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SL: Insolvenzverwalter gibt Update    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 27. März 2026

Der VfB Borussia Neunkirchen durchlebt derzeit eine schwere Krise: Die Saarlandliga-Mannschaft verließ den Verein, der mit einer Insolvenz zu kämpfen hat, im Winter. Nun tritt zum 31. März 2026 auch die Vorstandschaft zurück. Der Insolvenzverwalter der Borussia meldet sich nun zu Wort, wie der Verein auf seiner Webseite bekannt gab:

"Sehr geehrte Vereinsmitglieder,, sehr geehrte interessierte, liebe Fußballfreunde,

mit Datum vom 6. Januar 2026 wurde über das Vermögen der Borussia, Verein für Bewegungs-spiele e.V., Neunkirchen im Insolvenzantragsverfahren der Unterzeichner zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt und ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Entsprechend dem gerichtlichen Auftrag habe ich hier den Versuch unternommen, mich über die aktuelle Situation zu informieren und des Weiteren zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Aussichten darauf bestehen, „das schuldnerische Unternehmen fortzuführen“, bzw. den Vereinszweck weiterhin problemfrei weiterzuverfolgen. Ebenso ist Gegenstand meiner Prüfung, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.

In Abstimmung mit dem Vereinsvorstand waren hier Überlegungen angedacht, gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem hier eingeleiteten Insolvenzverfahren, den Verein selbst zu sanieren und dann das Insolvenzverfahren zu beenden. Notwendig hierzu wäre im Zusammenhang mit einem hierfür geeigneten Insolvenzplanverfahren ein ausreichender Kapitalzufluss, um in einem Insolvenzplan eine Erfüllungsquote anbieten zu können, welche nicht geringer ausfällt als bei reiner Zerschlagung. Die hierauf gerichteten Hoffnungen haben sich bis dato nicht erfüllt.

Nunmehr ist auch der derzeitige Vereinsvorstand mit Wirkung zum 31. März 2026 zurückgetreten. Die Vorstandsmitglieder haben gegenüber dem Unterzeichner deutlich gemacht, dass sie trotz Rücktritt weiterhin bereit sind, helfend für den Verein mitzuwirken.

Im Verfahren selbst ist die Kostenlast aus dem Stadion derart hoch, dass ohne massives Sponsoring diese vorstehend aufgezeigten Ziele nicht im Ansatz erfüllt werden können. Der Unterzeichner ist weiterhin bemüht, zur Erreichung dieses ursprünglich angedachten Zieles der Sanierung alles ihm Mögliche zu unternehmen. Sofern sich die Situation hier verbessert, werde ich wiederum informieren.

Thomas Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht als vorläufiger Insolvenzverwalter"


Zur Einordnung: Der Verein befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren und die Situation wird derzeit vom Insolvenzverwalter geprüft, insbesondere ob eine Fortführung möglich ist. Ein geplanter Sanierungsversuch ist bisher gescheitert, da notwendige finanzielle Mittel und Sponsoren fehlen. Aufgrund hoher Kosten und des Rücktritts des Vorstands ist die Zukunft des Vereins aktuell stark gefährdet.




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Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 27. März 2026

Aufrufe:
575
Kommentare:
3

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Kevin (PID=12033)schrieb am 27.03.2026 um 12:14 Uhr
was heisst das jetzt für die 1.Man von Borussia? Zwangsabstieg in die Kreisliga oder dürfen sie die Saison fertig spielen?
 
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SCB-Onlineschrieb am 27.03.2026 um 15:55 UhrPREMIUM
Das genaue Vorgehen im Falle einer Insolvenz ist in §54 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) geregelt. Der VfB Borussia Neunkirchen befindet sich derzeit, wie im obigen Artikel beschrieben in einem Insolvenzantragsverfahren. In in §54 der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) heißt es: "(1) Die klassenhöchste Herrenmannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, gilt als Absteiger in die nächste Spielklasse und rückt insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle. Verfügt der Verein ausschließlich über Frauenmannschaften, so gilt die klassenhöchste Frauenmannschaft als Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. (2) Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende des Spieljahres (30. Juni), getroffen wird. (3) Scheidet diese Mannschaft vor oder während des laufenden Spieljahres aus dem Spielbetrieb aus, gilt § 36 (1) [Hinweis zu § 36 (1) im Wortlaut: Mannschaften die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli) und bis zu ihrem letzten Pflichtspiel zurückgezogen oder vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt. Scheidet eine Mannschaft eines Vereins während der Saison aus, verlieren alle spielklassentieferen Mannschaften des Vereins in der laufenden Saison ihr Aufstiegsrecht. Wird eine Mannschaft nach Beginn des Spieljahres und bis zu ihrem letzten Pflichtspiel zurückgezogen oder vom Spielbetrieb ausgeschlossen und hat bereits Meisterschaftsspiele absolviert, werden alle Spiele der Mannschaft annulliert. Die Mannschaft rückt auf den letzten Tabellenplatz mit null Punkten und null Toren.]"

Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
 
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Michel NK (PID=6613)schrieb am 27.03.2026 um 19:43 Uhr
Das bedeutet dann, wenn die nächsten 1-2 Monate sich kein Sponsor findet, der größere Summen bereitstellt, wird der Verein aufgelöst
 
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