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Wilhelmshaven siegt gegen FIFA und DFB    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 21. September 2016

Klagen gegen die "großen Verbände" scheint für Verein unmöglich: Die Erfolgschancen sind gering, die Kosten hoch und der Aufwand ebenso. Der SV Wilheilmshaven ging das Wagnis allen Risiken zum trotz ein und wurde belohnt: Im Jahre 2008 spielte der Argentinier Sergio Sagarzazu beim damaligen Regionalligisten, der auch einen italiniensischen Pass besitzt. Der SVW weigerte sich seinerzeit eine Ausbildungsentschädigung von rund 160.000€ an seine beiden vorherigen Vereine zu zahlen. Die Statuten des DFB und des Weltverbandes FIFA sehen bei einer solchen Weigerung entsprechende Sanktionen vor, die des Norddeutsche Fußball-Verbandes, in dem der SVW Mitglied ist, aber nicht. In der Saison 2013/2014 wurde der Zwangsabstieg des SV Wilhelmhaven dann vollstreckt, der SVW, der seit nunmehr fast 10 Jahren klagt, bekam nun Recht, dass dass der Zwangsabstieg rechtswidrig ist.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte klar, dass nur die Satz des NFV für den SV Wilhemshaven maßgeblich sein kann. In der Urteilsbegründung heißt es: "Eine vereinsrechtliche Disziplinarstrafe darf verhängt werden, wenn sie in der Satzung des Vereins vorgesehen ist. Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen. Eine derartige Grundlage fehlt in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht. Ob sich aus den Satzungen des DFB oder der FIFA entsprechende Bestimmungen ergeben, ist ohne Belang. Maßgebend ist allein die Satzung des Beklagten. Denn der Kläger ist nur Mitglied des Beklagten, nicht auch des DFB oder gar der FIFA. Regeln eines übergeordneten Verbands - wie hier der FIFA - gelten grundsätzlich nur für dessen Mitglieder." Der BGH grenzte klar die Wettkampfregeln ab, die ein Landesverband selbstständig aufstellen darf: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93) gelten die von dem veranstaltenden Sportverband aufgestellten Wettkampfregeln ohne weiteres für alle Wettkampfteilnehmer, weil anders ein geordneter Wettkampfbetrieb nicht möglich wäre. Die Regeln über die Ausbildungsentschädigung sind aber keine Wettkampfregeln in diesem Sinne. Der argentinische Spieler durfte vielmehr antreten, obwohl für ihn die Ausbildungsentschädigung nicht gezahlt worden war."
Auch für den DFB ist das Urteil richtungsweisend. Der für Recht- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren. Auf dieser Grundlage werden wir sehr schnell klären müssen, was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen. Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich. Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden.‎"
Auch der NFV äußerte sich auf seiner Webseite entsprechend vorsichtig: Es müsse geprüft werden, welche Änderungen in den Satzungen der deutschen Fußballverbände notwendig sind, damit den Verpflichtungen gegenüber der FIFA und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachgekommen werden kann. „Denn ein rechtssicherer Spielbetrieb sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene ist ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen nicht möglich“ so NFV-Präsident Eugen Gehlenborg.
Glücklich ist man dagegen beim SV Wilhelmshaven wie Aufsichtsrat Harald Naraschewski gegenüber Radio Bremen berichtet: "Wir haben voll obsiegt. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der Zwangsabstieg des SVW nichtig ist. Begründet wurde es damit, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Man ist gar nicht zu der Frage gekommen, ob Ausbildungsentschädigungen zulässig sind oder nicht. Oder ob der DFB die Bestrafung hätte weiterreichen dürfen. Darauf kam es heute überhaupt nicht an. Nur darauf, ob es die Satzung des NRV hergibt, dass der Verein bestraft wird. Und das tut sie nicht. Damit haben wir das erste Ziel erreicht." Nun will man beim SVW den nächsten Schritt gehen: "Wir werden dem DFB und dem NFV klarmachen, das dieses Unrecht wieder in Ordnung gebracht werden muss. Das heißt: den Zwangsabstieg rückgängig machen, eine Rückgliederung in die Regionalliga und einen Schadenersatz, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen – und die liegen im siebenstelligen Bereich. Wir gehen davon aus, dass der DFB und der NFV erstmal in der Bringschuld sind. Wir erwarten, dass man auf uns zukommt. Wir waren ja nie abgeneigt, uns vernünftig zu einigen. Wir wollen keinen Krieg, das ist auch heute noch so. Wir wollen, dass Wilhelmshaven wieder friedlich Fußball spielt in der Regionalliga." Beim SVW hofft man auf ein Entgegenkommen des DFB, sollte dies nicht passieren, "dann werden wir das Kriegsbeil ausgraben müssen. Und dass wir kämpfen können, das haben sie ja gesehen.", so Naraschweski.
Ein spannender Fall, der vor allem zeigt, dass auch die Vereine gegen die scheinbar riesigen Verbände ihr Recht durchsetzen können. Dies sollte vielen kleinen Vereinen Mut geben, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren, auch wenn das Gegenüber übermächtig scheint.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 21. September 2016

Aufrufe:
854
Kommentare:
1

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
martin (PID=420)schrieb am 21.09.2016 um 23:01 Uhr
Als Amateurverein hast du keine Chance gegen diese alten Männer die in den Landesverbänden u. beim DFB entscheiden. Hut ab SV Wilhelmshaven Viele Grüsse an den SFV
 
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