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SFV reformiert den Schiedsrichtersoll    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 24. Mai 2016

Zur Saison 2016/2017 wird der Saarländische Fußballverband den Schiedsrichtersoll umgestalten. Eine Arbeitsgruppe hat sich beim SFV mit diesem Thema befasst und einige Neuerungen festgelegt. "Ein wichtiges Ziel der Umstrukturierung ist die Gewinnung von neuen Schiedsrichtern. Um zukünftig weiterhin alle Spiele von E-Jugend bis AH besetzen zu können, ist dies dringend notwendig. Mit diesem Modell haben wir die vielen Anregungen von den Vereinen aufgegriffen und sehen hierin eine für alle Vereine gerechtere Lösung. Die Neuregelungen treten zur neuen Saison 2016/2017 in Kraft.", heißt es in einer Presseerklärung des SFV. Für die neue Saison wird folgende Regelung gelten:

Änderung der Zuschüsse:
Ab der Saison 2016 / 2017 werden die Mannschaftsgelder für Jugendmannschaften unabhängig von der Erfüllung des Schiedsrichtersolls gezahlt; d.h. auch Vereine, die keine oder nicht genügend Schiedsrichter im Soll haben, erhalten für gemeldete Jugendmannschaften einen Zuschuss. Die Höhe der Mannschaftsgelder wird immer am Ende der Saison ermittelt. Auch die Auszahlung aller Zuschüsse und die Erhebung des Solidaritätsbeitrags erfolgt nach der Saison.
Zusätzlich erhalten alle Vereine, die Mannschaften gemeldet haben, für jeden Schiedsrichter der genügend Spiele geleitet und die erforderliche Zahl an Lehrabenden besucht hat, einen Zuschuss in Höhe von 170,00 €.
Das neue Modell erfordert größere Ausgaben als das bisherige. Zur Finanzierung des neuen Modells entfallen deshalb zukünftig die Fahrtkostenzuschüsse für die aktiven Mannschaften. Außerdem müssen alle Vereine, die nicht genügend Schiedsrichter stellen, einen Solidaritätsbeitrag zahlen – momentan in Höhe von 320,00 € je fehlendem Schiedsrichter.

Neuberechnung der erforderlichen Anzahl an Schiedsrichtern:
Bisher wurde die Anzahl der benötigten Schiedsrichter je Verein anhand der Klassenzugehörigkeit der 1. Herrenmannschaft ermittelt, unabhängig davon, wie viele weitere Mannschaften des Vereins am Spielbetrieb teilnahmen und demzufolge Schiedsrichter benötigten (vgl. diesbezüglich SFV-Durchführungsbestimmungen, Schiedsrichtersoll, Pkt. 2).
Die Neuberechnung orientiert sich zukünftig an allen gemeldeten Mannschaften von der E-Jugend bis zu den AH-Mannschaften. Dabei werden die Mannschaften mittels Faktoren unterschiedlich bewertet, da der Schiedsrichterbedarf von der jeweiligen Altersklasse und der Spielklasse abhängt.
Folgende Faktorentabelle gilt aber der kommenden Saison (Stammvereine einer JFG stellen - unabhängig von der Anzahl der eigenen gemeldeten Mannschaften – pauschal 0,5 Schiedsrichter für die JFG):



Rechenbeispiel: Der FC Muster hat eine 1. Mannschaft, eine 2. Mannschaft und eine 3. Mannschaft. Die 1. Mannschaft spielt in der Landesliga (Faktor 1), die Zweite Mannschaft in der Bezirksliga (Faktor 1) und die 3. Mannschaft in der Kreisliga A (Faktor 1). Die Frauenmannschaft spielt in er Verbandsliga (Faktor 1) und die C-Jugend in der Kreisliga (Faktor 0,3). Zudem hat der Verein eine E-Jugend, (Faktor 0,3) eine D-Jugend (Faktor 0,3) und eine AH Ü32 (Faktor 0,3). Das macht in der Summe 5,2 Schiedsrichter. Bei der Berechnung wird stets kaufmännisch gerundet, als müsste der FC Muster 5 Unparteiische stellen.

Nach dem neuen Modell ist es vor allem nicht mehr möglich, dass die Schiedsrichter einer SG zusammen veranlagt werden. Jeder Verein ist für seine ermittelte Zahl an Schiedsrichtern selbst verantwortlich.
Für die Ermittlung der benötigten Schiedsrichter je Verein für die laufende Saison, gilt der 1.10. als Stichtag (nach Abschluss der Qualifikationsrunde im Jugendbereich). Am 30.06. des Folgejahres wird anhand der Einsätze und Lehrabende ermittelt, welche Schiedsrichter zum Soll Ihres Vereins zählen.

SR-Wechsel / SR-Neugewinnung:
Anhand der oben gezeigten Faktorentabelle kann jeder Verein das für ihn geltende persönliche Schiedsrichtersoll errechnen. Vereine müssen sich mit ihren SG-Partnern hinsichtlich möglicher Vereinswechsel von Schiedsrichtern abstimmen. Vereine, deren Soll nach der Neuberechnung um mindestens zwei Schiedsrichter erhöht wurde, können beim SFV einen Antrag auf Prüfung einer Übergangsregelung stellen.

Um die Vereine bei der Gewinnung neuer Schiedsrichter optimal zu unterstützen, werden bei ausreichender Teilnehmerzahl zusätzlich dezentrale Anwärterlehrgänge angeboten. Bei Interesse müssen sich die Vereine mit den zuständigen Kreisschiedsrichterobmännern in Verbindung setzen. Dies sind im Einzelnen:

Nordsaar: Herr Georg Wettmann, Telefon: 0177 / 3144506, E-Mail: GWettmann@t-online.de
Ostsaar: Herr Klaus Weber, Telefon: 0178 / 4842077, E-Mail: k-weber-homburg@t-online.de
Südsaar: Herr Heinz-Jürgen Burgard, Telefon: 0176 / 92208149, E-Mail: juergenburgard@kabelmail.de
Westsaar: Herr Gerhard Bednorz, Telefon: 06872 / 7231, E-Mail: ge-bednorz@myquix.de





 
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Autor:
Marc Schaber, 24. Mai 2016

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