Auch das letzte Fragezeichen der Saison der Bezirksliga Homburg ist entfernt: Die SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim II hatte Protest gegen die Wertung der 2:3-Heimniederlage am 28sten Spieltag gegen den SV Bliesmengen-Bolchen II eingelegt, weil nach ihrer Auffassung der Spieler Ruben Brocker nicht spielberechtigt war. Vor der Spruchkammer wurde der SG-Protest in erster Instanz vor zwei Wochen abgewiesen, die SG machte in der Folge von ihrem Recht auf Einspruch Gebrauch, eine neue Verhandlung wurde anberaumt. Lange hing das schwebende Verfahren wie ein Damokles-Schwert über der Liga, die Ergebnisse des 30sten Spieltages sorgten aber dafür, dass das Urteil über das so viel diskutiert wurde, ohne jegliche Relevanz war.
So kam es auch, dass die Verhandlung statt unmittelbar nach der Saison erst am heutigen Freitag, den 2. Juni 2017 in Saarbrücken stattfand, da der SV Bliesmengen-Bolchen zum ursprünglichen Termin am 24. Mai 2017 in der vergangenen Woche das Entscheidungsspiel der Ersten Mannschaft um den Saarlandliga-Aufstieg absolvierte.
Nun wurde also das Urteil gefällt und die Punkte bleiben beim SV Bliesmengen-Bolchen II, der Einspruch der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim II wurde abgelehnt.
Damit steht auch die endgültige Tabelle der Bezirksliga Homburg fest: Die SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim II schließt die Saison mit 29 Punkten auf Rang 13 ab, hält aber ob der Relegationsniederlage des FSV Jägersburg III die Spielklasse, der SV Bliesmengen-Bolchen II steht zum Abschluss mit 66 Punkten auf Rang drei der Tabelle. Am Ende darf man sich über die glückliche Fügung freuen, dass das viel diskutierte Urteil unabhängig vom Ausgang keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegskonstellation in der Bezirksliga Homburg hatte.
