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Verbandstag 2017: Der ausführliche Rückblick!    [Ändern]

 Der Verbandstag 2017 war das Highlight der Sommerpause. Welche Änderungen anstehen, welche Anträge verworfen wurden? SCB-Online hat alle Antworten!



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VERFASST VON Marc Schaber, 17. Juni 2017

'Unser Fußball ist WERTvoll' - unter diesem Motto fand am heutigen Samstag, den 17. Juni 2017 im Anschluss an die Kreis- und Kreisjugendtage in den vier Kreisen Ost, Süd, West und Nord der ordentliche SFV-Verbandstag in der Saarlandhalle in Saarbrücken statt. Die Vereinsvertreter wurden dazu bereits frühzeitig eingeladen und folgten der Einladung zahlreich. Die Saarlandhalle war zum Veranstaltungsbeginn prall gefüllt und die Vereinsvertreter waren gespannt, was die Funktionäre und die restlichen Vereinsvertreter zu berichten hatten.

Bereits vorab galt es für die Funktionäre die vom SFV zugesandten Unterlagen gut zu studieren. Die Vereinsvertreter sollten sich, wie bei jedem Verbandstag, im Vorfeld der Veranstaltung gut informieren, ehe sie Entscheidungen für die 100.000 SFV-Mitglieder fällen. Ist der Verbandstag als wichtigstes Organ im SFV-Gebiet doch ein richtungsweisendes Ereignis für den gesamten Saar-Fußball. So begann der Verbandstag mit etwas Verspätung, vor einer vollen Saarlandhalle in Saarbrücken. SCB-Online fasst einen ereignisreichen Tag in der Saarlandhalle ausführlich zusammen:



Die Saarlandhalle in Saarbrücken war prall gefüllt



Nach einem Image-Video des SFV eröffnete SFV-Präsident Franz-Josef Schumann die Versammlung, ehe er die zahlreichen Vertreter aus Sport, Politik und Gesellschaft, sowie die Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten in der Saarlandhalle begrüßte. Anschließend richtete Schumann seine Begrüßungsworte an die Versammlung. Wie in den vergangenen Jahren wurden die Punkte 11 und 12 (Satzungsänderungen & Anträge) der Tagesordnung als Punkte 6 und 7 in der Tagesordnung verschoben, um die Anträge auf Änderungen in Satzungen und Ordnungen vor die Neuwahlen zu ziehen.

Es folgte eine Totenehrung für die verstorbenen Mitglieder, ehe Klaus Meiser, in seiner Funktion als Präsident des LSVS (Landessportverband des Saarlandes), seine Grußworte an die Versammlung richtete: Er nahm vor allem Bezug auf die Probleme die durch die kürzer als geplant ausfallende Nutzungszeiten der Kunstrasenplätze entstanden sind und noch entstehen werden. Auch Walter Desch vom Fußball-Regionalverband Südwest richtete seine Grußworte an die Versammlung und überbrachte seine Grüße vom Deutschen Fußballbund (DFB). Er blickte ein wenig neidisch auf das „Sport-Achtel“, das dem saarländischen Fußballsport jährlich große Summen sichert. Auch blickte er auf die Strukturen in der Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar und den geringen Zuschauerzahlen von nur rund 250 Fans pro Spiel. Darüber hinaus ging er auf die Aufstiegsproblematik in der Regionalliga ein. Er bekräftige auch den Eindruck, es gäbe zu viel Fußball im Fernsehen und machte deutlich, dass vor allem der Amateurfußball davon Schaden nimmt. Er hofft in dieser Thematik auf positive Veränderungen für den Amateurfußball.

Es folgte die Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder: Insgesamt gibt es 620 Stimmen beim Verbandstag, davon anwesend waren 478. Es folgten die Berichte der Mitglieder des Verbandsvorstandes, die teilweise schon zuvor im SAARFUSSBALL veröffentlicht wurden. Franz Josef Schumann selbst, Vizepräsident Bernhard Bauer, Vizepräsident Adrian Zöller, Schatzmeister Karl-Heinz Hilpert, Verbandsspielausschussvorsitzender Adalbert Strauß, Verbandsjugendleiter Rainer Bommer, Verbandsschiedsrichterobmann Heribert Ohlmann, Verbandspressesprecher Harald Klyk, Verbandsjustiziar Joachim Schmieden, die Vorsitzenden des Verbandsgerichts Eckart Kaps, der Verbandsspruchkammer Aktive Heinz Müller und der Spruchkammer Jugend Andreas Abel gaben dort ihre Berichte über die abgelaufenen drei Jahre und speziell die vergangene Saison ab. Die Berichte wurden nicht gesondert verlesen. Es gab keine weiteren Nachfragen aus der Versammlung.

Schumann nahm in seiner Rede Bezug auf die Klasseneinteilungen speziell der Kreisligen A, die für viel Kritik und Diskussionen sorgten: Er kündigte an, neue Gespräche zu führen, führte aber auch an, dass dies keine einfache Aufgabe sei und sich die Verantwortlichen viele Gedanken über die Einteilung machen und es keine perfekte Lösung für alle Vereine gäbe. Auch nahm er Bezug auf die Diskussionen rund um die Terminierung des Saarlandpokalfinals, die darauffolgenden derben Wortgefechte und auch auf den Fall des Spielrechts der DJK Bildstock, das vom 1. FC Saarbrücken II übernommen werden sollte. Er verteidigte die Vorgehensweise des Verbandsvorstandes ein neutrales Rechtsgutachten einzuholen. Auch nahm er Bezug auf die Regeländerungen beim Hallenmasters und die Planung von neuen Sportanlagen, sowie neue Trends wie Fußballgolf, Beach-Soccer und andere neue Entwicklungen. Viele elektronische Systeme im DFBnet wurden in den vergangenen Jahren installiert, die Geschäftsstelle des SFV an der Herrmann-Neuberger-Sportschule wurde modernisiert. Der SFV wird in den nächsten Monaten den wirtschaftlichen Bereich in eine GmbH ausgliedern um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Einziger Gesellschafter wird der SFV, es wird keine Vorstandsvergütungen geben. Im Anschluss an die Worte des Verbandspräsidenten verlas Herr Peter Wöhe von der Ernst & Young GmbH, die Kassenprüfungsberichte und bestätigte dem Saarländischen Fußballverband eine ordnungsgemäße Buchführung.

