Sport Community Bliestal
SCB-Online - www.scbonline.de

   
 
 
 
:: Aktuelles
:: Startseite







:: Quick-Message
:: Quick-Search
 
:: Archiv
:: Artikel/News
:: Presseartikel
:: Short-News
:: SCB-Online.tv
:: Zufallsartikel 
 
:: Bliestal-Ligen
:: Kreisligen B
:: Kreisligen A
:: Bezirksligen
:: Landesligen
:: Verbandsligen
:: Saarlandliga
:: SFV
 
:: Specials/Serien
:: Lage der Liga
:: Wir sind 100.000
:: Aprilscherze
:: 250.000
 
:: Sonstiges
:: Internetteam
:: Suchen
:: Impressum
:: Datenschutz
 
:: Adminbereich
:: Login
:: Andminbereich
:: Logout
 



Ausgezeichnet durch



Gefördert durch



Gefördert durch



Gefördert durch



 
Die Regeländerungen zur Saison 2018/2019    [Ändern]

ANZEIGE - Das SCB-Online-Projekt wird unterstützt von (Mehr Infos):

    
VERFASST VON Marc Schaber, 22. Juli 2018

Der Saarländische Fußballverband präsentierte auch in diesem Jahr in einer Pressemitteilung die Regeländerungen, die zur neuen Saison in Kraft treten werden. Im Vergleich zu den letzten Jahren betreffen die Regeländerungen in diesem Jahr eher Randbereiche. Die Umsetzung dürfte in der Praxis daher nur wenige Probleme verursachen. Nicht wenige betreffen zudem nur den Bereich des Video-Assistenten, sind daher also nur für höhere Spielklassen relevant. Die aufgeführten Änderungen sind für den gesamten Amateurbereich relevant. Daneben sind einige Neuerungen im Bereich des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) zu beachten, insbesondere zur Auswechselregelung, die auf SCB-Online in den letzten Wochen schon vorgestellt wurden.

Spieler:
Die Wettbewerbsbestimmungen können eine zusätzliche Auswechslung in der Verlängerung zulassen (auch wenn ein Team sein Auswechselkontingent noch nicht ausgeschöpft hat). Für internationale Freundschaftsspiele dürfen maximal zwölf Auswechselspieler gemeldet werden.

SFV-Bereich: Mehrfache Ein- bzw. Auswechslungen in allen Spielklassen
Dies Änderung betrifft die bereits auf SCB-Online vorgestellten Änderungen. In der vergangenen Saison konnten in Spielen der Kreisliga A (sowie in Pokal- und Entscheidungsspielen unter Beteiligung zweier Mannschaften aus der Kreisliga A) bereits vier Spielerwechsel pro Spiel vorgenommen werden, wobei ein bereits ausgewechselter Spieler auch wieder eingewechselt werden konnte. Lediglich die Anzahl der Wechselvorgänge war folglich auf vier begrenzt, während es personell – also bezüglich der Spieler, die an den Spielerwechseln beteiligt waren – keine Einschränkungen mehr gab. Da sich dies in der Praxis bewährt hat, wird in diesem Bereich weiterhin an dieser Regelung festgehalten. Die Änderungen des entsprechenden Passus in der SFV-Spielordnung (§ 57 Abs. 2) sind insofern rein redaktioneller Natur.
Neu ist indes, dass das gleiche Modell von nun an auch in allen anderen Spielklassen im Aktivenbereich angewendet werden wird, allerdings beschränkt auf nur drei Wechselvorgänge. So heißt es nunmehr in § 57 Abs. 1 der Spielordnung: "Während des ganzen Spiels, einschließlich einer evt. Verlängerung dürfen bis zu drei Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.“ Folglich darf man auch weiterhin höchstens dreimal Auswechseln, kann aber einen ausgewechselten Spieler wieder ins Spiel bringen. Die bestehenden Wechselregelungen im Frauen-, Jugend- und Junioren-/Juniorinnen-Bereich bleiben davon unberührt.

Ausrüstung der Spieler:
Wie bereits bei der zu Ende gegangenen Weltmeisterschaft praktiziert, dürfen kleine tragbare Elektro- oder Kommunikationsgeräte in der technischen Zone eingesetzt werden, sofern dies zu Taktik- oder Coachingzwecken oder zum Wohle der Spieler geschieht.

Der Schiedsrichter:
Spieloffizielle (Schiedsrichter, Assistenten etc.) dürfen keine Kameras tragen.

Dauer des Spiels:
Etwaige Trinkpausen dürfen nicht länger als eine Minute dauern. Die Zeit, die aufgrund von Trinkpausen sowie von Videoüberprüfungen- und -sichtungen verloren geht, muss nachgespielt werden. Es handelt sich regeltechnisch also um verlorene und nicht um vergeudete Spielzeit.

Ermittlung des Spielausgangs:
Während eines Strafstoßschießens zur Spielentscheidung darf ein Torhüter einer Mannschaft ausgetauscht werden (z.B. gegen einen Ersatztorhüter), sofern die betreffende Mannschaft ihr Wechselkontingent noch nicht ausgeschöpft hat und der auszuwechselnde Torhüter wegen einer Verletzung nicht weiterspielen kann. Ein während des Elfmeterschießens auf diese Weise eingewechselter Torhüter darf – sofern der ausgewechselte Torhüter einen Elfmeter geschossen hat – erst einen Elfmeter schießen, nachdem alle anderen teilnahmeberechtigten Spieler mindestens einen Elfmeter ausgeführt haben.

