Das Spiel des SC Blieskastel-Lautzkirchen II beim SV Reiskirchen in der Bezirksliga Homburg vom 9. Spieltag der Bezirksliga Homburg sorgt auch weiter für Gesprächsstoff: Beim Stande von 3:1 für den SV Reiskirchen hatten die Hausherren in der 85. Minute einen vierten Wechsel vollzogen. Das Spiel endete mit 3:1 und der SC Blieskastel-Lautzkirchen hatte Protest gegen die Wertung der Partie eingelegt. Vor einigen Wochen entschied die Spruchkammer Aktive des Saarländsichen Fußballverbandes (SFV) über den Fall: "Dem Protest wird stattgegeben. Das Spiel ist mit dem Ergebnis von 0:0 für SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten." lautet das Urteil.
Gegen die Entscheidung der Verbandsspruchkammer war gemäß § 27 (1) Berufung zum Verbandsgericht zulässig und von diesem Rechtmittel hat der SV Reiskirchen nun gebrauch gemacht. Nun wird der Fall in einer mündlichen Verhandlung am Freitag, den 2. November 2018 vor dem Verbandsgericht verhandelt. Dazu wurden Vertreter beide Vereine eingeladen.
Die Begründung des Urteils der Spruchkammer Aktive lautete wie folgt: "Im Meisterschaftsspiel SV Reiskirchen - SC Blieskastel-Lautzkirchen II wurde in der 85. Minute der Spieler Maximilian Schackmar nach Auswechselung in der 78. Minute nochmals eingewechselt. Zuvor hatte der SV Reiskirchen bereits drei Spielerwechsel durchgeführt. Nach § 57 (1) Spielordnung des SFV dürfen während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Über die aktuellen Auswechselmodalitäten wurden alle Vereine zuletzt am 19.07.2018 durch den SFV informiert. Wie sich aus der Bestimmung des § 36 (5) Satz 4 Rechtsordnung ergibt, ist für den Umstand, dass nur Spieler mit Spielerlaubnis und Spielberechtigung eingesetzt werden, der Verein verantwortlich. Somit kommt es letzendlich nicht auf die Frage an, ob möglicherweise der Schiedsrichter der Begegnung vor der Einwechselung des Spielers Maximilian Schackmar befragt worden war, ob noch ein vierter Spielerwechsel durchgeführt werden könne und der Schiedsrichter dies bejahte. Da der SV Reiskirchen nur drei Spielerwechsel hätte durchführen dürfen, war beim vierten Spie- lerwechsel der Spieler Maximilian Schackmar nicht mehr spiel- bzw. teilnahmeberechtigt. Das Spiel ist somit gem. § 36 (5) Satz 3 für den SV Reiskirchen mit 0:0 als verloren und für den SC Blieskastel-Lautzkirchen als gewonnen zu werten.", heißt es in der Begründung des Urteils. Man darf gespannt sein, ob das Verbandsgericht dieser Rechtsauffassung nun folgt, zumal der Fall konkrete Auswirkungen auf das Titelrennen der Bezirksliga Homburg hat, ist der SV Reiskirchen doch gemeinsam mit dem FV Biesingen punktgleicher Spitzenreiter der Liga.