Nun ging es an den interessantesten Teil der Versammlung: Verbandsjustiziar Joachim Schmieden übernahm das Mikrofon und stellte die Änderungen in der Satzung und den Ordnungen vor. Er stellte die Veränderungen der Versammlung vor, die Anwesenden konnten dazu Stellung nehmen und diese abhandeln. Es folgten die Änderungen in der Satzung, Jugendordnung, Rechtsordnung, Strafordnung, Spesenordnung, Schiedsrichterordnung und schließlich der Spielordnung mit den Anträgen der Vereine. Einige Änderungen sind hier im Einzelnen hervorgehoben:


Wichtige Änderungen an Satzungen und Ordnungen:

Satzung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen):
- Es wurde ein Verbandsbeauftragter für den Frauen- und Mädchenfußball in den Verbandsvorstand aufgenommen, zudem wurde die Gleichstellung von Mann und Frau in der Satzung sichergestellt (§19 (3) der Satzung).
- In §21 (2) wurde der Stichtag für die Vergabe der Stimmrechte vom 1. März auf den 1. Februar vorverlegt um die Ermittlung der Stimmenzahl zu erleichtern.
- Bei allen weiteren Änderungen handelte es sich um redaktionelle Ergänzungen oder Änderungen.


Jugendordnung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen):
- Die Regelung in §10 (2) die auf dem letzten Verbandstag bezüglich des Spielrechtes der A-Junioren beschlossen wurde, wurde zurückgenommen. Aufgrund einer Beschwerde eines Mitgliedsvereins des SFV wurde diese Bestimmung vom DFB aufgehoben. Es betrifft das Spielrecht der A-Jugend in der seit zwei Jahren praktizierten Reglung. Es bleibt damit alles beim Alten, da die Änderung so schon länger praktiziert wird.
- §11 (6) wurde wie folgt geändert: „Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen. Kann die Spielberechtigung nicht nachgewiesen werden, so hat der betreffende Spieler anhand eines Lichtbildausweises seine Identifizierung zu ermöglichen und/oder auf dem Spielbericht seine Personalien anzugeben und dies mit Unterschrift zu bestätigen. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, hat der Schiedsrichter ihn vom Spiel auszuschließen.“
- In § 12 (8) Punkt 3 wurde zum Wegfall der Wartefrist geändert: „bei Wohnort-, Stadt- oder Ortsteilwechsel, wenn der Spieler danach nicht länger als bis Ende des Spieljahres in seinem bisherigen Verein gespielt hat und die Entfernung vom Wohnort zur neuen Spielstätte kürzer ist als zur letzten Spielstätte.“
- In §13 (7) wurde eine Regelung zu Nichtantritten hinzugefügt. „Tritt ein Verein mit einer Juniorenmannschaft wegen Erkrankung der Spieler dieser Juniorenmannschaft nicht an, so hat der Verein die Erkrankung jedes Spielers in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Sofern der Verein den Nachweis mit Attesten führt, müssen diese von einem Arzt und spätestens am dritten Werktag nach dem Spieltermin ausgestellt sein. Unter Vorlage der Spielberechtigungsliste ist des Weiteren glaubhaft zu machen, dass keine anderen spielberechtigten Spieler des Vereins am Spieltag zur Verfügung standen. „
- In §20 wurden klarstellende Regelungen zur Gründung von Spielgemeinschaften ergänzt.


Rechtsordnung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen):
- In §7 (3) wurde der Spruchkammer nun die Möglichkeit gegeben sofort eine mündliche Verhandlung anzuordnen. „Der Vorsitzende kann im Einzelfall anordnen, dass die Entscheidung im schriftlichen oder mündlichen Verfahren durch die Verbandsspruchkammer und nicht durch den Einzelrichter getroffen wird. Diese Anordnung ist nicht anfechtbar. Die Verbandsspruchkammern entscheiden in der Besetzung eines Vorsitzenden und zwei Beisitzern.“
- In §20 (1) wurde die Möglichkeit gegeben einen Vertreter abzuordnen: „Die mündliche Verhandlung wird von dem Vorsitzenden des Rechtsorgans oder einem von ihm bestimmten Beisitzer geleitet, ebenso die Beratung und Abstimmung.“


Strafordnung (Änderungen mit 22 Gegenstimmen angenommen):
- In §2 wurde unter Punkt 9 eine Strafe „für das Unterlassen oder die verspätete Abgabe der Bestandserhebung durch die Vereine zum LSVS in Höhe von 100,00 €“ hinzugefügt.
- In §6 (1) Punkt 1 wurde eine Strafe für das Nichterscheinen bei Arbeitstagungen hinzugefügt.


Spesenordnung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen):
- Die Spesenordnung wurde vom Verbandsvorstand umfassend an die Neuerungen beispielsweise durch das DFBnet überarbeitet. Die Spesenordnung gilt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses seit März 2016 und hat sich bewährt.


Schiedsrichterordnung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen):
- Die Ergebnisse der Strukturreform der Schiedsrichter schlagen sich in der neu gefassten Schiedsrichterordnung nieder. Es wurden keine Bedenken erhoben. Die neue Fassung der Schiedsrichterordnung wurde von der Unparteiischen selbst verändert.


Gebührenordnung:
- Änderungen obsolet aufgrund des Antrages des FC Reimsbach (s. unten)


Spielordnung (Änderungen mit einer Gegenstimme Gegenstimmen angenommen bis §30):
- Auch hier wurden die Änderungen bezüglich der A-Junioren rückgängig gemacht. A-Jugendspieler des jüngeren Jahrgangs dürfen nicht in Aktiven Mannschaften spielen. Hier wurde aus der Versammlung das Vorgehen des SFV kritisiert, den Beschluss vom letzten Verbandstag aufzuheben. Bereits beim letzten Verbandstag wurde aber seitens des Vorstandes ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss gegen höherrangiges Recht verstößt.
- In §28 (3) wurde eine Formulierung geändert: „An Entscheidungsspielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften dürfen nur Spieler/innen teilnehmen, die nach §§ 26 bis 28 (2) spielberechtigt sind und bis einschließlich des zum fünftletzten Spiels dieser Spieltag der unteren aufstiegsberechtigten Mannschaft an mindestens zwei Meisterschaftsspielen dieser Mannschaft mitgewirkt haben.“
- In §29 (d) wurde die Spielberechtigung für Gastspieler von AH-Mannschaften geändert.


