Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hat Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall 1. FC Fitten eingelegt. Zwischenzeitlich hat der 1. FC Fitten seine beiden Aktiven-Mannschaften vom Spielbetrieb abgemeldet. Jetzt hat das Verbandsgericht nach der Berufung ein Urteil in dem Fall gesprochen:
Der Spieler Mehmet-Ali O., 1. FC Fitten, wird wegen rohen Spiels in Tatmehrheit mit Bedrohung des Schiedsrichters mit einer Sperre von 12 Pflichtspielen belegt.
Urteil Verbandsspruchkammer: Der Spieler Mehmet-Ali O., 1. FC. Fitten wird wegen rohen Spiels in Tatmehrheit mit Bedrohung des Schiedsrichters mit einer Sperre bis einschließlich 13.08.2023 belegt.
Der Spieler Omürcan A., 1. FC Fitten, wird wegen Schiedsrichterbeleidigung in Tatmehrheit mit einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter und Verursachung eines Spielabbruchs mit einer Sperre bis einschließlich 30.11.2024 belegt.
Urteil Verbandsspruchkammer: Der Spieler Omürcan A., 1. FC Fitten, wird wegen Schiedsrichterbeleidigung in Tatmehrheit mit Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter und Verursachung eines Spielabbruchs mit einer Sperre bis einschließlich 28.05.2024 belegt.
Der Spieler Sezgin O., 1. FC Fitten, wird wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von 8 Pflichtspielen belegt.
Urteil Verbandsspruchkammer: Der Spieler Sezgin O., 1. FC Fitten, wird wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre bis einschließlich 06.08.2023 belegt.
Der 1. FC Fitten wird wegen eines ihm zuzurechnenden Spielabbruchs mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro bestraft. Darüber hinaus hat der 1. FC Fitten die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten 15 Pflichtspiele des 1. FC Fitten durch eine neutrale Person, die jeweils vom Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses zu bestimmen ist, zu beobachten sind.
Urteil Verbandsspruchkammer: Der 1. FC Fitten wird wegen eines ihm zuzurechnenden Spielabbruchs mit einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 € bestraft. Darüber hinaus hat der 1. FC Fitten die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten 8 Pflichtspiele des 1. FC Fitten durch eine neutrale Person, die jeweils vom Spielausschussvorsitzenden zu bestimmen ist, zu beobachten sind.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Spieler jeweils zu 1/4, jeweils unter Mithaftung des 1. FC Fitten sowie der Verein 1. FC Fitten zu 1/4.
Damit hat das Verbandsgericht den Anträgen des Verbandsvorstandes im Wesentlichen Rechnung getragen. Gegen Urteile des Verbandsgerichts ist ein weiteres Rechtsmittel nicht möglich (§ 8 Abs.1 RO). Das vorliegende Urteil ist daher rechtskräftig (§ 25 Abs. 3 RO).
Zum Fall: Während eines Fußballspiels zwischen dem 1. FC Fitten und der SG Leuktal in Merzig-Ballern (Kreisliga A Untere Saar) am 28. Mai 2023 wurde ein Fußballspieler des 1. FC Fitten aufgrund eines Foulspiels vom Schiedsrichter mit einer roten Karte des Feldes verwiesen. Nach dem Feldverweis des Spielers schlug ein Spieler dem Schiedsrichter auf die Brust. Infolgedessen brach der Schiedsrichter das Spiel ab und schickte beide Mannschaften vom Platz. Beim Verlassen des Spielfeldes griff ein weiterer Spieler des 1. FC Fitten den 35-jährigen Schiedsrichter von hinten an und schlug ihm ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht. Dadurch stürzte der Schiedsrichter zu Boden und war für einige Sekunden benommen. Der Schiedsrichter erlitt durch die Angriffe Verletzungen. Gegen die beiden identifizierten Spieler des FC Fitten wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.