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SP: Wiederholung, Auflagen und Geldstrafen    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 27. März 2018

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Autor:
Marc Schaber, 27. März 2018

Aufrufe:
1705
Kommentare:
2

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Thomas Gehmschrieb am 27.03.2018 um 19:16 UhrPREMIUM
Quelle Saartext FCS legt Berufung gegen Urteil teil Der 1.FC Saarbrücken hat Berufung gegen das Urteil der Spruchkammer des Saar- ländischen Fußballverbandes (SFV) ein- gelegt. Das hat Geschäftsführer Fischer dem SR mitgeteilt. Fischer sagte, der DFB habe Kollektiv- strafen seit geraumer Zeit eigentlich ausgeschlossen. Das Urteil des SFV ent- halte aber Auflagen, die auch Fans be- träfen, die sich ordentlich verhielten. Wann über die Berufung entschieden wird, ist noch unklar. Die Spruchkammer hatte den FCS wegen der Vorfälle im Po- kalspiel in Homburg zu 5000 Euro Strafe und hohen Auflagen verurteilt.

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Alfons (PID=17690)schrieb am 28.03.2018 um 00:04 Uhr
Kollektivstrafen werden in Ausnahmefällen immer noch angewendet. Laut http://www.fr.de/sport/sportarten/sportpolitik/kollektivstrafen-als-ausnahme-dfb-reformiert-sportgerichtsverfahren-a-1464512 werden Kollektivstrafen verhängt, wenn sie wirklich unausweichlich sind. Ich vermute mal, dass das eben Auslegungssache ist und der SFV sitzt da wohl oder übel am längeren Hebel.
 
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