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Diese Regeländerungen kommen zur neuen Saison [Ändern] | |
| | Wie vor jeder Saison wird auch vor der Saison 2014/2015 das Regelwerk angepasst. Auch in diesem Jahr sind die Änderungen aber nicht grundlegend, dennoch stellt SCB-Online die wichtigsten Neuerungen vor... |
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Die neue Saison 2014/2015 steht in den Startlöchern und auch zur neuen Saison wird einige Neuerungen geben, die die Fußballfans beschäftigen. Auf einige Neuerungen müssen die Fußballfans nach dem WM-Sommer aber verzichten: „Das Freistoß-Spray wird bei uns natürlich nicht eingeführt, der Schiedsrichter stellt die Mauer beim Freistoß wie bisher“, erläutert der neue Verbands-Schiedsrichter-Lehrwart Heiner Müller, der den langjährigen Amtsinhaber Gerhard Theobald in diesem Sommer abgelöst hat, auf der Website des Saarländischen fußballverbandes. Nicht übernommen wird übrigens – wenig überraschend – auch die Torlinientechnik.
Eine Änderung dagegen betrifft die Fußballer in der Kreisliga A: „Mit Beginn der neuen Saison treten aber einige Änderungen im Regelwerk des DFB und in der Spielordnung des SFV in Kraft, die beachtet werden müssen“, so Müller. Am Wichtigsten für den Saar-Fußball ist die auf dem Verbandstag in Püttlingen verabschiedete Änderung betreffend der Auswechselregelung in Meisterschaftsspielen der Kreisligen A. „Bei diesen Spielen“, erklärt der ehemalige Fifa-Assistent Müller, „können nun vier Auswechselvorgänge während des Spieles durchgeführt werden, wobei ein Spieler, der ausgewechselt worden ist, auch wieder eingewechselt werden darf.“ Um Schwierigkeiten zu vermeiden, soll jede Auswechslung mit einer Auswechselkarte durchgeführt werden. Heißt im Klartext: Ein Spieler, der vom Trainer ausgewechselt wurde, braucht nicht, wie bisher, duschen zu gehen. Er kann durchaus nach einer Verschnaufpause wieder ins Spiel kommen. Nach vier Wechseln (egal mit welchem Personal) ist allerdings Schluss. Im Wortlaut, wie auf dem Verbandstag in Püttlingen im Mai beschlossen: In Meisterschaftsspielen der Kreisligen A können bis zu 4 Spieler ausgetauscht werden, wobei hier der Austausch wieder rückgängig gemacht werden kann Spielerwechsel durchgeführt werden, wobei ein ausgewechselter Spieler wieder eingewechselt werden kann.
Auch bei der Passkontrolle wird es Änderungen geben. In der Spielordnung wurde festgelegt, dass ein Spieler, dessen Spielerausweis nicht vorliegt oder dessen Ausweis kein Lichtbild hat, sich mittels eines amtlichen Lichtbildausweises (zum Beispiel ein Führerschein oder Personalausweis) legitimieren muss. „Kann er das nicht machen“, so Müller, „darf er am Spiel nicht teilnehmen.“ Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Spieler dem Schiedsrichter persönlich bekannt ist. Im Wortlaut, wie auf dem Verbandstag in Püttlingen im Mai beschlossen: Der Schiedsrichter ist verpflichtet die Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen. Kann die Spielberechtigung nicht nachgewiesen werden, so hat der betreffende Spieler anhand eines Lichtbildausweises seine Identifizierung zu ermöglichen und auf dem Spielbericht seine Personalien anzugeben und dies mit Unterschrift zu bestätigen. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, hat der Schiedsrichter ihn vom Spiel auszuschließen.
Im Jugendfußball wird es dagegen nur kleinere Anpassungen geben: Die Verlängerung bei Pokalspielen der A-Junioren beträgt jetzt 2 mal 15 Minuten (bisher 2 mal 10 Minuten). Auch eine weitere Änderung wird die Fußballer im Bliestal wohl nur indirekt betreffen: Bisher mussten die Spieler mit Rückennummern von 1 bis 25 nummeriert werden, nun sind Rückennummern von 1 bis 99 gestattet, der Torwart muss auch weiterhin eine Rückennummer auf dem Trikot tragen.
