Ein Thema zu dem die SCB-Online-Redaktion in den vergangenen Wochen zahlreiche Anfragen erhalten hat, betrifft die Kreisliga B Homburg: Dort steht die SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim III mit vier Punkten auf dem vorletzten Tabellenplatz, ist aber gegen die SG Bliesgau II (6. Spieltag), die SG Erbach II (7. Spieltag), die SG Hassel II (10. Spieltag), den SV Reiskirchen (11. Spieltag), den FV Biesingen II (13. Spieltag), den TuS Ormesheim II (16. Spieltag) und die SG Niederbexbach-Kohlhof III (17. Spieltag) bereits sieben Mal nicht angetreten. Über die Gründe der Nichtantritte sowie über die Tatsache, ob es sich um schuldhafte Nichtantritte handelt, liegen uns keine Informationen vor.
Unsere Redaktion hat per Mail und im Kommentarsystem jedoch zahlreiche Anfragen bekommen, wie es sein, kann, dass die SG-Dritte sich noch immer im Spielbetrieb befindet. Rechtsgrundlage hierfür ist §39 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbands (SFV). Dort heißt es in Absatz 2:
(2) Bei unteren nicht aufstiegsberechtigten Mannschaften kann der Ausschluss nach dreimaligem schuldhaften Nichtantreten erfolgen. Hierüber entscheidet der Verbandsspielausschuss bzw. Verbandsjugendausschuss.
Es gibt also durchaus eine gewisse Freiheit in der Auslegung dieser Regelung. Für den konkreten Fall liegt uns keine Stellungnahme des SFV vor, wie in diesem Fall vorgegangen wird. Da die Kreisliga B Homburg aber in einem 16er Schlüssel spielt und nur aus 14 Teams besteht, würde ein Ausschluss der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim III natürlich auch noch mehr spielfreie Spiele für die verbleibenden Teams bedeuteten, was man bei der Thematik nicht außer Acht lassen sollte.