In der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) wurde neuerdings folgende Regelung für den Jugendfußball getroffen, die den Spielbetrieb deutlich erleichtert:
Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus im Sinne von Satz 1 und 2 ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Somit müssen Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, im Rahmen der Verordnung keine Testnachweise beim Training oder den Spielen erbringen. „Die Regelung ist eine große Erleichterung für unsere Vereine mit Jugendspielbetrieb. Dank der Verordnung der Landesregierung fällt hier ein großer organisatorischer Aufwand für unsere Ehrenamtler vor Ort weg. Ein wichtiger und richtiger Schritt“, so Verbandsjugendleiter Rainer Lauffer.