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BZL: Reiskirchen-Spiel wird wiederholt! [Ändern] | |
ANZEIGE - Das SCB-Online-Projekt wird unterstützt von (Mehr Infos): VERFASST VON Marc Schaber, 23. November 2018
Das Spiel des SC Blieskastel-Lautzkirchen II beim SV Reiskirchen in der Bezirksliga Homburg vom 9. Spieltag der Bezirksliga Homburg sorgte für Gesprächsstoff: Beim Stande von 3:1 für den SV Reiskirchen hatten die Hausherren in der 85. Minute einen vierten Wechsel vollzogen. Das Spiel endete mit 3:1 und der SC Blieskastel-Lautzkirchen hatte Protest gegen die Wertung der Partie eingelegt. Vor einigen Wochen entschied die Spruchkammer Aktive des Saarländsichen Fußballverbandes (SFV) am 10. Oktober 2018 über den Fall: "Dem Protest wird stattgegeben. Das Spiel ist mit dem Ergebnis von 0:0 für SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten." lautete das Urteil der Spruchkammer.
Nun stand am heutigen Freitag, den 23. November 2018 eine mündliche Verhandlung des Falls vor dem Sportgericht des SFV an, die eigentlich schon vor zwei Wochen hätte über die Bühne gehen sollen und das Sportgericht kippte die Entscheidung der Spruchkammer. "Das Sportgericht des saarländischen Fußballverbands hat soeben entschieden, dass das Spiel gegen Reiskirchen wiederholt werden muss. Zum einen sieht das Gericht einen Regelverstoß des Schiedsrichters dadurch, dass er dem SV Reiskirchen definitiv erläutert hat, dass ein vierter Wechsel möglich wäre. Auf der anderen Seite gab es den Regelverstoß des SV Reiskirchen, indem er den Spieler ein viertes Mal einsetzte", erklärte der 1. Vorsitzende des SC Blieskastel-Lautzkirchen Günter Pusse gegenüber SCB-Online. In der Spielordnung beziehungsweise in der Rechtsordnung des saarländischen Fußballverbands bestehe in diesem Punkt eine Regelungslücke, so hatte es das Sportgericht gesehen. Aus diesem Grunde wird das Spiel neu angesetzt.
Ein neuer Termin für die Partie steht noch nicht fest. Das Urteil hat natürlich auch Auswirkungen auf die Tabelle der Bezirksliga Homburg und sowohl im Abstiegskampf als auch im Titelrennen, was der Entscheidung sicherlich eine große Tragweite verleiht: Der SC Blieskastel-Lautzkirchen II verliert vorerst die drei Punkte aus Reiskirchen und rutscht mit 14 Zählern auf den vorletzten Tabellenplatz 15 ab. Der SV Reiskirchen könnte mit einem Sieg im Wiederholungsspiel bis auf drei Punkte an den Spitzenreiter des FV Biesingen heranrücken und wäre wieder im Rennen um die Top-Platzierungen, nachdem man zuletzt etwas abreißen lassen musste (s. Tabelle unten).
Die Begründung des Urteils der Spruchkammer in erster Instanz lautete wie folgt: "Im Meisterschaftsspiel SV Reiskirchen - SC Blieskastel-Lautzkirchen II wurde in der 85. Minute der Spieler Maximilian Schackmar nach Auswechselung in der 78. Minute nochmals eingewechselt. Zuvor hatte der SV Reiskirchen bereits drei Spielerwechsel durchgeführt. Nach § 57 (1) Spielordnung des SFV dürfen während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Über die aktuellen Auswechselmodalitäten wurden alle Vereine zuletzt am 19.07.2018 durch den SFV informiert. Wie sich aus der Bestimmung des § 36 (5) Satz 4 Rechtsordnung ergibt, ist für den Umstand, dass nur Spieler mit Spielerlaubnis und Spielberechtigung eingesetzt werden, der Verein verantwortlich. Somit kommt es letzendlich nicht auf die Frage an, ob möglicherweise der Schiedsrichter der Begegnung vor der Einwechselung des Spielers Maximilian Schackmar befragt worden war, ob noch ein vierter Spielerwechsel durchgeführt werden könne und der Schiedsrichter dies bejahte. Da der SV Reiskirchen nur drei Spielerwechsel hätte durchführen dürfen, war beim vierten Spie- lerwechsel der Spieler Maximilian Schackmar nicht mehr spiel- bzw. teilnahmeberechtigt. Das Spiel ist somit gem. § 36 (5) Satz 3 für den SV Reiskirchen mit 0:0 als verloren und für den SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten.", hieß es in der Begründung des ursprünglichen Urteils.
SCB-Online User-Umfrage | Umfragenübersicht
Ist das Urteil des Saarländischen Fußballverbandes, ein Wiederholungsspiel anzusetzen, nachvollziehbar?
