VERFASST VON Marc Schaber, 25. Juni 2012
Die Wechselzeit steht bevor und wie in jedem Jahr werden einige Vereine zur neuen Saison neue Spieler verpflichten. Diesbezüglich gab es eine wichtige Änderung in der Spielordnung des Deutschen Fußball Bundes, die die Ablösesummen neu regeln wie der SFV mitteilt: "Es wurde eine Anpassung der Entschädigungsbeträge beschlossen, die zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die in § 16 Nr. 3.2.1 der DFB-Spielordnung angepassten Beträge gelten bereits für alle Vereinswechsel von Amateuren im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2012/2013. Dies ergibt sich daraus, dass bei Abmeldung zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8.gemäß § 16 Nr. 3. der DFB-Spielordnung eine Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 1.7. erteilt werden kann. ", teilt der SFV auf seiner Website mit.
DFB-Spielordnung, §16 Absatz 3.2.1:
Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.8. durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.5. gilt die Spielklasse der neuen Saison. Die Höhe der Entschädigung beträgt
3. Liga und Regionalliga oder höhere Spielklassen (Bundesliga und 2. Bundesliga) € 5.000,00
4. Spielklassenebene / Regionalliga € 3.750,00
5. Spielklassenebene / Oberliga € 2.500,00
6. Spielklassenebene / Karlsberg-Saarlandliga € 1.500,00
7. Spielklassenebene / Verbandsliga € 750,00
8. Spielklassenebene /Landesliga € 500,00
ab der 9. Spielklassenebene / Kreis- und Bezirksliga € 250,00
Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielerinnen der
1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) € 2.500,00
2. Frauen-Spielklasse (2. Frauen-Bundesliga) € 1.000,00
3. Frauen-Spielklasse € 500,00
unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse € 250,00
Abweichende Festlegungen der Mitgliedsverbände über die Entschädigungsbeträge sind nicht zulässig.
Da die neuen Beträge schon zur laufenden Wechselperiode gültig sind, werden diese sicherlich auch den Transfermarkt in der laufenden Saison beeinflussen.
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