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| LL: Urteil über Spielabbruch gefällt [Ändern] | |
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 VERFASST VON Marc Schaber, 24. Mai 2018
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SCB-Online User-Umfrage | Umfragenübersicht
Ist das Urteil der Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) nachvollziehbar?
65 Stimmen abgegeben gestartet am 24.05.2018
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| Statistiken & Userkommentare: | |
| Autor: | Marc Schaber, 24. Mai 2018 |
| Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| | | Bliestaler (PID=20000) | schrieb am 24.05.2018 um 23:01 Uhr |
Mann des Jahres, ich denke in Kleinottweiler wird man ihm ein Denkmal bauen. 7 Minuten vor Schluss 3 Punkte verschenkt, die mehr als wichtig gewesen wären. :-)))(
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| | | | Beobachter (PID=1710) | schrieb am 25.05.2018 um 07:37 Uhr |
Für mich ein Witz ..was kann der Verein bzw. die Mannschaft dafür wenn ein Zuschauer auf den Platz läuft und dem Schiedsrichter die Karte aus der Hand reißt ? Wie soll das ein Verein verhindern ?
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| | | | Neutraler (PID=504) | schrieb am 25.05.2018 um 09:28 Uhr |
Das Problem dabei ist das dieser Zuschauer (Spieler des ASV)
Für den Verein spielt und somit auch ein Teil des Vereins ist.
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| | | | Zuschauer (PID=1740) | schrieb am 25.05.2018 um 13:27 Uhr |
Naja der Schiedsrichter wurde massiv von den walsheimer beeinflusst bis er abgebrochen hat... grob unsportlich was die Walsheimer da gemacht haben. Sportlich hätten sie an diesem Tag keine Chance gehabt!
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| | | | Beobachter (PID=9576) | schrieb am 25.05.2018 um 14:06 Uhr |
Der Bericht von Herrn Schaber ist sehr interessant. Jedoch wurde dieser nur aus Walsheimer Sicht geschildert. Es stellt sich die Frage: Hat sich Kleinottweiler auch zu diesem Hergang geäußert? Wer hat den das Urteil ausgesprochen - war es ein Einzelschiedsrichterurteil, oder Spruchkammer oder Verbandsspruchkammer?
Hat Kleinottweiler Einspruch eingelegt, oder das Urteil akzeptiert?
Viele offene Fragen. Meiner Meinung nach ist es gefährlich und nicht fair zu diesem Zeitpunkt ein \\\"Urteil\\\" zu fällen
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| | | | SCB-Online | schrieb am 25.05.2018 um 14:18 Uhr | PREMIUM |
@ Beobachter (PID=9576): Vielen Dank für Ihr Feedback. Natürlich sind im obigen Bericht nur O-Töne von einer Seite zu lesen. Wenn wir eine Stellungnahme von der Gegenseite hätten, würden wir diese natürlich ebenso wertungsfrei veröffentlichen, eine solche Stellungnahme liegt uns aber nicht vor. Uns ist daran gelegen, die Sachlage möglichst von beiden Seiten zu schildern. Informationen aus den Verfahrensunterlagen (z.B. Schiedsrichterberichte) werden wir an dieser Stelle aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen.
Wie im Bericht erwähnt wurde die Entscheidung von der Spruchkammer Aktive des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) gefällt. Generell ist bei Entscheidungen der Spruchkammer nach §27 (1) der Rechtsordnung binnen 7 Tagen ab Bekanntgabe des Urteils (hier: 24. Mai 2018) eine Berufung zum Verbandsgericht zulässig. Die Informationen, welche Rechtsmittel von der ASV Kleinottweiler in Anspruch genommen wurden (oder werden), liegen uns nicht vor. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | | Frage (PID=9576) | schrieb am 25.05.2018 um 14:46 Uhr |
Hallo Herr Schaber sind Sie auf Walsheim zugegangen oder kam der SF Vorsitzende mit den Infos auf Sie zu
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| | | | SCB-Online | schrieb am 25.05.2018 um 14:54 Uhr | PREMIUM |
@ Frage bzw. Beobachter: Wie im Bericht beschrieben ist unsere Redaktion in diesem Fall auf niemanden zugegangen, es handelt sich bei dem O-Ton um ein Zitat auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung, wie im Artikel referenziert...
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