Spielordnung (Änderungen bei 3 Gegenstimmen angenommen von §30 bis §35):
- In §35 wurde das Vorgehen bei Punkgleichheit festgelegt: „Bei Punktgleichheit der Tabellenersten findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Punktgleichheit der Absteiger entscheidet der direkte Vergleich. In Klassen, in denen mehr als die Hälfte der Vereine einen Hartplatz gemeldet hat, soll ein Entscheidungsspiel auf einem Hartplatz ausgetragen werden, es sei denn, beide Vereine einigen sich auf einen Rasenplatz oder Kunstrasenplatz.“


Spielordnung (Änderungen ohne Gegenstimmen angenommen §35 bis §57):
- In §42 (1) wurde geändert: „Bricht ein Verein ein Spiel ab, tritt er schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig mit mindestens 7 Spielern an (Wartezeit 10 Minuten) oder verzichtet er auf ein Spiel, so wird ihm dieses mit dem tatsächlich erzielten Ergebnis als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet. Tritt ein Verein schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig mit mindestens sieben Spielern an (Wartezeit zehn Minuten) oder verzichtet er auf ein Spiel, so wird dieses dem Gegner mit dem Ergebnis von 0:0 als gewonnen gewertet. Bricht ein Verein ein Spiel ab, wird es mit dem tatsächlich erzielten Ergebnis als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet.“
- In §42 (2) wurde geändert: „Der Schiedsrichter soll auf Wunsch des Spielführers einer Mannschaft ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Ausscheiden weniger als 7 Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet. Er hat sich auf dem Spielberichtsbogen vom Spielführer der betreffenden Mannschaft erklären zu lassen, dass diese auf Spiel und Punkte verzichtet. Der Schiedsrichter muss ein Spiel abbrechen, wenn eine Mannschaft durch ausscheiden weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat“.


Spielordnung (Änderungen mit einer Gegenstimme von §57 bis zum Ende angenommen bis auf §67 (5) und §77 (2), die gesondert verhandelt werden):
- Formen und Fristen der Wechselanträge wurden DFBnet-konform verändert.


Neben den Änderungen in en Ordnungen wurden die Anträge der Vereine und des Verbandsvorstandes im Detail behandelt. SCB-Online fasst die Anträge und deren Folgen zusammen:


Anrechnung des SR-Solls in besonderen Fällen
Antragssteller: SC Falscheid
Antragstext: Änderung von §13 der Schiedsrichterordnung [durch Hinzufügen eines neuen Absatzes (7)] in: „Wenn ein vom Verein gemeldeter Schiedsrichter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vom Verbandsschiedsrichterausschuss festgelegte Mindestanzahl an Spielen im Halbjahr zu leiten, kann diese Mindestanzahl durch die anderen Schiedsrichter des Vereins ausgeglichen werden. Das Ausgleichen für den gleichen Schiedsrichter kann jedoch höchstens in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren erfolgen.
Zur Begründung des Antragsstellers: Da das durchschnittliche Alter der Schiedsrichter vermutlich in den nächsten Jahren weiter steigen wird, werden dadurch auch die gesundheitlichen Ausfälle steigen. Für diese Ausfälle können jedoch nicht die Vereine verantwortlich gemacht werden und somit sollten diese auch nicht bestraft werden. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Ausgleich zu schaffen. Des Weiteren wird den ausgefallenen Schiedsrichtern so der Wiedereinstieg nach einem Ausfall vereinfacht und das eventuelle gesundheitliche bedingte Ausscheiden vermieden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Vereine sollen es kompensieren können, wenn es gesundheitliche Ausfälle eines Unparteiischen gibt.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der Antrag soll sprachlich modifiziert und allgemeiner gehalten werden. Es wurde eine Änderung der Formulierung vorgeschlagen. Sinngemäß: In besonders begründeten Härtefällen kann ein Verein den Antrag stellen, die fehlende Schiedsrichterleistung durch einen anderen Unparteiischen zu kompensieren. Der Verbandstag stimmte dem Antrag in der modifizierten Fassung mit sieben Gegenstimmen zu. Der Antrag wurde angenommen.


