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Saison 2020/2021: Auf- uns Abstiegsregelung    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 28. August 2020

Auch in der Saison 2020/2021 wird es in den saarländischen ein spannendes Rennen um Aufstieg und Relegation geben, aber auch im Abstiegskampf wird es sicher den einen oder anderen heißen Spieltag geben. SCB-Online fasst die allgemeinen Regularien zusammen:

Allgemeine Auf- und Abstiegsregelung - Saison 2020/2021:

a) Von der Saarlandliga bis einschließlich den Kreisligen A gelten folgende Regelungen, sofern in den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes angegeben ist.
Der Meister einer Liga steigt grundsätzlich in die nächst höhere vom Verbandsspielausschuss festgelegte Liga auf. Verzichtet der Meister auf den Aufstieg oder ist er in der nächsthöheren Liga bereits mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so kann der Vizemeister aus dieser Liga direkt aufsteigen.
Verzichtet einer der Vereine, so muss das spätestens bis zum 16.05.2021 der Geschäftsstelle in Saarbrücken schriftlich per EPostfach bekannt gemacht sein. Ein Tabellendritter, – vierter etc. kann nur aufsteigen, wenn ein Platz in der nächst höheren Spielklasse frei ist; er kann nicht an den Aufstiegsspielen in die höhere Liga teilnehmen (Ausnahme: Saarlandliga).
Der Tabellenletzte einer Liga steigt grundsätzlich in die jeweils zugehörige vom Verbandsspielausschuss festgelegte nächst tiefere Liga ab. Sollte eine Klasse, aus welchen Gründen auch immer, nicht die entsprechende Klassenstärke haben, so wird der freie Platz an den besten Tabellenzweiten aus den Entscheidungsrunden (zuerst Endspielteilnehmer, Halbfinalisten etc.), der nicht aufgestiegen ist und der dieser Klasse zugeordnet ist, vergeben. Sollten zwei Mannschaften z.B. das Halbfinale erreicht haben, so wird zwischen diesen ein Entscheidungsspiel ausgetragen.
Bei einem oder mehreren Absteigern aus einer Liga in die jeweilige sich darunter befindliche Liga erhöht sich die Zahl der Absteiger aus dieser tieferen Liga entsprechend.
Bei einem vermehrten Aufstieg aus einer Liga in die jeweilige sich darüber befindliche Liga vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser tieferen Liga entsprechend.
Aus den 18er und 17er Ligen steigen am Ende der Spielrunde bis maximal fünf Vereine mit der geringsten Punktzahl und schlechtester Platzierung ab, aus den 16 er Ligen bis maximal vier Vereine und aus den 15 er und 14 er Ligen bis maximal drei Vereine. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Höchstzahl von 20 Mannschaften (Saarlandliga) bzw. 18 Mannschaften (Verbandsligen bis Bezirksligen) unter Einbeziehung der Meister und den qualifizierten Vizemeistern überschritten wird.

b) Für die Teilnahme an den Aufstiegsspielen der Tabellenzweiten entscheiden bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften die Ergebnisse aus dem direkten Vergleich. Bei der aus den Ergebnissen des direkten Vergleichs erstellten neuen Tabelle entscheiden zunächst die gewonnenen Punkte, dann die Tordifferenz, bei Gleichstand die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, werden Entscheidungsspiele zwischen dem Tabellenersten und –zweiten dieser Tabelle durchgeführt.

c) Zur Ermittlung der Absteiger entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse aus dem direkten Vergleich. Bei der aus den Ergebnissen des direkten Vergleichs erstellten neuen Tabelle entscheiden zunächst die gewonnenen Punkte, dann die Tordifferenz, bei Gleichstand die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist dann noch keine Entscheidung gefallen werden Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenletzten und –vorletzten dieser Tabelle durchgeführt.

d) Zur Ermittlung der Meisterschaft wird bei Punktgleichheit ein Entscheidungsspiel durchgeführt. Sind mehr als zwei Mannschaften mit gleicher Punktzahl an der Tabellenspitze, so wird zur Ermittlung des Meisters und Vizemeisters eine Entscheidungsrunde ausgetragen.

e) Zieht ein Verein seine Mannschaft vor Beginn der Saison (bis 30.06.) vom Spielbetrieb zurück, kann ein weiterer Verein den freien Platz besetzen. Darüber entscheidet der Verbandsspielausschuss nach sportlichen und organisatorischen Gründen.





 
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Autor:
Marc Schaber, 28. August 2020

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