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SFV kooperiert mit soccerwatch.tv    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 20. Juni 2018

Der Saarländische Fußballverband gab am Wochenbeginn bekannt, dass die vieldiskutierte Kooperation mit dem Streamingdienst soccerwatch.tv beschlossene Sache ist. "Wie bereits auf dem außerordentlichen Verbandstag angekündigt, hat der SFV mit soccerwatch.tv einen Vertrag unterzeichnet, der soccerwatch.tv wiederum die Möglichkeit bietet, mit allen SFV-Vereinen eine Vereinbarung zu schließen, den Amateurfußball im Internet anschauen zu können. [...] Dies ist ein freiwilliges Angebot für die Vereine, die daran interessiert sind, ihre Spiele live im Internet ausstrahlen zu wollen. Sie als Verein können frei entscheiden, ob Sie das Angebot von Soccerwatch annehmen möchten oder nicht.", heißt es in einer Mitteilung an die Vereine.
Am 11. Juni 2018 haben der Saarländische Fußballverband (SFV) und soccerwatch.tv eine fünfjährige Kooperation zur Förderung und Sichtbarmachung des saarländischen Amateurfußballs unterzeichnet. Der Dienstleister soccerwatch.tv erklärte seinerseits: "Damit gelangen Fans des Amateurfußballs Saarland ab Beginn der neuen Saison in den wöchentlichen Genuss, die kommenden Stars ihrer Region live im Internet zu verfolgen. Die Kooperationsvereinbarung soll den Amateurfußball im Saarland sichtbarer machen. soccerwatch.tv ist Entwickler eines vollautomatischen Kamerasystems und Online- Streamingdienstes für die Liveübertragung von Amateurfußballspielen. Die Kamera ist in der Lage, einem Spielgeschehen durch spezielle Algorithmen intelligent zu folgen und selbstständig Highlight-Clips des aufgenommenen Spiels zu erstellen. Komplettiert wird das Lösungsangebot von soccerwatch.tv durch begleitende Software wie etwa einem speziellen Werkzeug zur Spielanalyse für Trainer (Trainertool)."
Und weiter: "Derzeit arbeitet das Unternehmen auch an der automatischen Analyse von Spielsituationen, die Kamera soll künftig nicht nur den Vorgängen auf dem Platz folgen, sondern auch das Spiel verstehen und beschreiben können. Der SFV bietet allen Vereinen im Verbandsgebiet die Möglichkeit, sich für den Online- Streaming-Dienst zu entscheiden. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 30. Juni 2023 und ermöglicht Fans und Freunden der Vereine, die das Angebot von soccerwatch annehmen alle Spiele vollautomatisch und in höchster HD-Qualität auf der Streaming-Plattform soccerwatch.tv zu sehen. Das Saarland blickt auf eine reiche Fußballtradition zurück. Unvergessen sind die großen Stars der Region – Helmut Schön, Jupp Derwall, Hermann Neuberger, Stefan Kuntz oder Jonas Hector um nur einige wenige zu nennen. Der DFB betrachtet Talentförderung als Fundament eines erfolgreichen Profifußballs von morgen. Folgerichtig sieht auch der Saarländische Fußballverband eine seiner Hauptaufgaben in der Förderung junger Talente und strebt eine enge Vernetzung mit den Vereinen vor Ort an. „Die Installation einer automatischen Kamera und die damit verbundenen Liveübertragungen auf der Streaming-Plattform stellen eine zusätzliche Möglichkeit dar, die Aufmerksamkeit für einen Verein im Speziellen und für den Amateurfußball im Allgemeinen zu erhöhen“, so Andreas Schwinn vom Saarländischen Fußballverband.
„Wir sehen für unsere Live-Streaminglösung ein sehr großes Potenzial, nicht nur, weil die Zuschauer davon profitieren, sondern auch, weil die Vereine zusätzliche Einnahmen generieren können“, erläutert Georg Moser, geschäftsführender Gesellschafter von soccerwatch.tv."

