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Böses Foul kommt vor Gericht    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 4. Oktober 2016

Ein Foul im Amateurfußball wird Thema eines Gerichtsprozesses. Vor anderthalb Jahren war ein Spieler des SC Anger bei einem Kreisligaspiel in Bayern gefoult worden, brach sich dabei das Schien- und Wadenbein. In der Folge konnte er seiner Arbeit nicht mehr nachgehen und fordert nun 10.000 € Schadensersatz vom Übeltäter. "Wir sind der Ansicht, dass der gegnerische Spieler für das unverhältnismäßig schwere Foul haften muss", erklärte der Rechtsanwalt des gefoulten Spielers Maximian Richter dem Online-Portal Spox: "Er hat meinen Mandanten ohne Aussicht auf den Ball völlig übereifrig attackiert und seine Gesundheit gefährdet."
"Ich stand quer zum Ball, als er mich getreten hat. Mein Unterschenkel brach noch in der Luft. Ich hatte furchtbare Schmerzen", berichtet der gefoulte Spieler.
Der gefoulte Spieler erhielt bis dahin lediglich eine SMS des Gegenspielers. Nun ist die Aufgabe der Rechtsanwälte, die Absicht des Foulspiels juristisch zu beweisen um festzustellen, dass es sich um Vorstz und nicht um Fahrlässigkeit handelte, was sich sicherlich als schwierig gestalten wird. "Der gegnerische Spieler hat eine Verletzung bewusst in Kauf genommen", sagte der gefoulte Spieler: "Ich sehe nicht ein, dass man im Hobbysport so brutal einsteigt." Die Folgen des Fouls sind schwerwiegend, wie der gefoulte Spieler der tz erklärte: "Ich kann keine 200 Meter mehr laufen. An Sport ist nicht zu denken."
Bereits vor vier Jahren urteilte das Oberlandesgericht in Hamm im einem ähnlichen Fall zu Gunsten des Gefoulten, damals hieß es in der Urteilsbegründung zu Az.: I-6 U 241/11: Fußballspieler müssen bei rücksichtslosen Fouls für dabei entstehende Verletzungen haften. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger bei einem Kreisliga-Spiel so schwer am Knie verletzt, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre danach nicht mehr ausüben kann. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund, wonach der beklagte Spieler unter anderem 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Ein Fußballspieler hafte zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairness-Gebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nummer zwölf („Verbotenes Spiel und sportliches Betragen“) rücksichtslos gehandelt habe (Urteil vom 22.10.2012; Az.: I-6 U 241/11).





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 4. Oktober 2016

Aufrufe:
1761
Kommentare:
4

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Spaßamfußball (PID=383.4)schrieb am 04.10.2016 um 12:21 Uhr
Ich finde es schwer diese Frage pauschal mit Ja oder Nein zu beantworten.. Fouls und Verletzungen gehören zum Fußball irgendwie auch dazu. Wenn jetzt jeder anfängt seinen Gegenspieler nach einem Foul anzuzeigen, dann wird zukünftig nur noch aus Angst vor Anzeigen - wie von etlichen Zuschauern sowieso schon bei jedem Spiel professionell festgestellt - Hallenhalma gespielt. Allerdings erlebt man auch leider oft genug, dass Spieler komplett dumm und unverhältnismäßig agieren und schwerere Verletzungen leichtsinnig provozieren. Oftmals geht ja alles gut, wenn jedoch aus einer solchen Aktion ein langwieriger Schaden für den gefoulten entsteht, dann darf man sich nicht beschweren, wenn das ganze auch über die 90min hinaus getragen wird und man dafür gerade stehen muss.
 
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Maradaniel (PID=21200)schrieb am 04.10.2016 um 12:44 Uhr
Schmerzensgeld ja/nein?Das kommt auf das Foul un den Vorsatz an. Ich habe auch schon einiges an unschönen Szenen sonntags miterlebt. Ellenbogenschlag ons Gesicht, Nachtreten etc., aber wenn ein Foul eine lange Verletzung mit sich zieht und private und berufliche Dinge dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden daef man als Betroffener definitiv darüber nachdenken wie man da weiter dagegen vorgeht. Aber wie gesagt, man sollte unterscheiden ob Vorsatz oder nicht. Bsp. schneller, technisch guter Stürmer spielt gg Antifussballer-Verteidiger und bekommt nur auf die Socken. Der Schiri greift nicht richtig durch und der \\\"schlechtere\\\" Spieler tritt den gute Spieler vom Platz und ist dann nachm Spiel der Held... Es fängt also schon beim härtere Durchgreifen seitens der Schiris an. Laut meiner Erfahrung bekommt man doch meistens Karten fürs Meckern... Und wenn man jemanden verletzt, sollte man wenigstens den Anstand haben und ins Kranke haus fahren und sich entschuldigen. So...ich habe fertig.
 
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Zimbofrank (PID=46312)schrieb am 04.10.2016 um 15:45 Uhr
Ich habe über 30 Jahre fussball gespielt als Verteidiger auch ab und an als Stürmer, bis auf aussenbänder platzwunde am Auge und ein mittelfussbruch. Habe ich die A+B Klasse gut überstanden. Bei dem mittelfussbruch muss ich mal dazu sagen das ich damals im Spiel gegen bierbach nur Richtung Ball lief, als ein bierbacher Spieler mit Vorsatz im vorbei Rennen sich auf mein fuß stellte wobei der mittelfuss brach. Ich stellte was damals auch schon möglich war keine Strafanzeige, obwohl ich tierische schmerzen hatte und Mega Stress auf der arbeit. Heute würde ich Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen sobald ich merke und andere es sehen das es ein vorsätzliches Fouls Spiel ist. Vorsätzlich jemand zu verletzen nur weil er spielerisch vielleicht besser ist ist nur feige und hat in diesem Sport nichts zu suchen. Solange man niemand Vorsätzlich foult brauch man sonntags vor einem Zweikampf keine angst zu haben vor einer Anzeige.
 
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Beobachter (PID=6399)schrieb am 05.10.2016 um 08:31 Uhr
@zimbofrank: Weltklasse Rechtschreibung :D
 
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