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| SP: Wiederholung, Auflagen und Geldstrafen [Ändern] | |
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 VERFASST VON Marc Schaber, 27. März 2018
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| Statistiken & Userkommentare: | |
| Autor: | Marc Schaber, 27. März 2018 |
| Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| | | Thomas Gehm | schrieb am 27.03.2018 um 19:16 Uhr | PREMIUM |
Quelle Saartext
FCS legt Berufung gegen Urteil teil
Der 1.FC Saarbrücken hat Berufung gegen
das Urteil der Spruchkammer des Saar-
ländischen Fußballverbandes (SFV) ein-
gelegt. Das hat Geschäftsführer Fischer
dem SR mitgeteilt.
Fischer sagte, der DFB habe Kollektiv-
strafen seit geraumer Zeit eigentlich
ausgeschlossen. Das Urteil des SFV ent-
halte aber Auflagen, die auch Fans be-
träfen, die sich ordentlich verhielten.
Wann über die Berufung entschieden
wird, ist noch unklar. Die Spruchkammer
hatte den FCS wegen der Vorfälle im Po-
kalspiel in Homburg zu 5000 Euro Strafe
und hohen Auflagen verurteilt. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
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| | | | Alfons (PID=17690) | schrieb am 28.03.2018 um 00:04 Uhr |
Kollektivstrafen werden in Ausnahmefällen immer noch angewendet. Laut http://www.fr.de/sport/sportarten/sportpolitik/kollektivstrafen-als-ausnahme-dfb-reformiert-sportgerichtsverfahren-a-1464512 werden Kollektivstrafen verhängt, wenn sie wirklich unausweichlich sind. Ich vermute mal, dass das eben Auslegungssache ist und der SFV sitzt da wohl oder übel am längeren Hebel.
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