielerpass anzubringen.


Testspieler: (ZUGESTIMMT)

- §29b Spielordnung:

Ein Spieler kann als Gastspieler Testspieler in einem Freundschaftsspiel, ausgenommen Turnier- und Hallenspiele, in einem Verein des Verbandes mitwirken, wenn die schriftliche Einwilligung des abstellenden Vereins vor dem Spiel vorliegt. Bei Spielern anderer Mitgliedsverbände der FIFA ist für den Fall der Nichtvorlage der Zustimmung oder bei Zweifel an der Zustimmung des Vereins die Einwilligung des zuständigen Nationalverbandes erforderlich. Die schriftliche Einwilligung des abstellenden Vereins ist für jedes Spiel einzuholen.


Aufstiegsrecht/Meldung Reserven: (ZUGESTIMMT)

- §30 Spielordnung:

(5) Untere Mannschaften, die an Meisterschaftsrunden aufstiegsberechtigter Mannschaften teilnehmen, sind berechtigt, in eine höhere Spielklasse aufzusteigen, höchstens jedoch in eine Klasse die unter der nächst höheren Mannschaft liegt.

(7) Vereine, deren 1. Mannschaft in den Spielklassen ab Landesliga aufwärts spielend, müssen eine weitere aufstiegsberechtigte Mannschaft zum Spielbetrieb melden, wenn eine weitere nichtaufstiegsberechtigte Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen soll.



Auswechslungen in den Kreisligen A: (ZUGESTIMMT)

Eine Änderung, die nur die Kreisligen A betrifft wurde ebenso leicht verändert übernommen. Zukünftig gibt es in den Kreisligen A maximal vier Wechsel, allerdings darf rückgewechselt werden:

- §57 Spielordnung:

(2) In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A können bis zu 4 Spieler ausgetauscht werden, wobei hier der Austausch wieder rückgängig gemacht werden kann Spielerwechsel durchgeführt werden, wobei ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden kann.



Passkontrolle: (ZUGESTIMMT)

- §59 Spielrodnung:

(4) Der Schiedsrichter ist verpflichtet die Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen. Kann die Spielberechtigung nicht nachgewiesen werden, so hat der betreffende Spieler anhand eines Lichtbildausweises seine Identifizierung zu ermöglichen und auf dem Spielbericht seine Personalien anzugeben und dies mit Unterschrift zu bestätigen. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, hat der Schiedsrichter ihn vom Spiel auszuschließen.


Außerdem hatten die Vereine wie immer die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor dem Verbandstag Anträge einzureichen. Auch in diesem Jahr machten die Vereine davon Gebrauch und so muss der Verbandstag über einige Teils weitreichende Änderungsvorschläge beraten. Im Einzelnen geht es darin um eine Umbenennung der Spielklassen, Änderungswünsche bezüglich der Spielerwechsel in den Kreisligen A und eine generelle Reform der Aufstiegsregelung im Saar-Fußball. Im Folgenden wird kurz vorgestellt, welche Anträge abgelehnt und welchen zugestimmt wurde:



ABGELEHNT: Gründung von Spielgemeinschaften (SV Auersmacher, SV Sitterswald):
Der SV Auersmacher und der SV Sitterswald stellten den Antrag die Rechtsvorschriften der Spielordnung und der Durchführungsbestimmungen zu ändern.

Zukünftig sollen Spielgemeinschaften im Aktiven-Männerbereich auch zwischen verschiedenen Mannschaften zweier Vereine gebildet werden können. Bereits im Jugend- und im AH-Bereich existieren für einzelne Altersgruppen bzw. Mannschaften Spielgemeinschaften. Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass Vereine zukünftig ihren Spielbetrieb einstellen müssen. Eine mannschaftsbezogene Spielgemeinschaft zweier Vereine kann hier Abhilfe schaffen.



