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LL: St. Ingbert will am Sonntag antreten    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 26. Mai 2018

Der SV St. Ingbert sorgt in dieser Saison einmal mehr für Gesprächsstoff abseits des Platzes: An den vergangenen beiden Spieltages trat man zu den Spielen beim TuS Wiebelskirchen und gegen den SV Hellas Bildstock nicht an. Nun steht zur Debatte, den SVI auszuschließen und da St. Ingbert stolze 36 Punkte sammelte. hätte dies große Auswirkungen auf die Tabelle der Landesliga Ost. Am Wochenende will der SVI beim SV kirrberg auf jeden Fall antreten. Ob das reicht, um den Zwangsabstieg zu verhindern, muss dann die SFV-Spruchkammer entscheiden. Bei einem dreimaligen Nichtantreten gäbe es zum Zwangsabstieg wohl keine Alternative. In §39 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes heißt es:

(1) Tritt eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in einer Spielzeit zweimal schuldhaft nicht an, so kann sie von den weiteren Pflichtspielen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet auf Antrag des Verbandsspielausschusses bzw. Verbandsjugendausschusses die Spruchkammer. Diese entscheidet endgültig.
(2) Bei unteren nicht aufstiegsberechtigten Mannschaften kann der Ausschluss nach dreimaligem schuldhaften Nichtantreten erfolgen. Hierüber entscheidet der Verbandsspielausschuss bzw. Verbandsjugendausschuss.


Es ist also offen, wie weiter mit dem SVI verfahren wird. Fest steht, dass ein Ausscheiden während der Spielrunde gemäß §36 der Spielordnung große Auswirkung auf die Konstellation in der Spielklasse haben könnte:

(1) Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli) und bis zum 31. Dezember zurückgezogen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt. Sollte eine weitere aufstiegsberechtigte Mannschaft dieses Vereins an Meisterschaftsspielen teilnehmen so übernimmt sie deren Startplatz in der entsprechenden Spielklasse.
(2) Meldet eine Mannschaft den Spielbetrieb ab, so werden alle Spiele der Mannschaft annulliert. Die Mannschaft rückt auf den letzten Platz mit null Punkten und null Toren.


Man darf also gespannt sein, welche Früchte diese offene Frage im Bliestal-Fußball in den kommenden Wochen tragen wird. Schon im Vorjahr sorgte der SV St. Ingbert mit der Abmeldung seiner Verbandsliga-Mannschaft für viele Diskussionen.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 26. Mai 2018

Aufrufe:
2012
Kommentare:
5

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
SV IGB (PID=1762)schrieb am 26.05.2018 um 10:45 Uhr
Hallo, alle moralischen Einwände mögen einen verständlichen Hintergrund haben. Rechtlich kann der SV Igb nach Sonntag lt P39(1) nicht mehr ausgeschlossen werden, da dies nur für die weiteren Pflichtspiele der Saison gelten würde und ebendiese nicht mehr stattfinden! Sollte der SV IGB also am Sonntag antreten, ist ein Zwangsabstieg nicht mehr möglich.
 
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laberdia (PID=22188)schrieb am 26.05.2018 um 15:30 Uhr
wunderscheen,dann spielt ihr nächste saison & bekommt in der landesliga nur auf die ohren.!! im winter hauen (wenn ihr überhaupt genug spieler habt) noch die allerletzten ab& ihr könnt zumachen.macht es doch lieber jetzt & erspart das allen!unfassbar
 
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Gast  (PID=1385)schrieb am 26.05.2018 um 20:35 Uhr
So isses.
 
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Landesliga (PID=38520)schrieb am 26.05.2018 um 21:47 Uhr
Der Sven.macht der so unn so was er will—siehe Urteil kleinottweiler
 
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Frage (PID=70490)schrieb am 27.05.2018 um 12:36 Uhr
Zum Thema SV St. Ingbert fällt mir nur eins ein. WETTBEWERBSVERZERRUNG Aber so lange der Verband das mitmacht.. Schon jetzt nach zwei verschuldeten Nichtantritte könnte man reagieren und eine sportliche Entscheidung treffen, die da nur heißen kann \\\"Ausschluss\\\". Alle Jahre wieder...
 
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Zu diesem Artikel sind noch keine Kommentrare des Verfassers verfügbar


 
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