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LL: Wiederholungsspiel nach Tätlichkeit    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 29. März 2019

Am 19ten Spieltag wurde in der Landesliga Ost das Spiel der SG Blickweiler-Breitfurt gegen den SV Genclerbirligi Homburg in der 74. Minute wegen eines Handgemenges beim Stande von 1:0 für die Hausherren abgebrochen. Nun steht die Entscheidung der Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) fest: Die Partie wird wiederholt. Die Partie wurde für den kommenden Dienstag, den 2. April 2019 neu angesetzt und wird um 18:30 Uhr in Blickweiler angestoßen.
Der SV Blickweiler erklärt dazu auf seiner Facebook-Seite: "Am 10. März 2019 fand das erste Spiel des Jahres gegen Genclerbirligi Homburg statt und wurde bei einem 1:0 Stand in Überzahl in der 74. Minute, aufgrund von Zuschauern auf dem Platz, abgebrochen. Diese liefen auf den Platz, als der gegnerische Torwart unseren Spieler Dennis Mauz ohne Grund tätlich angegriffen hatte. Nachdem mehrere Proteste beim Verband von beiden Seiten gemeldet wurden, in denen Genclerbirligi Homburg offiziell auf das Spiel verzichten wollte und die Tätlichkeit des Torwarts bestätigt hatte, muss das Spiel seitens des Verbandes jetzt nachgeholt werden."
Die SG Blickweiler-Breitfurt steht nach sieben Siege, zwei Remis und neun Niederlagen mit 23 Punkten auf Rang 13 der Tabelle auf einem potentiellen Abstiegsrang, der SV Genclerbirligi Homburg rangiert mit 36 Punkten auf Tabellenplatz fünf. Am kommenden Sonntag, den 31. März 2019 gastiert die SG Blickweiler-Breitfurt ab 15:00 Uhr bei den SF Walsheim. Der SV Genclerbirligi Homburg spielt zeitgleich bei der ASV Kleinottweiler vor.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 29. März 2019

Aufrufe:
1682
Kommentare:
8

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Jürgen Weberschrieb am 29.03.2019 um 09:18 UhrPREMIUM
Was sich der SFV bei diesem Urteilsspruch wieder gedacht hat? Durch dieses Urteil kann jetzt jeder Verein bei einer drohenden Niederlage den Gegner durch Tätlichkeiten traktieren um dann mit großer Wahrscheinlichkeit ein Wiederholungsspiel erreichen. Unmöglich diese Entscheidung.

Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
 
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Jens Hilmer (PID=17590)schrieb am 29.03.2019 um 09:51 Uhr
Es geht da weniger um die Tätigkeit selber, welche ja auch von den Gegnern zugegeben wurde. Sondern vielmehr dass Gencler selber das Spiel nicht wiederholen wollte und das auch so geschildert hat. Diese waren seit der 30. Minute in Unterzahl und lagen mit 1:0 hinten...
 
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Jürgen Weberschrieb am 29.03.2019 um 10:51 UhrPREMIUM
Dann ist das Urteil noch unverständlicher. Ist eben der SFV

Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen SCB-Online Premiumkommentar. Der Realname des Kommentators ist in unserer Datenbank hinterlegt.
 
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Obmann (PID=222)schrieb am 29.03.2019 um 12:16 Uhr
... es ist nicht der SFV, sondern die Spruchkammer! Und hier wurde kein Recht gesprochen, sondern ein Urteil! So wie in vielen weiteren Fällen auch. Das muss nicht immer nachvollziehbar sein. :-( Wir als Fußballer, die Sonntag für Sonntag unsere Leistung bringen, müssen mit solchen Entscheidungen von Theoretikern leider leben...
 
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Jens Hilmer (PID=17590)schrieb am 29.03.2019 um 16:29 Uhr
Dann sollten die von der Spruchkammer sich besser ein anderes Hobby suchen, da sie anscheinend nicht klar bei Verstand sind.
 
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Günther Stamp (PID=41328)schrieb am 29.03.2019 um 18:21 Uhr
Ein Urteil sollte aber auch gerecht sein, sonst kann man auch eine Münze werfen !!!!!
 
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Schreiberling (PID=25452)schrieb am 30.03.2019 um 12:44 Uhr
@Obmann: \"... muss nicht immer nachvollziehbar sein\" und \"... müssen mit solchen Entscheidungen von Theoretikern leider leben ...\" Eben nicht! Denn dann geht dieser Blödsinn weiter. Wenn etwas für alle erkennbar falsch läuft, muss man seinen Mund aufmachen. Das darf ruhig auch mal etwas lauter sein. Man muss die \"Theoretiker\" nötigen, etwas zu ändern und das funktioniert nicht, wenn man alles als gegeben hinnimmt. Denn wenn die Statuten dem gesunden Menschenverstand widersprechen, muss man sie eben anpassen.
 
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Günther Stamp (PID=41328)schrieb am 01.04.2019 um 00:38 Uhr
Und genau: ein Urteil sollte immer nachvollziehbar sein !!!für Jeden!!!!
 
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