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A-Junioren künftig erst später aktiv!    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 12. Dezember 2014

Es war bereits am Verbandstag im Mai diesen Jahres eine lange Diskussion darüber, ob die Spielberechtigung für A-Junioren bei Aktivenmannschaften verschärft werden sollte. Damals entschieden die Vereinsvertreter die ursprüngliche Regelung zu behalten, dass ein A-Jugendlicher im Jahr seines 18ten Geburtstages bereits ab dem 1. Januar in den Aktiventeams des Vereins spielberechtigt ist. Schon nach dieser Entscheidung, wies der SFV-Spielausschuss aber darauf hin, dass diese Regelung ein Verstoß gegen geltendes DFB-Recht sei und eventuell gekippt würde, das ist nun geschehen, wie der SFV mitteilte: "der Verbandsvorstand hat an seiner Sitzung vom 17. November 2014 eine weitreichende Änderung bei der vorzeitigen Aktivierung von Jugendspielern in Herrenmannschaften beschlossen. Am Verbandstag 2014 wurde noch die bisher gültige Regelung bestätigt, wonach A-Junioren des jüngeren Jahrgangs auf Antrag ab dem 01.01. der laufenden Saison für den AKtivenbereich grundsätzlich spielberechtigt werden können. Diese Regelung widersprach den allgemein gültigen Bestimmungen des DFB. Auf Antrag eines Mitgliedvereins wurde nun dem eingelegten Protest durch den SFV-Vorstand stattgegeben. Somit kommt es nun zu einer Änderung §21 der Spielordnung und damit Angleichung an die DFB-Bestimmungen, die rechtswirksam sind.", heißt es in einer Mitteilung an die Vereine. Das geltende Recht in §21 der Spielordnung ist nun das Folgende:

§ 21 Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven-Mannschaften

(1) A-Junioren des älteren Jahrgangs und solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielerlaubnis für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Die Spielerlaubnis für Junioren-Mannschaften bleibt daneben bestehen. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist grundsätzlich spielberechtigt für die Aktiven-Mannschaften seines Vereins. Für A-Junioren, die einer Jugend-Förder-Gemeinschaft (JFG) angehören, gelten jedoch vorrangig die Vorschriften des § 21 der Jugendordnung in Verbindung mit den Richtlinien für Junioren-Förder-Gemeinschaften.
(2) A-Junioren des jüngeren Jahrgangs kann eine Spielerlaubnis für die erste Amateurmannschaft erteilt werden, wenn sie aktuell einer DFB-Auswahl oder einer SFV-Auswahl angehören oder eine Spielerlaubnis für einen Lizenzverein bzw. für einen Amateurverein mit Leistungszentrum besitzen Die Spielerlaubnis für die zweite Amateurmannschaft kann nur erteilt werden, wenn diese Mannschaft mindestens der 5. Spielklassenebene angehört.
(3) Besteht für A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder in einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen der Verbandsjugendausschuss eine Spielerlaubnis für eine Amateurmannschaft erteilen. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit ist auch dann gegeben, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.
(4) B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann Spielerlaubnis für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs kann nur Spielerlaubnis für die FrauenBundesliga oder die 2. Frauen-Bundesliga erteilt werden und nur dann, wenn die Spielerin im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Länderspiele für eine DFB-Auswahl bestritten hat.
(5) A-Junioren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und B-Juniorinnen wird nach den vorstehenden Bestimmungen die Spielerlaubnis erteilt auf schriftlichen Antrag des Vereins, dem die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen ist.


Heißt im Klartext: Ab sofort dürfen A-Jugendliche erst dann am Spielbetrieb der Aktiven Mannschaften teilnehmen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die wird sicherlich auch Auswirkungen auf die Personalplanungen einiger Vereine haben, ist doch ein A-Jugendlicher des Jahrgangs 1997 nun nicht mehr automatisch ab dem 1. Januar 2015 spielberechtigt, wie dies in der alten Regelung der Fall war. Die neue Regelung dient auch vor allem dazu, den Jugendfußball zu schützen, wurden doch in den Vorjahren gerade in den Wintermonaten viele A-Jugenden vom Spielbetrieb zurückgezogen um die Aktivenkader entsprechend mit Jugendspielern aufzufüllen.





 
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Autor:
Marc Schaber, 12. Dezember 2014

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