„Die Regeländerungen des DFB sind von geringerer Relevanz bei uns im Amateursport“, führt der neue Verbands-Lehrwart fort. Zur Regel 4 („Ausrüstung der Spieler“) heißt es, Spieler dürfen auf ihrer Grundausrüstung und ihrer darunter getragenen Leibwäsche keine politischen, religiösen, persönliche Botschaften und Bilder zur Schau stellen (Ausnahme sind natürlich die Herstellerlogos). Ferner erlaubt der DFB in Regel 4 nun das Tragen von Kopfbedeckungen, wobei diese in schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikot gehalten sein müssen. Von dieser getragenen Kopfbedeckung darf keine Verletzungsgefahr für die übrigen Spieler ausgehen, sie darf nicht mit dem Trikot verbunden sein (keine Kapuze!) und darf das „sportliche Erscheinungsbild“ der Ausrüstung nicht beeinträchtigen. Als Beispiel für eine solche Kopfbedeckung, die erlaubt ist, wird die schwarze Schutzkappe des Torhüter Petr Cech vom FC Chelsea angeführt.
Zum Abschluss äußert der Heiner Müller noch einige persönliche Worte: „Als Nachfolger von Gerhard Theobald in der Funktion als neuer Verbandslehrwart, wünsche ich allen Fußballfreunden und Schiedsrichter eine regelkonforme, reibungslose Umsetzung dieser Änderungen.“ Insgesamt halten sich die Änderungen im Regelwerk also im Rahmen, dennoch sollte man sich deren bewusst sein, denn natürlich werden die Unparteiischen versuchen, diese möglichst konsequent durchzusetzen.
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Statistiken & Userkommentare: | |
Autor: | Marc Schaber, 12. Juli 2014 |
Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| Zuschauer (PID=35300) | schrieb am 13.07.2014 um 16:26 Uhr |
\\\"Auch eine weitere Änderung wird die Fußballer im Bliestal wohl nur indirekt betreffen: Bisher mussten die Spieler mit Rückennummern von 1 bis 25 nummeriert werden, nun sind Rückennummern von 1 bis 99 gestattet\\\"
Zählt das nur für Jugendmannschaften (weil im selbigen Absatz) oder auch für Aktivenmannschaften?
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| | | Marc (PID=10062) | schrieb am 13.07.2014 um 20:02 Uhr |
Nein ist eine allgemeine Änderung. Sorry für das Missverständnis...
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| | | Torwart (PID=10930) | schrieb am 17.07.2014 um 23:46 Uhr |
<<„Die Regeländerungen des DFB sind von geringerer Relevanz bei uns im Amateursport“, führt der neue Verbands-Lehrwart fort. Zur Regel 4 („Ausrüstung der Spieler“) heißt es, Spieler dürfen auf ihrer Grundausrüstung und ihrer darunter getragenen Leibwäsche keine politischen, religiösen, persönliche Botschaften und Bilder zur Schau stellen (Ausnahme sind natürlich die Herstellerlogos). Ferner erlaubt der DFB in Regel 4 nun das Tragen von Kopfbedeckungen, wobei diese in schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikot gehalten sein müssen. Von dieser getragenen Kopfbedeckung darf keine Verletzungsgefahr für die übrigen Spieler ausgehen, sie darf nicht mit dem Trikot verbunden sein (keine Kapuze!) und darf das „sportliche Erscheinungsbild“ der Ausrüstung nicht beeinträchtigen. Als Beispiel für eine solche Kopfbedeckung, die erlaubt ist, wird die schwarze Schutzkappe des Torhüter Petr Cech vom FC Chelsea angeführt.>>
Bedeutet das für den Torwart, dass dieser nur noch eine Kappe in der Farbe des Trikots oder schwarz tragen muss, wenn die Sonne blendet? Oder das ist das egal?
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| | | Marc (PID=1136) | schrieb am 18.07.2014 um 07:45 Uhr |
Das würde ich bei sehr enger Auslegung so interpretieren...
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