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Alles zu den Regeländerungen der neuen Saison    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 2. August 2022

Auch zur Saison 2022/2023 erwarten die Fußballfans einige Regeländerungen. Während diese vornehmlich kleiner ausfallen, ist vor allem die Einführung der Zeitstrafe im SFV-Gebiet ein großer Schritt. Der Saarländische Fußballverband informiert über die geltenden Änderungen zur neuen Saison und die Details der Zeitstrafe:

Regel 3: Zusätzliche Auswechslungen
Während der Corona-Pandemie wurde Regel 3 vorübergehend dahingehend geändert, dass im Elitebereich pro Team und Spiel bis zu fünf Auswechslungen (bei maximal drei Auswechselgelegenheiten, ausgenommen der Halbzeitpause und ggf. mit zusätzlicher Wechselgelegenheit im Falle einer Verlängerung) vorgenommen werden durften. Diese vorübergehende Regelung wurde nun institutionalisiert und damit dauerhaft ins FIFA-Regelwerk aufgenommen. Änderungen bei den Auswechselbestimmungen im SFV-Bereich sind damit nicht verbunden.

Regel 10: Bestrafung von Teamoffiziellen während des Strafstoßschießens
Der Regeltext wurde dahingehend präzisiert, dass während eines Strafstoßschießens auch Teamoffizielle verwarnt oder des Feldes verwiesen werden können. Dies war vorher nicht ausdrücklich erwähnt.

Regel 11: Abseits
Bezüglich der Auslegung des Abseits wurde eine weitere Präzisierung im Hinblick auf das Spielen des Balles durch den Verteidiger vorgenommen. Bekanntlich löst ein Spielen des Balles durch einen Verteidiger eine strafbare Abseitsstellung eines Stürmers auf. Bislang war die Lehrmeinung, dass ein solches „Spielen“ des Balles (nur) eine bewusste Aktion des Verteidigers in Form einer klaren Bewegung zum Ball voraussetzt (d.h. mehr als ein bloßes Abblocken). Zur neuen Spielzeit wurde klargestellt, dass ein „Spielen“ nur dann vorliegen kann, wenn es „in einer kontrollierten Art und Weise“ erfolgt. Kontrolliert bedeutet, dass der Abwehrspieler unbedrängt sein muss, also nicht in einem Zweikampf befindlich und den Ball auch nicht in einer Abwehraktion „in höchster Not“ wegschießt. Zudem setzt ein kontrolliertes Spielen eine deutlich erkennbare Richtungsänderung des Balles voraus. Ein bloßes Abfälschen bzw. Berühren des Balles reicht hierfür nicht aus. Diese Auslegung bezieht sich nur auf das Spielen des Balles durch Verteidiger – bei einem Angreifer führt weiterhin jede Berührung zu einer neuen Abseitsbewertung.

Regel 12: Doppelte Reduktion von persönlichen Strafen möglich
Bereits seit einiger Zeit kann bei Vergehen taktischer Art (Unterbindung aussichtsreicher Angriffe oder Vereitelung einer klaren Torchance) die fällige persönliche Strafe (Gelbe oder Rote Karte) in bestimmten Fällen reduziert werden. Dies gilt bei einer schnellen Freistoßausführung („quick free-kick“), bei der Anwendung der Vorteilsregel und bei einer ballorientierter Aktion im Strafraum. Klargestellt wurde nunmehr, dass bei einem (sicherlich sehr seltenen) Zusammentreffen dieser Strafreduktionsfälle die persönliche Strafe auch doppelt reduziert werden kann. Fallbeispiel: Ein Stürmer dringt in den Strafraum ein und hat nur noch den Torwart vor sich. Beim Versuch, den Torwart zu umspielen, bringt der Torhüter ihn durch ein ballorientiertes Beinstellen zu Fall. Damit verhindert der Torhüter eine eindeutige Torchance. Bevor der Schiedsrichter jedoch pfeifen und auf Strafstoß entscheiden kann, springt der Stürmer auf, spielt weiter und erzielt ein Tor. Der Schiedsrichter muss hier auf Vorteil entscheiden und die Strafe doppelt reduzieren: Von der eigentlichen „Notbremse“ bleibt durch die Ballorientierung nur noch eine Gelbe Karte übrig, die jedoch – aufgrund des sodann gewährten Vorteils – auch reduziert wird. Somit ist durch diese doppelte Reduzierung keine Bestrafung vor dem Anstoß mehr erforderlich.

