Zur neuen Saison wird es eine größere Änderungen in der Spielordnung geben, die die Spielerwechsel betrifft. In §57 der Spielordnung wurde die Anzahl der Spielerwechsel auf fünf erhöht, diese sind jedoch nur in definierten Zeitfenstern möglich:
(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu fünf Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
(1a) Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
Ein darüber hinaus gehender zusätzlicher Spielerwechsel bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.
(1b) Für die Spielzeit 2021/2022 gilt:
Jeder Mannschaft stehen für den Spielerwechsel während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzlich vierte Gelegenheit für den Wechsel von Spielern; daneben besteht auch in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung Gelegenheit zum Austausch von Spielern.
Die neue Regelung bietet den Trainern deutlich mehr Möglichkeiten ins Spiel einzugreifen und man darf gespannt sein, wie diese genutzt werden.