ABGELEHNT: Auf- und Abstiegsreglung (SV Noswendel, TuS Wadern, FC Wadrill):
Die genannten Vereine stellten den Antrag, wieder zur vorherigen Auf- und Abstiegsregelung zurückzukehren (vor Saison 2012/2013). Im Folgenden der Wortlaut des Antrages:

Generell sollte nur der Meister einer Spielklasse aufsteigen. So schön es natürlich ist, als Tabellenzweiter aufzusteigen, bedenken zu diesem Zeitpunkt die wenigsten, dass diese Regelung mit einem vermehrten Abstieg gekoppelt ist, welches einem im ersten Jahr in der neuen Spielklasse gleich wieder zum Verhängnis werden könnte. Denn normalerweise hat sich doch ein Meister als Ziel gesteckt, als Aufsteiger in der dann neuen Spielklasse den Klassenerhalt zu erreichen. Da der Tabellenzweite theoretisch, meist auch praktisch und faktisch, schwächer war als der Meister, wird demnach aus Sicht des Antragstellers das Saisonziel Klassenerhalt wohl noch als etwas schwieriger angesehen. Nach der "alten" Regelung war der drittletzte - meist auch schon der vorletzte - Tabellenplatz zum Klassenerhalt ausreichend; dies war als Aufsteiger meist zu schaffen. Nach der jetzigen Regelung bedeutet dies jedoch, dass in einer 16er-Klasse erst das Erreichen des 12. Tabellenlatzes den Klassenerhalt garantiert. Dass dies meist äußerst schwierig zu erreichen ist, zeigte die Vergangenheit, Ausnahmen sind nach Kenntnisstand des Antragstellers eher selten. Demnach gibt es hier im ungünstigsten Falle 4 Absteiger in einer 16er-Klasse, dies bedeutet rein rechnerisch, dass ein 1/4 der Vereine absteigen kann. Hierdurch ist nach Meinung des Antragstellers ein sportlich fairer Aspekt nicht mehr gegeben. Des Weiteren kommt noch die Tatsache hinzu, dass nach der derzeitigen Auf- /Abstiegsregelung auch die Planungen für eine kommende Saison immer schwieriger werden, da 4-8 Vereine -selbst am letzten offiziellen Spieltag- noch nicht wissen, welcher Spielklasse sie in der neuen Saison angehören, da ja noch die Relegationsspiele stattfinden. Kann dies im Sinne der Verantwortlichen für den sportlichen Bereich sein? Steht dann zu fortgeschrittener Zeit der Abstieg fest, kommt meistens noch ein plötzlicher Verlust einiger Spieler hinzu, welches die Situation für die Verantwortlichen des Spielbetriebes ebenfalls nicht vereinfacht. All diese genannten Gründe stellen für den Antragsteller kein sportlich faires Gebaren dar.



ABGELEHNT: Umbenennung der Spielklassen (Kreisspielausschuss Westsaar):
Der Kreisspielausschuss Westsaar beantragte die Spielklassen im SFV-Gebiet wie folgt zu benennen: Die Kreisliga B wird zur Kreisliga C, die Kreisliga A zur Kreisliga B, die Bezirksliga zur Kreisliga, die Landesliga zur Kreisoberliga, die Verbandsliga zur Landesliga und die Saarlandliga behält ihren Namen. Zur Begründung im Wortlaut:

Der Kreisausschuss Westsaar ist der Ansicht, dass die derzeitigen Namen der Spielklassen nicht unbedingt zu den regional örtlichen Gegebenheiten passen. Dazu sind sie hochtrabend und wirklichkeitsfremd. Es ist keine neue Einteilung der Mannschaften damit verbunden. Die jetzige Karlsberg-Liga Saarland als höchste Liga im Bereich des SFV-Verbandsgebietes bzw Saarlandes kann so bleiben.
Aber darunter kann es nach dem Dafürhalten des Antragstellers dann keine Verbandsliga (die in der Regel die höchste Liga eines Verbandes darstellt, in unserem Verband noch dazu zweigleisig) mehr geben. Hier schlägt der Antragsteller vor, diese in Bezirksliga Südwest bzw. Nordost zu benennen, da sie jeweils von Mannschaften aus zwei Fußballkreisen gebildet werden. Die jetzigen Landesligen West, Süd, Nord und Ost sind die höchsten Ligen in einem Fußballkreis. Von daher sollten sie Kreisoberliga Westsaar, Südsaar, Nordsaar und Ostsaar heißen.
Unterhalb dieser Kreisoberligen sind die Kreisligen A Merzig-Wadern, Saarlouis und Saarbrücken anzusiedeln, auf der Nordostschiene entsprechend St. Wendel, Neunkirchen und Homburg. Die unterste Ebene aufstiegsberechtigter Mannschaften könnte dann Kreisliga B benannt werden, mit den entsprechenden örtlichen Zusätzen. Für die Reservemannschaften bleiben dann die Kreisligen C mit den Namen der entsprechenden aufstiegsberechtigten Liga (wie bisher). Die bisherige Auf- und Abstiegsregelung bleibt von dieser Namensänderung unberührt.