Regel 12: Verlassen des Spielfelds zwecks Vergehen gegen eine Drittperson
Im neuen Regeltext heißt es: Unterbricht der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson (z.B. Zuschauer), wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem indirekten Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen hat. Der indirekte Freistoß wird an der Stelle auf der Begren-zungslinie ausgeführt, an der der Spieler das Spielfeld verlassen hat. Das Vergehen gegen eine Drittperson „an sich“ kann auch weiterhin nicht mit einem Freistoß geahndet werden. Wenn jedoch ein Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlässt und dann ein solches Vergehen begeht, während der Ball im Spiel ist, verursacht bereits dieses unerlaubte Verlassens des Spielfelds einen indirekten Freistoß.

Regel 14: Position des Torhüters bei der Strafstoßausführung
Bislang musste sich der Torhüter zum Zeitpunkt der Ausführung eines Strafstoßes mindestens mit einem Teil eines Fußes auf oder über der Torlinie befinden. Wenn sich der Torhüter mit einem Fuß vor und dem anderen hinter der Torlinie befindet, handelt es sich bisher eigentlich um ein Vergehen. Nach dem neue Regelwortlaut ist es erlaubt, dass sich der Torhüter mit einem Teil des Fußes auf, über oder – insoweit neu – hinter der Torlinie befinden darf.

SFV: Zeitstrafe ersetzt auch im Aktivenbereich die Gelb-Rote Karte
Wie zuvor bereits in anderen Landesverbänden wurde auch vom SFV beschlossen, bei Spielen im Landesverband die zehnminütige Zeitstrafe im Aktivenbereich wieder einzuführen. Da der Beschluss erst kurz vor Saisonbeginn gefasst wurde, hat dies zu einigen Fragen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen geführt. Gleichwohl ist das Prozedere grundsätzlich nicht neu, da die Zeitstrafe im Jugendbereich bereits seit Langem etabliert ist. Die Gelb-Rote Karte ist damit im SFV-Bereich vollständig abgeschafft. Zum Anwendungsbereich und zur Verdeutlichung der Handhabung der Zeitstrafenregel soll der folgende Fragenkatalog dienen:

(a.) In welchen Spielklassen ersetzt die Zeitstrafe die Gelb-Rote Karte?
Die Zeitstrafen-Regel gilt im gesamten Aktivenbereich im SFV, d.h. bis einschließlich zur Schröder-Liga. Sie gilt einheitlich für alle Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele im Herren-, Frauen- und AH-Bereich (und auch weiterhin im Junioren- und Juniorinnenbereich). Bei allen Spielen im SFV-Bereich ist die Gelb-Rote Karte damit abgeschafft. Die Strafzeit beträgt im Aktivenbereich zehn Minuten, im Junioren- und Juniorinnenbereich weiterhin fünf Minuten. Die Strafzeit gilt einheitlich, d.h. sie verkürzt sich nicht, auch wenn die Spielzeit bei Herren-, Frauen- oder AH-Spielen weniger als 2x45 Minuten beträgt.

(b.) Wer kann eine Zeitstrafe erhalten? Wann ist eine Zeitstrafe nicht möglich?
Die Zeitstrafe ist ausschließlich für Spieler vorgesehen, die sich auf dem Spielfeld befinden oder es jederzeit ohne Auswechselvorgang wieder betreten könnten (z.B. wegen Behandlung oder Ausrüstungsmängel außerhalb des Feldes befindliche Spieler/ innen). Eine Zeitstrafe kann nicht ausgesprochen werden gegen Teamoffizielle, Auswechsel-, ausgewechselte und bereits vom Spiel ausgeschlossene Spielern. Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Teamoffizielle können nur noch verwarnt (Gelbe Karte) oder mit einem Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) bestraft werden. Auch hier ist eine Gelb-Rote Karte nicht mehr möglich. Nicht ausgesprochen werden kann eine Zeitstrafe vor Beginn des Spiels (Anstoß), nach dem Spielende und unmittelbar vor dem Beginn oder während eines Strafstoßschießens. Im Übrigen ist das Aussprechen einer Zeitstrafe jederzeit möglich (z.B. auch während der Halbzeitpause).