Die Kooperation des SFV mit soccerwatch.tv wurde vor allem daher heftig diskutiert, weil viele vereine fürchten, dadurch könnten Zuschauer auf den sportplätzen und damit einnahmen durch Eintrittspreise und Sportheimumsätze in den Vereinen verloren gehen. Zudem könnte so die Übersättigung der Menschen, die im Profifußball der heutigen Zeit mehr und mehr forciert wird auch im Amateurfußball Einzug halten.


Zum Unternehmen: Von Regionalliga-Könnern bis zu Kreisliga-Helden: soccerwatch.tv digitalisiert den Amateurfußball – und erfüllt damit die Träume Hunderttausender Kicker, deren Tore und Tricks, Spielzüge und Jubelszenen nun sichtbar werden. Das selbst entwickelte, vollautomatische Kamerasystem von soccerwatch.tv wird am Flutlicht-Masten installiert und erfasst von dort das Spielfeld mit einem 180-Grad-Blickwinkel. Die Vereine müssen sich nicht um Installation, Inbetriebnahme und Wartung der Kamera kümmern. Die geringen Kosten von 8,90 Euro im Monat werden verrechnet mit den Werbeeinnahmen. Denn soccerwatch.tv überträgt die Amateurfußballspiele nicht nur, sondern vermarktet sie auch. An den Werbeeinblendungen während der Partien von lokalen und überregionalen Partnern werden die Vereine mit 50 Prozent beteiligt. soccerwatch.tv streamt über das Mobilfunknetz seines Partners Vodafone. Investor und Technologiepartner des Essener Start-ups ist der IT- Dienstleister adesso AG.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 20. Juni 2018

Aufrufe:
1609
Kommentare:
4

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
DuperStar (PID=3516)schrieb am 20.06.2018 um 16:32 Uhr
\\\"soccerwatch.tv streamt über das Mobilfunknetz seines Partners Vodafone\\\" Schade Alschbach :)
 
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Thomas Gehmschrieb am 21.06.2018 um 11:23 UhrPREMIUM
ob das so vereinbar ist mit Datenschutz-Gesetz usw.?

Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
 
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Alfons (PID=4560)schrieb am 21.06.2018 um 12:51 Uhr
@Thomas: Ich meine, da gibt (oder gab) es doch ne Regelung, wenn mehr als x Personen auf dem Bild sind. Aber ich bin mir da nicht so sicher.
 
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Richtig (PID=10086)schrieb am 21.06.2018 um 17:05 Uhr
Das strenge Einwilligungserfordernis des § 22 KUG würde die Presse- und Kunstfreiheit nahezu unmöglich machen. Daher sieht § 23 KUG u.a. folgende drei Ausnahmen vor, nach denen Personenfotos auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen: a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen. c) Menschenansammlungen Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. Die Vorschrift erfasst Veranstaltungen aller Art, wie öffentliche Demonstrationen, Karneval-Umzüge, Sportveranstaltungen, Konzerte und Kongresse. Nicht dazu zählen aber bspw. die Fahrgäste in der U-Bahn oder eine Gruppe Sonnenbadende auf einer Wiese, da sie diese Aktivitäten nicht willentlich zusammen, sondern nur zufällig zusammen ausführen. (1) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB verbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt. (2) Weiter muss die Versammlung o.ä. als Vorgang im Vordergrund der Aufnahme stehen und es dürfen nicht nur einzelne oder mehrere Individuen abgebildet sein. Es darf somit nicht ein einzelner Teilnehmer aus der Anonymität der Masse herausgestellt werden. Im Gegensatz dazu stellt der Redner einer öffentlichen Demonstration eine relative Person der Zeitgeschichte (gem. § 23 I Nr. 1 KUG) dar und kann als Einzelperson erkennbar abgebildet werden.
 
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