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SFV-Entscheidung "halten wir für anmaßend"    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 4. Oktober 2019

Beim Saarländischen Fußballverband (SFV) geht es im Machtkampf um die Präsidentschaft weiter mächtig rund. Unter der Woche wurde bekannt, dass der Landesligst des SV Britten-Hausbach am Montag ein Schiedsgerichtsverfahren gegen den Saarländischen Fußballverband (SFV) nach Paragraph 34 der Satzung beantragt hat. „Das Fax ist um 14.40 Uhr raus, das Einschreiben folgt postalisch“, sagte der vom Verein beauftragte Rechtsanwalt Alexander Bergweiler der Saarbrücker Zeitung. „Der Verein SV Britten-Hausbach hat keine andere Möglichkeit mehr, verbandsintern gegen die Entscheidung zu intervenieren.“
Nun äußerte sich der SV Britten-Hausbach zu den Geschehnissen:

"Soeben hat der Saarländische Fußballverband seinen Schiedsrichter benannt. Es handelt sich dabei um Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz, Hauptstraße 102, 66128 Saarbrücken.

Herr Rechtsanwalt Kuntz ist 1. Vorsitzender des Sportvereins DJK Neuweiler e.V., Vorsitzender der Spruchkammer Jugend des Saarländischen Fußballverbandes, Mitglied der Kommission Rechtsfragen des Saarländischen Fußballverbandes, Mitglied des Berufungsgerichts der Regionalliga Südwest und Mitglied des Verbandsgerichts der Oberliga Südwest. (Quelle: https://www.rae-valentin.de/rechtsanw%C3%A4lte/ra-wolfgang-kuntz/).

Die Frist zur Einigung auf einen Vorsitzenden beträgt 24 Stunden.
Kommt eine Einigung nicht innerhalb dieser Frist zustande und einigen sich die beiden Ernannten auch nicht auf eine angemessene Frist, binnen der sie die Wahl des Vorsitzenden vornehmen werden, so wird der Vorsitzende auf Antrag einer Partei von der Präsidentin des Oberlandesgerichts in Saarbrücken ernannt. Aufgrund der Berichterstattung der letzten Tage, möchten wir noch einmal klar hervorheben, dass der Antrag auf Einleitung des Schiedsverfahrens aus eigenem Antrieb des Vereins erfolgte. Unser Verein sieht sich in seinen Rechten verletzt. Unser Verein hat von seinem satzungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen und hat sich hierfür der Initiative von weiteren 130 Vereinen angeschlossen. Der Antrag wurde bekanntlich vom Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes zurückgewiesen. Die sodann veröffentlichte Begründung, die auf der gutachterlichen Stellungnahme des "unabhängigen" Herrn Rechtsanwalts Nessler beruht, war für uns nicht nachvollziehbar.

Der Vorstand begründet die Ablehnung unseres Antrags damit, dass er offensichtlich rechtsmissbräuchlich sei. In der weiteren Begründung wird dann ausgeführt, dass die aufgrund des Antrags beantragte „Neuwahl des Verbandsvorstandes“ insgesamt unzulässig sei. Selbst wenn man die Richtigkeit dieser Argumentation einmal unterstellt…woraus entnimmt der Vorstand das Prüfungsrecht? Hätte der Verbandstag nicht zumindest mit der Neuwahl des Präsidenten einberufen werden müssen? Dass nunmehr auf der Homepage des Fußballverbandes die persönliche Stellungnahme von Josef Kreis veröffentlicht wird, können wir nicht nachvollziehen. Soweit in dieser Stellungnahme ausgeführt wird, dass er der Initiative #vereinevor nicht mehr folgen könne, da nunmehr der Gerichtsweg eingeschlagen werde, so verkennt sowohl der von uns sehr geschätzte Josef Kreis als auch der Verband ganz offensichtlich, dass die Einleitung des Verfahrens nicht auf Veranlassung der Initiative #vereinevor erfolgte, sondern unsere eigene Entscheidung, gegen die Ablehnung des Saarländischen Fußballverbandes vorzugehen, war.

Das Gesetz und unsere Satzung schützen gerade die Minderheit und ihre Rechte. Die Vorgehensweise des Verbands bestätigt uns einmal mehr, dass die oft bemängelte fehlende Nähe zu den Vereinen seit langem verloren gegangen ist. Das Verhalten des Verbands ggü. der Minderheit kann man (mal wieder) hinnehmen oder ein Zeichen setzen. Wir haben uns für Letzteres entschieden.

Uns dieses Recht abzusprechen bzw. zu behaupten, dass wir selbst als Verein nicht in der Lage seien eigenverantwortlich diese Entscheidung zu treffen, halten wir für anmaßend. Die Aussage spricht jedem einzelnen Mitglied unseres Vorstandes die Fähigkeit ab eigenverantwortlich eine Entscheidung zu treffen.

Das Ergebnis des Schiedsverfahrens bleibt abzuwarten. Die Entscheidung werden wir akzeptieren. Eines ist klar: es wird Neuwahlen geben – früher oder später. Für welche Personen unser Verein seine Stimmen abgeben wird, ist für uns noch nicht entschieden. Auch hierzu werden wir uns intern beraten, diskutieren und dann abstimmen - so wie wir es immer tun."





 
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Autor:
Marc Schaber, 4. Oktober 2019

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