ZUGESTIMMT: Wertung bei Ausscheiden während der Spielrunde (FC Elm):
Derzeit werden die Spiele der Hinrunde gewertet, wenn eine Mannschaft erst nach der Hinrunde ausscheidet. Durch den Beschluss wurde dies nun folgendermaßen geändert:

Meldet eine Mannschaft den Spielbetrieb ab, so werden alle Spiele der Mannschaft annulliert. Die Mannschaft rückt auf den letzten Platz mit null Punkten und null Toren.



DEM SPIELAUSSCHUSS ÜBERGEBEN: Spielwertung in besonderen Fällen (DJK St. Ingbert):
Die DJK St. Ingbert beantragte, die Spielordnung in §42 (3) derart zu ändern, dass dem Gegner die Punkte gutgeschrieben werden können, dieser Absatz soll zukünftig wie folgt formuliert sein: Wird auf Spielverzicht erkannt, so ist das Spiel mit 0:0 als verloren und dem Gegner als gewonnen zu werten. Auf Spielverlust kann nicht mehr erkannt werden, wenn das Verfahren nach dem 1. Juli eingeleitet wird.

Die Änderung des § 42 (3) soll dazu führen, dass bei einer Entscheidung der Rechtsorgane auf Spielverlust dem Gegner in jedem Fall die Punkte gutgeschrieben werden. Bei der derzeitigen Rechtslage bekommt der Gegner die Spielwertung nur gutgeschrieben, wenn er gegen die Wertung des Spieles innerhalb einer Woche Protest eingelegt hat. In vielen Fällen erfährt der Gegner, wenn überhaupt, erst nach der Einspruchsfrist von den Verstößen und kann somit keinen wirksamen Protest mehr einlegen.
Im Endeffekt wird durch die alte Fassung ein Verein unverschuldet nicht Meister, kann keine Relegation spielen oder steigt sogar auch ab, nur weil ihm die ihm eigentlich zustehende Spielwertung nicht zuerkannt wird.



ZUGESTIMMT: Erteilung der Spielerlaubnis ohne Wartefrist (SV Wolfersheim):
Der SV Wolfersheim beantragt die Änderung des § 61 „Erteilung der Spielerlaubnis ohne Wartefrist“, dort heißt es, dass ein Spieler ohne Wartefrist wechseln kann, wenn "er als Spieler der verschmolzenen Vereine Spielerlaubnis für den neuen Verein beantragt oder für einen anderen Verein, sofern er innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des vom Verbandsvorstand zum 15. Juni zu genehmigenden Zusammenschlusses schriftlich erklärt, dem neu gebildeten Verein als Spieler nicht angehören zu wollen. Gleiches gilt für die Bildung einer Spielgemeinschaft." Der SV Wolfersheim beantragt die Streichung des letzten Satzes. Der Antrag im Wortlaut:

1. Bei der Bildung von Spielgemeinschaften wird kein beteiligter Verein aufgelöst sondern besteht in seiner Struktur weiter. Die beteiligten Vereine existieren mit ihrem funktionierenden Vorstand eigenständig weiter. Die Spielerlaubnis der Spieler der beteiligten Vereine verbleiben bei den jeweiligen Vereinen; das bedeutet, dass die Spielerpässe nicht auf die Spielgemeinschaft umgeschrieben. Dies ist der gravierende Unterschied zwischen einer Auflösung und dem Zusammenschluss eines Vereines.
2. Im Zuge der demographischen Entwicklung werden in Zukunft immer mehr Spielgemeinschaften gebildet werden müssen, um einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sicher zu stellen. Sollte diese Regelung bestehen bleiben, so dürften alle Spieler den Verein wechseln, ohne dass der neue Verein für den aufnehmenden Spieler eine vom Verband festgelegte Aufwandsentschädigung zahlen müsste. Da viele Vereine auf diese Aufwandsentschädigung angewiesen sind, dürfte diese Regelung nicht im Sinne des Verbandes sein. Weiterhin besteht die Gefahr, dass bei Bekanntwerden einer neuen Spielgemeinschaft, „Talentscouts“ durch die Lande ziehen und die Spieler den Vereinen abwerben. Nach der Regelung in §11 der Ordnung für den Spielbetrieb von Herren und Frauen, wären diese Spieler sofort – ohne Wartefrist und Aufwandsentschädigung – spielberechtigt. Dies würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.


In der Tat wurde sogar noch weiter gegangen: Der gesamte Absatz (3) des Paragraphen 61 wurde gestrichen, daher ist auch der Wegfall von Wartefristen bei einer Fusion abgeschafft!


ABGELEHNT: Spielerwechsel in den Kreisligen A (FC Elm):
Der FC Elm wollte die Spielerwechselbestimmungen in den Kreisligen A aufweichen, es sollten zukünftig 4 oder 5 Spieler fliegend gewechselt werden dürfen.

Es spielen dort junge, unerfahrene Spieler. Es kommen ältere Spieler oder Spieler mit auskurierten Verletzungen zum Einsatz. Auch spielen in den Klassen oftmals Spieler mit schlechtem konditionellen Zustand.


Es folgte erneut ein Aufruf bezüglich der schwelenden Homophobie-Debatte im Saarländischen Fußballverband, die vor allem darin begründet ist, dass der SFV sich im vergangenen Jahr weigerte die Berliner Erklärung zu unterzeichnen. Nach einem beherzten Aufruf bat Schumann die Versammlung zuzustimmen, dass diese Unterschrift nun nachgeholt wird.


Es folgten die Neuwahlen und die Versammlung wählte Hansjörg Altes von den Sportfreunden Saarbrücken zum Versammlungsleiter. Der Verbandsvorstand wurde in der Folge einstimmig entlastet und es kam zu Neuwahlen: Fran-Josef Schumann wurde als Präsindet wiedergewählt, ebenso Bernard Bauer und Adrian Zöhler als Vizepräsidenten. Karlheinz Hilpert (Schatzmeister), Heinz Haupenthal (Verbandsjustiziar), Adalbert Staruß (Verbandsspielausschussvorsitzender), Rainer Bommer (Verbandsjugendleiter), Harald Klyck (Pressesprecher), Eckart Kaps (Vorsitzender Verbandsgericht), Heinz Müller (Vorsitzender Verbandsspruchkammer), Joachim Schmieden (Vorsitzender Jugendspruchkammer) und Berthold Müller (Spielleiter Saarlandliga) wurden von der Versammlung wiedergewählt. Ebenso wurden die Besitzer im Verbandsgericht, der Verbandsspruchkammer und der Jugendspruchkammer gewählt. In den Ehrenrat wurden unter anderem im Ostsaarkreis Heinz Welsch von der DJK Ballweiler-Wecklingen und Hans Ecker von der SG Erbach gewählt. Als Verbandsschiedsrichterobmann wurde Heribert Ohlmann ebenso wie die Kreisschiedsrichterobmänner von der Versammlung bestätigt.


Zum Ende der Versammlung gab es noch eine besondere Ehrung: Der langjährige Verbandsjugendleiter Hanspeter Becker wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Ein bewegender Moment zum Ende eines Verbandstages der am Ende über fünf Stunden dauerte und einiges an Entscheidungen und Diskussionen zu bieten hatte. Es war am Ende 14:30 Uhr als die Delegierten der Vereine den Trimmtreff in Püttlingen verließen und ihre Eindrücke mit zu ihren Vereinen nahmen. Der SFV hat einige Entscheidungen getroffen, wie diese sich bewähren werden wird sich mit einer bewährten Mannschaft im Verbandsvorstand zeigen.





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Autor:
Marc Schaber, 31. Mai 2014

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