Änderung der Gebührenordnung
Antragssteller: FC Reimsbach
Antragstext: Der FC Reimsbach beantragt einige Änderungen in den Verwaltungsgebühren, Verfahrensgebühren und den Verbandsbeiträgen. „Gemäß § 7 der Satzung bestreitet der Saarländische Fußballverband seine Ausgaben u.a. auch aus Gebühren. Es wird keineswegs verkannt, dass die Gebührenvereinnahmung zur Bestreitung der Ausgaben des Saarländischen Fußballverbandes erforderlich ist, es versteht sich von selbst, dass der Verband zur Bestreitung seiner Aufwendungen auch auf entsprechende Erträge angewiesen ist. Beim Fußballverband stellt sich jedoch die Situation so dar, dass die Gebühren stets erhöht wurden und letztendlich die Vereine in hohem Maße belasten. Den von allen Vereinen zu tragenden Gebühren stehen die Zuschüsse des Verbandes im Bereich Trainerwesen, Mannschaftsgelder und Fahrkosten gegenüber. Auch übernimmt der Verband die Versicherungsbeiträge beim Landessportverband für die Vereine. Der FC Reimsbach vertritt die Auffassung, dass allein die Verwaltung des Einzugs all dieser Gebühren einen erheblichen Verwaltungsaufwand und somit auch zusätzliche Personalkosten verursacht. Von daher sollten verschiedene Gebührentatbestände ganz entfallen um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und in den anderen Fällen die Gebühren erheblich reduziert werden, um die finanzielle Belastung der Vereine zu mindern.
Für uns ist es kontraproduktiv, wenn zum einen Zuschüsse seitens des Verbandes gezahlt werden, die zum anderen durch einen Gebühreneinzug des Verbandes für sein Verwaltungshandeln nahezu vollständig aufgebraucht werden. Dies ist nach unserem Dafürhalten weder zielführend für den Verband noch für die Mitgliedsvereine. Es entstehen beim Verband sowohl Personalkosten für die Berechnung und Erhebung der Verwaltungsgebühren als auch für die Bearbeitung des Zuschusswesens. Eine Minderung bzw. Abschaffung der Verwaltungsgebühren würde weniger Verwaltungsaufwand beim Verband bedeuten und auch die Vereine finanziell entlasten. Es wird daher um Beschlussfassung der beigefügten Gebührenordnung, die verschiedene Tatbestände entfallen lässt und andere mindert, gebeten.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die entsprechenden Beträge in § 7 der Satzung des SFV würden sich ändern (geringer werden) oder aber ganz wegfallen.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Michael Buchheit, der Geschäftsführer des FC Reimsbach, stellte der Versammlung den Antrag vor und will damit eine finanzielle Entlastung der Vereine gewährleisten. Beispielsweise soll die Wechselgebühr reduziert werden. Der Verbandsvorstand lehnt den Antrag, der bereits vor sechs Jahren in ähnlicher Form gestellt wurde, ab und begründet dies damit, dass die Gebühren von SFV-Seite bereits in den letzten Jahren angepasst wurde. Die Begründung es könne zu einer Personaleinsparung kommen, wurde vom Vorstand zurückgewiesen. Von den 95.000 Buchungsvorgängen sei nur ein Drittel vom Antrag betroffen und gebührenpflichtig. In 2016 wurden vom Verband 310.000 € eingenommen und 700.000 € als Zuschüsse verausgabt. Die Vereinswechselgebühren betrugen 125.000 €. Grundsätzlich will aber auch der Vorstand mit einer zu gründeten Arbeitsgruppe die Gebühren auch im Zuge der Digitalisierung unter Hinzuziehung von Experten zu reduzieren. Es gab eine längere Diskussion über den Antrag. Der SV Saar 05 Saarrücken kritisierte den Vorschlag von Joachim Schmieden, der die Diskussion seitens des Verbandsvorstandes leitete, den Antrag zurückzuziehen. Der SSV Oppen kritisierte, dass durch das DFBnet und Pass-Online sehr viel Arbeit vom SFV an die Vereine abgegeben wurden und daher einige Gebühren obsolet seien. Die Wahlhelfer kamen zum Einsatz: Der Antrag des FC Reimsbach wurde mit 163 Stimmen bei 147 Gegenstimmen bei einfacher Mehrheit angenommen. Gelichzeitig wurde damit der Antrag des Vorstandes bezüglich der Gebührenordnung obsolet.





Neugliederung und Neueinteilung aller Spielklassen (im Frauenfußball)
Antragssteller: SV Bardenbach
Antragstext: Vorschlag der Änderung von §30 der Spielordnung zu „Die Frauen-Mannschaften spielen je nach Klassenzugehörigkeit und Einteilung in einer Verbandsliga, in der/den Landesliga/en, Bezirksligen aufstiegsberechtigt und in 7er-Kreisligen nichtaufstiegsberechtigt.“ Zur Begründung: Aktuell wird in der Saison 2016/2017 im saarländischen Frauenfußball in einer Verbandsliga (12 Mannschaften) einer Landesliga (10 Mannschaften) drei Bezirksligen: Nord (9 Mannschaften), Ost (8 Mannschaften), Südwest (7 Mannschaften) und drei Bezirksklassen: Nord (8 Mannschaften), Südost (9 Mannschaften), Südwest (8 Mannschaften) gespielt. In den Bezirksligen sind neben 11er-Mannschaften auch 9er-Mannschaften gemeldet. In den Bezirksklassen zudem 7er-Mannschaften. In den Bezirksligen ist aus Sicht des SV Bardenbach ein geeigneter Spielbetrieb durch die minimierten Klassengrößen nicht gegeben. Die Spielpläne sind auf die Hautspielzeit verteilt, aber mit größeren Spielpausen versehen, so dass ein kontinuierlicher Wettkampf eigentlich nicht gewährleistet ist. Erschwert wird dies dann auch noch durch Spielabsagen, wenn Mannschaften aus Spielerinnenmangel nicht antreten. Die Anwendung des Norwegermodells führt dazu, dass personalstarke Mannschaften auf einen Teil der Spielerinnen verzichten müssen, da sie diese gegen 9er-Mannschaften nicht zum Einsatz bringen können; und dies über die Hälfte der gesamten Spielperiode. In der Folge resultiert daraus, dass gute Spielerinnen den Verein verlassen und zu Vereinen wechseln, deren Ligazugehörigkeit einen geregelten Spielbetrieb garantiert. Der Vorschlag des SV Bardenbach zielt dahin, das alle gemeldeten 11er-Mannschaften in gemeinsamen Klassen spielen. Eine Aufstockung der Verbandsliga auf 14 Mannschaften und die Schaffung von zwei Landesligen mit je 12 Mannschaften würde die Anzahl der 11er-Mannschaften im Status Quo weitestgehend abbilden. Die Bezirksligen und Bezirksklassen könnten in vier Bezirksligen zusammengefasst werden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Ein Antrag mit großen Auswirkungen auf den Frauen-Spielbetrieb: Die Klassengrößen und -einteilungen im Frauenfußball würden sich ändern.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Hans-Joachim Kerber vom SV Bardenbach begründete seine Entscheidung mit den Mangel an Spielen im Frauenfußball. Die Mischung aus 11er-Mannschaften und (nicht aufstiegsberechtigten) 9er-Mannschaften verursacht derzeit Probleme im Spielbetrieb, da auch gerade schwächere Spielerinnen nicht zu genügend Einsatzzeiten kommen und in Mannschaften mit geregeltem Spielbetrieb wechseln. Adalbert Strauß begrüßte den Vorschlag, man will beim SFV aber andererseits gerade durch die Integration von 9er-Teams eine gewisse Flexibilität schaffen. Der Vorschlag des Vorstandes ist die Frauenmannschaften im Vorfeld der Saison zu einem Arbeitskreis zusammenzurufen um die Klasseneinteilung im Detail zu diskutieren. Auch von der 1. FFG Homburg kam der Einwand, dass die 9er-Teams in die Meisterschaftsentscheidung eingreifen können. Man könnte diese eventuell aus der Wertung nehmen. Auch Eugen Rammo vom SV Borussia Spiesen sieht Probleme in den wenigen Spielen der Teams über das Jahr verteilt. In Spiesen hatten beide Frauenmannschaften zusammen weniger Spiele als die Erste Herrenmannschaft. Susanne Lohmann nahm in diesem Kontext als Beauftragte der Kommission Frauen- und Mädchenfußball Stellung zur Situation im Frauen und Mädchenfußball: Aktuell gibt es 21 11er Teams und sechs 9er Teams in der neuen Saison. Sie biete an mit allen betroffenen Vereinen einen Dialog zu suchen und zu entscheiden, wie es möglich sein kann, den Mannschaften viele Spiele zu geben. Der SFV schlägt einen intensiven Dialog mit den Vereinen vor. Dieser Vorschlag wurde einstimmig von der Versammlung angenommen. Eine Einladung erfolgt im nächsten Monat.