(c.) Wie berechnet sich die Strafzeit und wer kontrolliert sie?
Die Kontrolle der Strafzeit obliegt allein dem Schiedsrichter. Er gibt das Zeichen zum Wiedereintritt für den bestraften Spieler, sobald seiner Ansicht nach die Zeitstrafe abgelaufen ist. Der Ablauf der Strafzeit wird durch gewöhnliche, spieltypische Unterbrechungen (z.B. wenn der Ball aus dem Spiel geht, Torjubel, Auswechselvorgänge, Verletzungsbehandlungen) nicht verzögert, d.h. dass die Strafzeit grundsätzlich auch bei Spielunterbrechungen weiterläuft. Gestoppt und unterbrochen wird der Ablauf der Strafzeit jedoch ausnahmsweise, wenn auch das Spiel insgesamt gestoppt ist und der Schiedsrichter gemeinsam mit den Spielern das Spielfeld verlässt (z.B. während der Halbzeitpause, in Trinkpausen, bei Fanausschreitungen, bei witterungsbedingten Unterbrechungen). Die Strafzeit beginnt im Zeitpunkt der Fortsetzung des Spiels nach der Spielunterbrechung, in der die Zeitstrafe ausgesprochen wurde. Wird eine Zeitstrafe während der Halbzeitpause ausgesprochen, beginnt die Strafzeit mit Beginn der 2. Halbzeit.

(d.) Mit welchem Signal wird eine Zeitstrafe angezeigt?
Der Schiedsrichter zeigt/tippt sichtbar auf seine Uhr (optional) und zeigt anschließend die Strafzeit durch das zweimalige (im Jugendbereich: einmalige) Ausstrecken von fünf Fingern an der erhobenen Hand an.

(e.) Wo halten sich Spieler während einer Zeitstrafe auf? Wie und wo treten sie wieder ins Spiel ein?
Spieler sind während ihrer Strafzeit weiterhin Mannschaftsangehörige und werden behandelt wie alle anderen Spieler, die nicht am Spiel teilnehmen. Sie müssen sich daher währenddessen auf der Spielerbank in der Coaching Zone (bzw. bei Bedarf auch im Aufwärmbereich) aufhalten. Von dort aus erfolgt auch der Wiedereintritt ins Spiel nach einem entsprechenden Zeichen des Schiedsrichters. Der Wiedereintritt kann auch während des laufenden Spiels erfolgen.

(f.) Was passiert, wenn ein Spieler vor dem Ablauf der Zeitstrafe ohne Zustimmung des Schiedsrichters das Spielfeld wieder betritt?
Unter Beachtung der Vorteilsbestimmung hat der Schiedsrichter das Spiel zu unterbrechen und den Spieler mit der Roten Karte des Feldes zu verweisen. Das Spiel ist mit direktem Freistoß fortzusetzen, wo der Spieleingriff erfolgte (bei fehlendem Spieleingriff mit einem indirekten Freistoß).

(g.) Muss ein Spieler die Gelbe Karte erhalten haben, bevor gegen ihn eine Zeitstrafe ausgesprochen wird?
Nein. Eine Zeitstrafe kann auch sofort – also ohne vorherige Verwarnung – verhängt werden, wenn dafür Anlass besteht.

(h.) Kann ein Spieler wegen eines verwarnungswürdigen Vergehens noch eine Gelbe Karte erhalten, nachdem gegen ihn eine Zeitstrafe ausgesprochen wurde?
Nein. Die Stufenfolge bei den persönlichen Strafen ist (1) Verwarnung – (2) Zeitstrafe – (3) Rote Karte. Das bedeutet, dass nach einer Zeitstrafe jedes weitere disziplinarisch zu bestrafende Vergehen des betreffenden Spielers zwangsläufig zum Feldverweis auf Dauer, also einer Roten Karte führt. Dies gilt auch dann, wenn das Vergehen an sich nur verwarnungswürdig wäre (z.B. Ball wegschlagen, Simulieren, Reklamieren, Nichteinhalten des Mindestabstands).

(i.) Wie häufig kann ein Spieler und wie häufig eine Mannschaft Zeitstrafen erhalten?
Theoretisch kann jeder einzelne Spieler einer Mannschaft eine Zeitstrafe erhalten, es gibt keine Maximalanzahl. Es können auch mehrere Spieler zur gleichen Zeit Strafzeiten verbüßen. Allerdings kann die Zeitstrafe bei jedem Spieler persönlich immer nur einmal ausgesprochen werden, danach folgt eine Rote Karte.