Abseits:
Für die Beurteilung einer Abseitsstellung gilt der Moment des ersten Kontakts mit dem Ball. Dies ist insbesondere für die Beurteilung von Abseitssituationen durch den Video-Assistenten wichtig, wo die Situation auf Bruchteile von Sekunden genau beurteilt werden kann.

Fouls und unsportliches Betragen:
Nach entsprechenden Vorfällen in der Vergangenheit wurde „Beißen“ in die Liste der Vergehen aufgenommen, die mit einem direkten Freistoß und einem Feldverweis geahndet werden. Dies bedeutet freilich lediglich eine Klarstellung, auch bisher war das Beißen eines Gegners so zu bestrafen.
Das Werfen eines Gegenstands in Richtung des Balles wie auch das Treffen des Balles mit einem Gegenstand in der Hand werden mit einem direkten Freistoß geahndet (gelten nicht mehr als Handspiel). Diese Unterscheidung ist insbesondere in Situationen relevant, in denen ein Torhüter in seinem eigenen Strafraum dieses Vergehen begeht und in denen der Ball durch den geworfenen Gegenstand nicht getroffen wird.
Auch wenn der Ball von den Händen/Armen des Torhüters abprallt, darf dieser den Ball ein zweites Mal berühren bzw. aufnehmen, selbst wenn bereits der erste Versuch, den Ball zu fangen oder festzuhalten, absichtlich erfolgte. Das ist eine zu begrüßende Praxiserleichterung, da derartige Vergehen eher schwer zu beurteilen waren und zudem nur selten konsequent geahndet wurden.
Ferner wurde klargestellt, dass zwei unmittelbar aufeinanderfolgende, verwarnungsfolgende Vergehen mit je einer Verwarnung zu ahnden sind, was in der Konsequenz zu „Gelb“ und im Anschluss zu „Gelb-Rot“ führt. Dies ist keine Neuerung, sondern entspricht der bisherigen Praxis im DFB-Bereich.
Eine weitere Verfeinerung betrifft den Bereich von (grob) unsportlichen Verhaltensweisen: Wenn ein Spieler außerhalb des Spielfeldes ein Vergehen gegen eine Person aus dem eigenen Team (einschließlich eines Teamoffiziellen) begeht, während der Ball im Spiel ist, wird das Spiel mit einem indirekten Freistoß auf der Begrenzungslinie fortgesetzt. Zum Vergleich: Geschieht das Vergehen auf dem Spielfeld, führt dies zu einem direkten Freistoß.

Freistöße:
Freistöße können auch für Vergehen durch einen Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler oder Teamoffiziellen verhängt werden. Dies ist nicht neu, sondern lediglich eine redaktionelle Präzisierung.

Einwurf:
Ein Spieler muss einen Einwurf stehend ausführen. Ein Einwurf aus kniender oder sitzender Position ist nicht zulässig und wird als falscher Einwurf gewertet.

Neuregelung der Vereinswechsel von Schiedsrichtern ab der Saison 2019/2020:
Im Bereich der Schiedsrichter wird es eine Änderung hinsichtlich der Vereinswechselmodalitäten ab der Saison 2019/2020 geben. Um den Vereinen eine bessere Planungssicherheit im Bereich ihres Schiedsrichtersolls zu geben und das Abwerben von Schiedsrichtern etwas einzudämmen, wird § 20 der SFV-Schiedsrichter-Ordnung „Vereinswechsel von Schiedsrichtern“ wie folgt angepasst:
„Willl ein Schiedsrichter seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter abmelden und zusammen mit dem neuen Verein bei der SFV-Geschäftsstelle den Vereinswechselantrag mit dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.06. einreichen.
Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist nur einmal pro Spieljahr zulässig. Bei der Abmeldung des Schiedsrichters und vor Stellung des Wechselantrages ist vom aufnehmenden Verein stets eine Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro an den abgebenden Verein zu zahlen. In dem Formular hat der abgebende Verein die Abmeldung und den Erhalt der Entschädigung vor dem 30.06. zu bestätigen. Erfolgt der Nachweis der Entschädigungszahlung durch den aufnehmenden Verein nicht, wird dem Wechsel im darauffolgenden Jahr zum 01.07. stattgegeben. In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Saarländische Fußball Verband nach sportlichen Gesichtspunkten.“





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 22. Juli 2018

Aufrufe:
904
Kommentare:
0

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind noch keine Kommentrare verfügbar
Name:   


Name:   
PIN:    
SCB-Online-Premiumkommentar (nur für registrierte Nutzer). Zur Registrierung bzw. Freischaltung setzen Sie sich bitte per Mail (admin@scbonline.de) mit unserer Redaktion in Verbindung. Mehr Informationen gibt es hier SCB-Online Premiumkommentar.


So 28. April 2024 ganztägig30. Spieltag (18er) // 26. Spieltag (16er)  
Mi 1. Mai 2024 ganztägigTag der Arbeit  
So 5. Mai 2024 ganztägig31. Spieltag (18er) // 27. Spieltag (16er)  
Do 9. Mai 2024 ganztägigChristi Himmelfahrt  

 
Links, Fotos & Verfasserkommentare:  [Verfasserkommentar hinzufügen] 



Kommentare:
Zu diesem Artikel sind noch keine Kommentrare des Verfassers verfügbar


 
 designed by matz1n9er © 10/03