Ausscheiden während der Spielrunde
Antragssteller: SFV-Vorstand
Antragstext: Änderung von §36 (1) der Spielordnung in: „Mannschaften, die nach Beginn des Spieljahres (1. Juli), jedoch vor Beginn der Spielrunde und bis zum 31. Dezember zurückgezogen werden, gelten als erster Absteiger und werden in der darauffolgenden Spielrunde in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt.
Mit der Ergänzung soll gewährleistet werden, dass Vereine rechtzeitig zur neuen Saison ihre Planungen abschließen und im Sinne des Fair Play die eigene sportliche Situation für die kommende Spielzeit realistisch einschätzen. Durch die bisherige Regelung kann ein Verein, der den sportlichen Klassenerhalt geschafft hat, aber in der kommenden Spielsaison keine (sportliche) Perspektive sieht, nach dem 1. Juli den Spielbetrieb abmelden. Er steht als erster Absteiger dann fest.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Der SFV-Vorstand will damit Fälle wie den Rückzug des SV St. Ingbert (Abstieg aus Verbandsliga in Landesliga) und der SG Saubach (Abstieg aus Saarlandliga) zukünftig verhindern und dafür sorgen, dass Vereine bei einem Rückzug automatisch in der Kreisliga A (oder der Spielklasse ihrer Zweiten Mannschaft) spielen.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der Vorsitzende des Spielausschusses Adalbert Strauß erläutert den Vorschlag und die Fälle der vergangenen Saison in der Saarlandliga (SC Gresaubach) und der Verbandsliga Nordost (SV St. Ingbert), die beide mit einer Mannschaft weniger spielen mussten. Diese Rückzüge führten in der Konsequenz zu Abstiegen von unbeteiligten Mannschaften. Der Vorschlag des Verbandsvorstandes wurde in den Arbeitstagungen aller Klassen vorgestellt. Es gab dort eine breite Zustimmung so zu verfahren, die Vereine dorthin zu versetzen wo ihre Zweite Mannschaft spielt oder aber in die Kreisliga A. Das Modell einer zusätzlichen Kaution vor der Saison zur Entschädigung der anderen Teams für die ausgefallenen Spiele in der Spielklasse wurde verworfen. Der Antrag wurde von der Versammlung ohne Gegenstimme angenommen. Einen Fall wie den des SV St. Ingbert wird es zukünftig also nicht mehr geben.


Spielertausch / Wiedereinwechslung von Spielern
Antragssteller: SF Winterbach
Antragstext: Änderung von § 57 (1) der Spielordnung – Spielertausch in „Während des ganzen Spiels, einschließlich einer evtl. Verlängerung dürfen bis zu drei Spieler ausgetauscht werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig gemacht werden ein ausgewechselter Spieler kann wieder eingewechselt werden.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Regelung aus den Kreisligen A, dass ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt darf, soll mehr Einsatzzeiten für Ersatzspieler bringen. Heute darf ein ausgewechselter Spieler ab den Bezirksliga aufwärts nicht noch einmal am Spiel teilnehmen.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der Antrag soll von der Kreisliga A bis zur Saarlandliga gelten um den Spielern mehr Einsatzmöglichkeiten zu bieten und speziell bei Spielen der Reserven für mehr Flexibilität zu sorgen. Dies ist mit einem Paket der Regeländerungen des DFB konform, die noch nicht beschlossen ist, aber prinzipiell Rückwechsel ermöglicht. Der Vorschlag des Vorstandes ist den Beschluss des DFB abzuwarten und bei Freigabe durch den DFB in Kraft treten zu lassen. Der FV Bischmisheim klärt ab wie mit §57 (2) zur Anzahl von Spielerwechsel vorgegangen wird. Über diesen Antrag wird aber gesondert entschieden (siehe unten). Siegfried Depta vom SV Borussia Spiesen klärt ab, ob diese Änderung auch für Frauen gilt, was laut Adalbert Strauß bis in die saarländischen Spielklassen so bleibt, da dort die Freiheiten ohnehin schon gemäß §57 (4) größer sind. Dem Antrag wurde bei 21 Gegenstimmen zugestimmt. Ein Rückwechsel wird also vorbehaltlich des DFB-Beschlusses in allen saarländischen Spielklassen möglich sein. Der Beschluss soll so schnell wie möglich in Kraft treten, eventuell schon gleich zu Beginn der neuen Saison 2017/2018. Der SFV informiert die Vereine, sobald der Beschluss in Kraft ist.