(j.) Für welche Vergehen ist eine Zeitstrafe vorgesehen und für welche nicht?
Eine Zeitstrafe wird ausgesprochen, wenn ein bereits verwarnter Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen begeht. Weitere Beispiele sind heftigere Reklamationen (z.B. lautes Anschreien des Schiedsrichters), Handgreiflichkeiten/Rudelbildung (z.B. Wegstoßen eines Gegners) und überharte Foulspiele, die jeweils noch keinen Feldverweis auf Dauer nach sich ziehen. Die Zeitstrafe kann nicht bei Vergehensarten und Vorfällen angewendet werden, in denen das Regelwerk zwingend vorsieht, dass eine Gelbe oder Rote Karte zu verhängen ist. Hier besteht weiterhin kein Ermessen des Schiedsrichters. Unverändert mit einer Gelben Karte bestraft werden daher Vergehen wie Simulieren, Spielverzögerung, Nichteinhalten des Mindestabstands, unerlaubtes Betreten des Spielfelds, Torjubelvergehen, Vereitelung einer klaren Torchance im Strafraum durch ein ballorientiertes Vergehen, Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs („taktisches Foul“) usw. Umgekehrt müssen feldverweiswürdige Vergehen (z.B. brutale Spielweise, Vereitelung einer klaren Torchance außerhalb des Strafraums oder durch Handspiel, Tätlichkeiten, Beleidigung) weiterhin mit der Roten Karte bestraft werden. Unberührt bleiben auch die Vorgaben zur Reduktion der persönlichen Strafe bei einem schnell ausgeführten Freistoß („quick freekick“) und bei einer Notbremse durch ein ballorientiertes Vergehen im Strafraum, d.h. aus einer Roten Karte wird in diesen Fällen (weiterhin) eine Gelbe Karte und nicht eine Zeitstrafe. Gleichwohl kann auch in diesen Fällen eine Zeitstrafe zu verhängen sein, wenn der Spieler bereits verwarnt war.

(k.) Wie ist zu verfahren, wenn eine Mannschaft infolge einer Zeitstrafe nicht mehr die erforderliche Mindestanzahl an Spielern aufweist?
Das Spiel ist abzubrechen.

(l.) Endet eine Zeitstrafe vorzeitig, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt?
Nein.

(m.) Wie ist zu verfahren, wenn ein Torhüter eine Zeitstrafe erhält?
Ein Spiel kann ohne Torhüter nicht fortgesetzt werden. Die betroffene Mannschaft muss für die Dauer der Strafzeit aus den Reihen der mitwirkenden Spieler einen anderen Torhüter benennen. Falls bei dieser Gelegenheit ein Ersatztorhüter für einen Feldspieler eingewechselt wird, muss die Mannschaft nach dem Ablauf der Strafzeit entscheiden, welcher der beiden Torhüter weiterhin im Tor bleibt und wer zum Feldspieler wird. Ein Torhüterwechsel ist im Übrigen immer nur in einer Spielunterbrechung möglich.

(n.) Wird eine in der 1. Halbzeit verhängte, aber noch nicht abgelaufene Zeitstrafe in die 2. Halbzeit „mitgenommen“?
Ja. Der Rest der Strafzeit beginnt mit dem Beginn der 2. Halbzeit. Dasselbe gilt im Falle einer sich anschließenden Verlängerung für Zeitstrafen, die kurz vor dem regulären Spielende ausgesprochen werden.

(o.) Darf ein Spieler an einem Strafstoßschießen teilnehmen, der im Zeitpunkt des Abpfiffs noch eine Zeitstrafe verbüßt?
Nein. Dieser Spieler ist vom Strafstoßschießen ausgeschlossen.

(p.) Wie wird die Zeitstrafe im Spielbericht eingetragen?
Im Spielbericht ist die entsprechende Rubrik bei den persönlichen Strafen zu nutzen. Im Falle einer Roten Karte nach einer Zeitstrafe ist – wie üblich – stets ein Sonderbericht anzufertigen.





 
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Autor:
Marc Schaber, 2. August 2022

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