Das Pokalspiel zwischen dem FC Hertha Wiesbach und dem 1. FC Saarbrücken sorgt noch immer für Gesprächsstoff. Nach dem Spiel hatten FCS-Anhänger den Unparteiischen bedroht und auch verletzt. Der FCS war seinerzeit aus dem Pokal ausgeschieden. In erster Instanz wurde der FCS vom Saarlandpokal in der kommenden Saison 2015/2016 ausgeschlossen. Zwischenzeitlich gab es einen Formfehler, zudem ging der Regionalligist gegen das Urteil in Berufung. Das Verbandsgericht des Saarländischen Fußballverbandes hat am Freitag, den 3. Juli 2015 die Berufung des 1. FC Saarbrücken gegen das Urteil der Spruchkammer vom 22. April 2015 in Sachen Pokalspiel beim FC Wiesbach als unbegründet zurückgewiesen.
"Die Spruchkammer des SFV hatte wegen der Vorfälle beim Pokalspiel FC Wiesbach gegen den 1. FC Saarbrücken am 10. März 2015 die Saarbrücker für die kommende Saison vom Lottopokal Saar ausgeschlossen und außerdem zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt. Das Verbandsgericht als zweite Instanz setzte heute allerdings den Ausschluss aus dem Pokal in der kommenden Saison für ein Jahr zur Bewährung aus.", heißt es in einer Pressemitteilung des SFV.