61 Stimmen abgegeben gestartet am 23.11.2018
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Statistiken & Userkommentare: | |
Autor: | Marc Schaber, 23. November 2018 |
Aufrufe: | 2739 | Kommentare: | 17 |
Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| Manfred Dier | schrieb am 23.11.2018 um 19:57 Uhr | PREMIUM |
Gute Entscheidung, wie ich finde. Die Tatsache, dass der Schiedsrichter sein OK zur Nachfrage zur 4. Einwechslung gab, muss Berücksichtigung finden. So wird das Spiel nun sportlich entschieden werden und nicht am grünen Tisch. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | martin (PID=588) | schrieb am 23.11.2018 um 20:39 Uhr |
Wo ist da eine Regelungslücke? ist doch alles klar geregelt. Kreisliga A kann vier mal wechseln,alle anderen Klassen dreimal.Tut mir irgendwo leid dass Leute an der Aussenlinie über Spielsysteme sprechen, aber im Endeffekt nicht mal über Anzahl der Auswechselungen Bescheid wissen. Jetzt plötzlich Regelverstoss vom Schiedsrichter wegen falscher Auskunft. Ist immer wieder \\\"schön zu sehen\\\" wie manche Dinge von den Herren der Spruchkammer beurteilt werden. Bin mit Sicherheit kein SCB Fan, aber bei diesem Urteil muss man sich über gewisse Sachen hinterfragen.
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| | | Blieskalter (PID=10992) | schrieb am 23.11.2018 um 21:57 Uhr |
Neuansetzung: SV Reiskirchen 1 gegen SCB-L 1
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| | | Top-Fachmann (PID=3976) | schrieb am 24.11.2018 um 07:41 Uhr |
Lächerliche Entscheidung....Saarländischer Fußballverband mal wieder mit phänomenalen Fantasie-Entscheidungen, wird immer unglaubwürdiger....wenn man also möchte das eine Partie wiederholt wird wechselt man einfach ein 4. Mal ?! peinlich SFV, nur noch peinlich....
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| | | Alexander Hold (PID=96100) | schrieb am 24.11.2018 um 08:22 Uhr |
Also wenn ich einen Polizisten finde, der mir sagt, dass ich nach 4 Weizen noch Auto fahren darf, dann bleibe ich straffrei, wenn ich hinterher erwischt werde?
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| | | Schiri (PID=40397) | schrieb am 24.11.2018 um 08:28 Uhr |
Ich als Schiedsrichter bin stinksauer! Soll ich jetzt noch wisse, welcher Spieler eine Einsatzbechtigung besitzt, wenn der Verein fragt!!! Na Danke auch
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| | | Reb (PID=4804) | schrieb am 24.11.2018 um 08:56 Uhr |
Durch diese Entscheidung kann in zukunft also jeder wechseln wie er will. Wenn ein Verein so unwissend ist und nicht mal die einfachsten Regeln beherrscht schiebt er es dann einfach auf den nächsten weiter. Leider kennst du auch die Regeln nicht Blieskastler. Blieskastel könnte nicht mit der ersten komplett antreten.
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| | | Bier (PID=20178) | schrieb am 24.11.2018 um 09:27 Uhr |
Reiskirchen ist einfach ein Verein, den man sich sparen kann😂😂 von der Bank bis zu den Spielern im Einsatz.
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| | | Gast (PID=396) | schrieb am 24.11.2018 um 10:36 Uhr |
@Bier : deine kommentare kannst du dir auch sparen , einfach ne unnötige aussage 👎👎👎
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| | | GESPERRTER KOMMENTAR | schrieb am 24.11.2018 um 16:30 Uhr |
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| | | Manfred Dier | schrieb am 24.11.2018 um 18:29 Uhr | PREMIUM |
An die Kritiker dieser Entscheidung: der maßgebliche Punkt ist doch, dass der Schiedsrichter vor (!) der Auswechslung gefragt wurde, ob diese zulässig sei. Der Regelverstoss des Schiedsrichters war also vor (!) dem Regelverstoss des SVR. Als Trainer/Spieler muss man sich auf die Richtigkeit der Aussagen des Schiris schon verlassen können. Also nochmal: alles richtig gemacht, Spruchkammer! Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Dieter (PID=1044) | schrieb am 25.11.2018 um 13:52 Uhr |
In welchem Verein bist du nochmal tätig Manfred Dier?
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| | | Alfons (PID=10465) | schrieb am 25.11.2018 um 15:06 Uhr |
Letztes Jahr gab es den gleichen Fall im Saarlandpokal im Spiel Lebach-Landsweiler gegen Dirmingen-Berschweiler. Nur wurde da genau anders entschieden. Da wird mit zweierlei Maß gemessen.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/sport/sz-sport/fussball-aerger-statt-pokalkracher-in-lebach_aid-4831920
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| | | Manfred Dier | schrieb am 25.11.2018 um 16:04 Uhr | PREMIUM |
@ Dieter: soviel sei gesagt: weder für Reiskirchen noch für SCBL. Ich war mal für einen Kreisligisten tätig. Meine obige Meinung entspricht einfach meinem Rechtsemfpinden, nicht mehr und nicht weniger. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Jürgen Weber | schrieb am 25.11.2018 um 16:30 Uhr | PREMIUM |
@Alfons . Vor dem Sportgerichtshof des Saarländischen Fußballverbandes ist es wie Russisch Roulette. Mal trifft dich die Kugel und mal nicht. Warum hier immer mit zweierlei Maß gemessen wird, kann wohl nur der vorsitzrnde Richter erklären. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | Zugucker (PID=5194) | schrieb am 26.11.2018 um 11:42 Uhr |
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.... bekamen wir mal bei gebracht....
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| | | Seb (PID=18414) | schrieb am 30.11.2018 um 07:00 Uhr |
Alter wenn ich mir die Kommentare so durchlese, muss ich leider so langsam an der Menschheit zweifeln...
1. ist die Strafe doch, dass das Spiel wiederholt wird. Es stand 3:1 am Ende des Spiels für den SVR. Der SCB hatte keine Gelegenheit mehr das zu drehen.
2. hätte man das Spiel mit Sicherheit zu 10. zu Ende geführt.
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