Spielertausch / Erhöhung der Anzahl der Spielerwechsel
Antragssteller: SF Winterbach
Antragstext: Änderung von § 57 (2) der Spielordnung – Spielertausch in „In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A und in Entscheidungsspielen zwischen 2 Vereinen der Kreisligen A und der Bezirksligen sowie in Entscheidungsspielen zwischen zwei Vereinen dieser Spielklassen können bis zu vier Spielerwechsel durchgeführt werden, wobei ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden kann.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Anzahl der Spielerwechsel würden auch in den Bezirksligen wie in den Kreisligen A von drei auf vier erhöht. Diese Änderung soll für mehr Spielzeiten für Ersatzspieler sorgen.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Ein vierter Wechsel soll in den Bezirksligen hinzukommen. Auch hier ist das grüne Licht des DFB abzuwarten. Dem Antrag wurde bei 15 Gegenstimmen zugestimmt. Ein vierter Wechsel in den Bezirksligen wird also vorbehaltlich des DFB-Beschlusses in allen saarländischen Spielklassen möglich sein. Der Beschluss soll so schnell wie möglich in Kraft treten, eventuell schon gleich zu Beginn zur neuen Saison 2017/2018. Der SFV informiert die Vereine, sobald der Beschluss in Kraft ist. Die Schiedsrichter verhindern Missbrauch der Regelung.





Ersatz der Zustimmung / Neue Berechnung der Entschädigung
Antragssteller: SC Falscheid
Antragstext: Änderung von § 67 (5) der Spielordnung in „(5) Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge der Spielklasse der ersten Mannschaft des abgebenden und des aufnehmenden Vereins in der neuen Saison. Wechselt ein Spieler zu einem Verein, dessen erste Mannschaft in einer niedrigeren Spielklasse spielt, errechnet sich die Entschädigung als Mittelwert der vorstehenden Beträge der Spielklasse der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins und der Mannschaft des abgebenden Vereins, in der der Spieler die Mehrzahl seiner Pflichtspiele in den letzten zwölf Monaten bestritten hat, in der neuen Saison.
Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Spielgemeinschaften zwischen Vereinen aus unterschiedlichen Spielklassen entstehen, steigen somit die Entschädigungsbeiträge, die von den kleineren in den unteren Klassen spielenden Vereinen entrichtet werden müssen, extrem. Dadurch wird die Existenz dieser noch eigenständig arbeitenden Vereine immer mehr gefährdet, so dass ein weiteres Aussterben der Vereinsvielfalt zu erwarten ist.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Bei Vereinswechseln in die Spielgemeinschaften mit Vereinen unterschiedlicher Spielklassen involviert sind, würde sich der Entschädigungsbeitrag neu berechnen. Es wäre nach der angestrebten Änderung auch von den tatsächlichen Einsätzen des Spielers abhängig, wie hoch die Entschädigung ist, nicht nur von der bloßen Spielklasse.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der Geschäftsführer des SCF Michael Löw kritisiert, dass bei Vereinswechseln von Spielgemeinschaften mit mehreren aufstiegsberechtigten Mannschaften immer die höhere Spielklasse berücksichtigt wird. Fortan soll die Spielklasse berücksichtigt werden, in der der Spieler tatsächlich zum Einsatz gekommen war. Der SV Urexweiler stellt die Frage wie es umgekehrt ist, wenn es Spieler in eine Spielgemeinschaft wechselt, ob dann die höhere Mannschaft der SG für die Kosten relevant ist. Adalbert Strauß weißt die Versammlung darauf hin, diesen Einwand bei der Abstimmung zu berücksichtigen. Eine nachträgliche Abrechnung in solchen Fällen gestaltet sich aus SFV-Sicht schwierig. Einige Vereine geben zu Bedenken, dass die neu angestrebte Regelung vor allem für die höherklassigen Vereine nachteilig ist. Auch bei diesem Antrag gab es eine enge Abstimmung und die Wahlhelfer kamen zum Einsatz. Es wurden alle Stimmen ausgezählt, am Ende wurde der Antrag bei 149 Stimmen und 166 Gegenstimmen abgelehnt.


Informationspflicht bei Vereinswechseln von Vertragsspielern
Antragssteller: SC Heiligenwald
Antragstext: Informationspflicht bei Vertragsspielerwechsel: „Wechselt ein Spieler den Verein und unterschreibt einen Amateurvertrag bei dem aufnehmenden Verein ist der abgebende Verein zeitnah hierüber zu informieren.“ Eine Mitteilung an den abgebenden Verein über den Wechsel aufgrund eines Amateurvertrages ist derzeit nicht vorgesehen.
Anmerkung des SFV zu diesem Antrag: §77 (2) der Spielordnung regelt bereits die Informationspflicht für Vereine, die einen Spieler als Vertragsspieler verpflichten wollen: „Beabsichtigt ein Verein, einen Vertragsspieler zu verpflichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Vertragsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als unsportliches Verhalten gemäß § 1 (2) der Rechtsordnung geahndet.“
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Es würde eine neue Regelung beim Vereinswechsel von Vertragsspielern etabliert, die vom Antragssteller aber nicht näher spezifiziert ist, daher ist eine Beutreilung schwierig, zumal es eine solche Regelung in §77 (2) der Spielordnung bereits gibt.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der SFV-Vorstand ist der Meinung, ein solcher Passus sei bereits in der Spielordnung enthalten. Der SC Heiligenwald gibt zu Bericht, dass dem Verein nicht bewusst war, dass dies bereits geregelt ist und zieht den Antrag zurück. Der Antrag kam nicht zur Abstimmung und wurde vom SC Heiligenwald zurückgezogen.


