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VERFASST VON Marc Schaber, 31. Mai 2021

Die Corona-Fallzahlen sinken und auch die Lockerungen werden immer zahlreicher: Parallel zur Wiederaufnahme des vollen Präsenzbetriebes in Schulen sind weitergehende Öffnungen in verschiedenen Bereichen nach den Pfingstferien angedacht. Ab dem 31. Mai 2021 kann die Innengastronomie wieder öffnen, sofern die Gäste einen negativen Test vorlegen bzw. mit entsprechendem Nachweis vollständig geimpft oder genesen sind. Zusätzlich sind unter anderem auch die Öffnung von Campingplätzen und der Hotellerie sowie ab dem 24. Mai 2021 weitere Erleichterungen im Freizeitbereich (u.a. Freibäder, Musizieren und Singen im Freien) vorgesehen. Am vergangenen Freitag passte der Ministerrat die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland entsprechend an.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Unser Saarland-Modell war von Anfang an als langfristige Corona-Management-Strategie angelegt, die bei stabiler Infektionslage weitere Öffnungsschritte ins Auge fasst. In einem erneuten gemeinsamen Kraftakt, verbunden mit unserem fortschreitenden Impfmarathon, konnten wir das Pandemie-Geschehen erheblich eindämmen, so dass jetzt weitere Perspektiven möglich sind. Mir war es wichtig, bei allen Öffnungsschritten nicht unsere Familien zu vergessen – Kinder, Jugendliche und berufstätige Eltern tragen in dieser Pandemie eine besonders schwere Last. Deshalb gehen die nächsten Öffnungen auch Hand in Hand mit der Rückkehr zum Vollpräsenzunterricht in den Schulen. Die Pandemie hat uns allen in den vergangenen Monaten enorm viel abverlangt – umso größer und verständlicher ist jetzt der Wunsch, endlich all den Corona-Ballast abzuwerfen und gemeinsam mit unseren Familien, Nachbarn und Freunden den Sommer zu genießen. Dabei dürfen wir aber nicht riskieren, unsere Erfolge bei der Eindämmung wieder zu verspielen. Noch sind wir nicht durch. Die nächsten Öffnungen sind deshalb auch kein Freibrief, alle Vorsicht über Bord zu werfen. Im Gegenteil: Wir werden unseren vorsichtigen und verantwortungsvollen Kurs fortsetzen und alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge einsetzen, um die Pandemie im Zaum zu halten. Dazu gehören neben den Impfungen auch weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie flächendeckende Schnelltests und eine digitale Kontaktnachverfolgung. Wenn wir all diese Instrumente sinnvoll nutzen, stehen die Chancen gut, dass wir Corona dauerhaft die Stirn bieten können.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das große Tempo bei den Impfungen und die hohe Frequenz bei den Testungen zeigen Wirkung – auch dank der Saarländerinnen und Saarländer, die das Angebot wahrnehmen und die Einschränkungen weiter mitgetragen haben. So können wir nun einen behutsamen Öffnungsschritt machen. Das ist besonders für unsere Tourismusbetriebe, unsere Hotellerie und Gastronomie, die ganz dringend eine Perspektive brauchen, eine erste Erleichterung. Vorsicht ist aber weiterhin das Gebot der Stunde, die Pandemie ist nicht vorüber. Regelmäßige Tests sind dabei weiterhin der Schlüssel, um uns und unsere Mitmenschen zu schützen.“
Unterdessen kehrten viele Vereine im Bliestal-Fußball bereits in den Trainingsbetrieb unter den Auflagen des Saarland-Modells zurück, erste Vereine öffneten zudem bereits ihre Außengastronomie. Die Regelungen für den Sport sind nach §7 Absatz 5 der aktuellsten "Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21. Mai 2021" wie folgt:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist in Form von kontaktfreiem Sport im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig. Abweichend von Satz 1 ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen können.
Bei der Durchführung des Sportbetriebs müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:

1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 im Innenbereich; die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Ausschluss von Zuschauern.





 
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Autor:
Marc Schaber, 31. Mai 2021

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