Bereits zum zweiten Mal musste in der Vorwoche das Spiel der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim II gegen den SV Reiskirchen in Wolfersheim witterungsbedingt abgesagt werden, was auch auf SCB-Online für Diskussionen sorgte, gerade weil der SV Reiskirchen sich mitten im Titelrennen der Bezirksliga Homburg steht. Über die Wertung der Partie konnte das Sportgericht am vergangenen Donnerstag nicht entscheiden, wie der SaarAmateur berichtete.
Nun wurde die Unklarheit in der Bezirksliga Homburg aufgelöst: Die Spruchkammer Aktive des Saarländsichen Fußballverbandes (SFV) hat am heutigen 20. Mai 2019 entschieden, dass das Spiel mit 0:0 Toren und drei Punkten für den SV Reiskirchen zu werten ist. Die Begründung lautet wie folgt:
"Die Durchführungsbestimmungen des SFV sehen bei einer Gefährdung der Austragung eines Meisterschaftsspiels die Besichtigung des Platzes durch eine Sportplatzkommission vor. Diese besteht aus einem Vertreter der Platzanlage, ein Vertreter der spielleitenden Stelle und ein Vertreter des Vereins. Diese hat spätestens vier Stunden vor Spielbeginn eine Entscheidung über eine Bespielbarkeit zu treffen.
Stellt die Platzkommission die Unbespielbarkeit des Platzes fest und/oder sperrt der Platzeigentümer nach der Besichtigung den Platz, ist das Begehungsprotokoll mit den Gründen für die Absage dem Spielleiter/-in umgehend vorzulegen.
In der zu bewertenden Spielabsage wurden die vorgegebenen Abläufe nicht durchgeführt. Allein die Aussage des Platzwartes über die Bespielbarkeit des Platzes war für die Verantwortlichen der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim entscheidend für die Sperrung des Platzes.
Auch die Bereitschaft des anwesenden Schiedsrichters und der beiden Mannschaften das Spiel auf dem nach ihren Auffassungen bespielbaren Platz auszutragen wurden von den Verantwortlichen der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim nicht berücksichtigt.
Nach Aussage des Schiedsrichters war der Platz in einem perfekten Zustand. Es gab nach seiner Ansicht keinen Grund den Platz zu sperren.
Darüber hinaus hat der Trainer Di Bartolomeo Domenico dem Schiedsrichter den Nichtantritt der SG Ballweiler-Wecklingen/Wolfersheim auf dem Spielbericht schriftlich bestätigt. Der Einzelrichter sieht in der Platzsperre und dem Nichtantritt ein schuldhaftes Verhalten der SG Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim. Der § 42 SpO sieht in einem solchen schuldhaften Nichtantreten die Wertung des Spiels für den Gegner vor. Das Spiel daher mit dem Ergebnis von 0:0 für den SV Reiskirchen als gewonnen zu werten."
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters ist ein Einspruch zulässig. Die Einspruchsfrist wird verkürzt bis zum 22. Mai 2019 um 12:00 Uhr nach § 28 (2) der Rechtsordnung. Bis dahin herrscht zumindest theoretisch noch Unklarheit hinsichtlich der Wertung der Partie.
Damit ist die Situation in der Bezirksliga Homburg etwas klarer: Die SG Erbach führt nach dem 6:0-Sieg in Reinheim die Liga mit 76 Punkten an, der SV Reiskirchen steht mit 75 Punkten vier Punkte dahinter. Am Sonntag, den 26. Mai 2019 um 15:00 Uhr würde dass der große Show-Dow anstehen, wenn der SV Reiskirchen bei der SG Erbach gastiert.