Durchführungsbestimmungen Spielsystem Herren, Punkt 2.1 - Neue Aufstiegsregelung für die Kreisligen A
Antragssteller: SV Bliesen
Antragstext: Änderung der Aufstiegsregelungen für die vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West: „Von der Saarlandliga bis zur Kreisliga A einschließlich gelten folgende Regelungen, sofern in den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes angegeben ist. Der Meister einer Liga steigt grundsätzlich in die nächst höhere vom Verbandsspielausschuss festgelegte Liga auf, vorbehaltlich der Regelung im § 30 (5) der Spielordnung. Verzichtet der Meister auf den Aufstieg, so tritt an seine Stelle der Tabellenzweite (§ 37 (1) der Spielordnung). Der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West steigt nicht wie bisher automatisch in die jeweilige Bezirksliga auf, sondern wird gleichgestellt mit den Tabellenzweiten aller anderen Kreisligen A auf SFV-Gebiet und nimmt mit diesen an der Relegationsrunde um den Aufstieg teil. Der Tabellenzweite der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West hat keine Möglichkeit (über die Relegation), in die Bezirksliga aufzusteigen.
Zur Begründung des Antragsstellers:
a) Die Bezirksligen bleiben attraktiv und werden im Laufe der Jahre nicht überfrachtet mit Zweiten Mannschaften von Vereinen, deren Erste Mannschaft oftmals nur eine Klasse höher spielt (nämlich Landesliga – siehe dazu auch Punkt g).
b) Den Meistern der anderen (regulären) Kreisligen A gegenüber halten wir die oben genannte Regelung für fair, da sich diese während der abgelaufenen Saison prozentual öfter mit Ersten Mannschaften anderer Vereine messen mussten.
c) Der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West sind „Meister zweiter Klasse“, mussten sich als solche nur gegen andere Zweite Mannschaften durchsetzen und sollten deshalb nicht die gleichen Rechte erhalten wie die Meister der regulären Kreisligen A. d) Sollte tatsächlich einmal der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West so stark sein, dass er „das Zeug dazu hat“, in der Bezirksliga anzutreten, wird er sich erst recht gegen die Tabellenzweiten der regulären Kreisligen A (via Relegation) durchsetzen können.
e) Wir wagen die These, dass der Meister der vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West es vergleichsweise schwerer gehabt hätte, in einer regulären Kreisliga A Meister zu werden.
f) Nicht zuletzt werden die Spielmodi in den vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West tendenziell und saisonübergreifend weniger stark durcheinander gebracht. Denn die Mannschaften hier wechseln tendenziell saisonübergreifend weniger, so dass weiterhin eher gewährleistet werden kann, dass die Erste und Zweite Mannschaft der meisten Landeligavereine am gleichen Tag und am gleichen Ort spielen können, da die Zweite dann sowohl zuhause als auch auswärts das Vorspiel ihrer Ersten Mannschaft bestreiten kann. Das bedeutet folglich auch logistische Vorteile für die meisten Landesligavereine.
g) Nicht zuletzt haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, dass der Unterschied in der Spielstärke zwischen Kreisliga A und Bezirksliga weitaus größer ist als der zwischen Bezirksliga und Landesliga: Vor allem der Meister der Bezirksliga St. Wendel hat regelmäßig im Folgejahr auch um die Meisterschaft in der Landesliga Nord mitgespielt. Wohingegen die Aufsteiger aus der Kreisliga A in die Bezirksliga tendenziell oftmals wieder gegen den Abstieg spielen. Das bedeutet, man sollte die Spielstärke und somit die Attraktivität der Bezirksligen erhalten, indem man fortan nur Mannschaften den Zugang zur Bezirksliga ermöglicht, die von der Spielstärke her auch nachweislich „bezirksligatauglich“ sind.
In Anbetracht eines fairen und chancengleichen Wettbewerbs und da wir einen schleichenden Attraktivitätsverlust der Bezirksligen befürchten, wurde dieser Antrag, die Aufstiegsregelungen für die vier Kreisligen A Nord, Ost, Süd und West zu ändern (wo oftmals die Reserveteams der jeweiligen Landesligen gegeneinander antreten), gestellt.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Der Antragssteller will eine gesonderte Regelung für die Kreisligen A, die vornehmlich aus Reserven (u.a. der Landesligisten) bestehen um die Attraktivität der Bezirksligen zu erhöhen und einen vermehrten Aufstieg von Reserven zu verhindern..
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Peter Krämer der Trainer des SV Bliesen meldete sich zu Wort und nahm auf die aktuellen Klasseneinteilungen Bezug: Da die Kreisliga A Nord in den ersten Entwürfen der Kreisligen A im Nordsaarkreis aufgelöst wurde zog der SV Bliesen den Antrag zurück.


Erhöhungen von sechs auf acht Bezirksligen
Antragssteller: FC Elm
Antragstext: Änderung der Durchführungsbestimmungen – Spielsystem Herren, Punkt 2.5 in „Die Bezirksligen spielen mit sechs acht Staffeln"
Zur Begründung des Antragsstellers: „Die Auf- und Abstiegssituation ist jedes Jahr immer wieder sehr kurios. Aus zwei Landesligen kommen Absteiger und aus vier Kreisligen kommen die Aufsteiger z.B. in die Bezirksliga Saarlouis. Daraus resultierend kann es passieren, dass es vier Absteiger gibt und die Klasse auch noch aufgestockt wird. Das ist unseres Erachtens ein untragbarer Zustand. Das sollte schnellstens geregelt werden. Die darunter liegenden A-Klassen könnten ja dann notfalls reduziert werden, damit auch da wieder unter den Bezirksligen genau zwei A-Klassen liegen. Das macht das komplette Auf- und Abstiegsprozedere einfacher und transparenter.
Mögliche Auswirkungen / Bewertung: Die Anzahl der Bezirksligen würde sich von sechs auf acht ändern, damit würde sich auch die komplette Aufstiegsregelungen verändern. Zu jeder der vier Landesliga würden dann zwei Bezirksligen gehören, die Aufstiegssituation könnte dadurch linearer werden, jetzt teilen sich drei Bezirksligen zwei Landesligisten z.B.: Landesliga Nord und Landesliga Ost die Bezirksligen St. Wendel, Homburg und Neunkirchen.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Michael Theis vom FC Elm begründet den Antrag damit, jeder A-Klasse eine Bezirksliga zuzuordnen, gleiches soll für die Bezirks- und Landesligen gelten. Gerade in der Bezirksliga Saarlouis führte die derzeitige Regelung in der vergangenen Saison aufgrund der vielen relevanten Kreisligen zu Problemen. Adalbert Strauß entgegnet, dass die Einteilungen veröffentlicht werden. Er plädiert für die Beibehaltung der jetzigen Struktur mit sechs Bezirksligen und den dann 14 statt 15 Kreisligen A. Das Ziel ist es eine Baumstruktur zu haben, die sich über viele Jahre bewährt hat, zumal aus Sicht des Verbandsspielausschussvorsitzenden davon auszugehen ist, dass einige Kreisligen A in den kommenden Jahren wegfallen werden. Der Vorstand plädiert für eine Beibehaltung der derzeitigen Struktur der Spielklassen. Der Antrag wurde einstimmig von der Versammlung abgelehnt.


