Da weder die FIFA noch der DFB die Bestimmungen und Regelungen bzgl. der Spielerwechsel während des Spiels geändert haben, verlängert der Saarländische Fußballverband (SFV) ebenfalls die bestehende Regelung des § 57 - Spieleraustausch In der kommenden Saison 2023/2024 gilt daher folgende Regelung:
§ 57 Spieleraustausch
(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu fünf Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
(1a) Für die Spielzeit 2022/2023 gilt: wird ersetzt durch 2023 / 2024: Ein darüber hinaus gehender zusätzlicher Spielerwechsel bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.
(1b) Für die Spielzeit 2022/2023 gilt: wird ersetzt durch 2023 / 2024: Jeder Mannschaft stehen für den Spielerwechsel während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzlich vierte Gelegenheit für den Wechsel von Spielern; daneben besteht auch in der Unterbrechung
zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung Gelegenheit zum Austausch von Spielern.
(2) In Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften der Herren und Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden.
(3) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Frauenmannschaften können bis zur vier Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
(4) Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielbericht aufzuführen.
(5) Bei Freundschaftsspielen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig.
(6) Wird der Spielführer ausgetauscht, so ist dem Schiedsrichter ein anderer Spielführer zu benennen.