Dringlichkeitsantrag: Ein Dringlichkeitsantrag des FV Bischmisheim wurde der Versammlung vorgestellt. Die Versammlung lies den Antrag bei fünf Gegenstimmen zur Abstimmung zu.
Inhalt:In §3 (10) der Durchführungsbestimmungen ist festgehalten, dass in 7er-Spielklassen nicht aufstiegberechtigt gespielt wird. Der FV Bischmisheim will die Spielzeit für 7er Mannschaften auf zwei Mal 35 Minuten reduzieren, da dies ein Hemmnis für die Meldungen darstellt. Der SFV-Frauenschuss in Person von Frau Vaterroth bittet darum, den Antrag abzulehnen, da lange dafür gekämpft wurde, in allen Frauenmannschaften die gleiche Spielzeit zu haben. Der SV Borussia Spiesen stützt diese Haltung.
Ergebnis der Abstimmung auf dem Verbandstag: Der Antrag wurde bei 15 Gegenstimmen von der Versammlung abgewiesen.


Nach den Anträgen übernahm Clemenz Lindemann vom FC Palatia Limbach nach einstimmiger Entscheidung der Versammlung die Versammlungsleitung und es ging zur Entlastung des Verbandsvorstandes. Der Verbandsvorstand wurde einstimmig von der Versammlung entlastet. Nach der Entlastung der Vorstandschaft standen die Neuwahlen des Verbandsvorstandes an, die allesamt einzeln gewählt wurden:


Verbandsvorstand Saarländischer Fußballverband:
Präsident: Franz Josef Schumann (im Amt seit 2002, einstimmig)
Vizepräsident: Bernhard Bauer (im Amt seit 2002, einstimmig)
Vizepräsident: Adrian Zöller (im Amt seit 2011, einstimmig)
Schatzmeister: Karl-Heinz Hilpert (im Amt seit 2011, einstimmig)
Verbandsspielausschussvorsitzender: Adalbert Strauß (im Amt seit 2005, bei zwei Gegenstimmen)
Verbandsjugendleiter: Rainer Bommer (im Amt seit 2014, einstimmig)
Beauftragter Frauen- und Mädchenfußball: Nicole Recktenwald (neu im Amt, Kampfabstimmung*)
Verbandspressesprecher: Harald Klyk (im Amt seit 1996, einstimmig)
Verbandsjustiziar: Joachim Schmieden (im Amt seit 2015 / kommissarisch, einstimmig)
Vorsitzender des Verbandsgerichts: Eckart Kaps (einstimmig)
Beisitzer Verbandsgericht: Dr. Hans Bauer, Bernd Kuhn, Dieter Manville, Reinhard Ries, Manfred Schmitt (alle einstimmig)
Spielbetrieb Karlsberg Liga Saar: Berthold Müller (einstimmig)
Vorsitzender der Verbandsspruchkammer: Aktive Heinz Müller (einstimmig)
Beisitzer Verbandsspruchkammer Jugend: Peter Brocker, Carsten Dunkel, Babara Haupenthal, Otto Homnigmunkel, Reiner Kaspar, Oliver Neis (alle einstimmig)
Vorsitzender der Spruchkammer Jugend: Andreas Abel (einstimmig)
Besitzer Verbandsspruchkammer Jugend: Manfred Ecker, Petra Hoffmann, Roman Kirsch, Wolgang Kuntz, Herrman Loxat, Alexander Russo (alle einstimmig)
Ehrenrat: Nordsaar: Günter Leist (FC Hellas Marpingen), Franz Josef Klemm (SV Neunkirchen-Nahe); Ostsaar: Heinz Welsch (DJK Ballweiler-Wecklingen); Südsaar: Heinz Ecker (SG Erbach), Theo Pelzer (1. FC Riegelsberg), Bernhard Stelmaszyk (SV Herrmann-Röchling-Höhe); Westsaar: Norbert Buchheit (FC Reimsbach), Hardy Heiser (TuS Bisten)
Verbandsschiedsrichter-Obmann: Dr. Volkmar Fischer (einstimmig bestätigt für Heribert Ohlmann); Thoms Knoll (Verbandsschiedsrichter Lehrwahrt), Horst Peter Buch, Heiner Müller (beide Beisitzer) (alle einstimmig bestätigt)

* = Geheime Abstimmung zwischen Susanne Lohmann (156 Stimmen) und Nicole Recktenwald (159 Stimmen)



Es folgte eine Ehrung anlässlich des Verbandstages: Heribert Ohlmann wurde mit der Verbandsehrennadel in Gold mit Lorbeerkranz ausgezeichnet, er wechselt aus dem SFV-Vorstand in den Regionalverband und scheidet damit als Verbandsschiedsrichter-Obmann aus. Sein Amt übernimmt der ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Dr. Volkmar Fischer.

Die Versammlung übertrug zum Ende der Versammlung einstimmig die Auswahl des Ortes für den nächsten Verbandstag. Der Präsident Franz Josef Schumann sprach zum Ende über Sport Total TV einem neuartigen System zur Übertragung von Spielen in den Amateurklassen im Internet. Schumann gab zu Bedenken, dass dies zu einer verminderten Zahl an Zuschauern und einem Kulturverlust führen könnte. Mit einer deutlichen Mehrheit zeigte die Versammlung, dass man diesem Thema sehr kritisch gegenübersteht. Zum Thema Verschiedenes gab es keine weiteren Wortmeldungen und so konnte Präsident Schumann den Verbandstag um 13:06 Uhr nach etwas mehr als vier Stunden schließen.

Am Ende gab es einen ereignisreichen Verbandstag an dem über viele Themen energisch und konstruktiv diskutiert wurde. Am Ende stehen einige Änderungen in den Satzungen und Ordnungen, die den Vereinen sicherlich in der kommenden Saison nach und nach begegnen werden.





Spielplan der Blieskastler Stadtmeisters
Dies Blieskastler Stadtmeisterschaften 2017 finden vom 17. Juli 2017 bis zum 23. Juli 2017 beim SC B [...]  >>

SCB-Online erklärt den Verbandstag
Es ist wieder so weit: Der Verbandstag steht nach drei Jahren wieder auf dem Programm. SCB-Online er [...]  >>



 
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Marc Schaber, 17. Juni 2017

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