Der Saarländische Fußballverband (SFV) informierte die Vereine am Freitag, den 22. Juni 2018 in einem Schreiben über Änderungen die ab der Saison 2018/2019 bzw. 2019/2020 auf sie zukommen werden. SCB-Online stellt die Änderungen, die allem voran Zuschüsse und das Schiedsrichterwesen betreffen, vor:
1.) Zuschüsse für gemeldete Jugendmannschaften: Wie bereits im Mai am Außerordentlichen Verbandstag in Lebach dargestellt, wird der Ausrüstervertrag mit Adidas und dem DFB nicht fortgeführt. Um diese Haushaltslücke zu schließen wird der SFV einen neuen Ausrüstervertrag abschließen. Ein Teil der freiwilligen Zuschüsse des SFV in Form von Mannschaftsgeldern für Jugendmannschaften, wird ab der Saison 2018/2019 voraussichtlich in höheren Sachleistungen (z.B. Trikotsätze, Jugendbälle etc.) als die bisherigen finanziellen Zuwendungen ausgezahlt.
2.) Zuschüsse für lizenzierte Trainer: Die bisher freiwillig gezahlten Zuschüsse im Bereich Trainer Aktive werden ab der Saison 2018/2019 nicht mehr ausgezahlt. Der Zuschuss für lizenzierte Jugendtrainer bleibt bestehen.
3.) Neuausbildung Schiedsrichter: Neuausgebildete Schiedsrichter (über 18 Jahre) für deren Erstausstattung die Vereine bis dato einen Zuschuss in Höhe von 205 € erhalten haben, erhalten ab dem 1. Januar 2019 ihre Erstausrüstung (Trikots, Hosen, Stutzen und ein Schiedsrichterset) direkt über den SFV. Alle Schiedsrichter die am Tag der Prüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ebenfalls ein kleines Schiedsrichterset in Form einer Pfeife, Rote und Gelbe Karte und Spielnotizkarten.
4.) Vereinswechsel-Schiedsrichter: Im Bereich der Schiedsrichter wird es eine weitere Änderung hinsichtlich der Vereinswechselmodalitäten ab der Saison 2019/2020 geben. Um den Vereinen eine bessere Planungssicherheit im Bereich ihres Schiedsrichtersolls zu geben und das Abwerben von Schiedsrichtern etwas einzudämmen wird der § 20 „Vereinswechsel von Schiedsrichtern“ wie folgt angepasst:
Will ein Schiedsrichter seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter abmelden und zusammen mit dem neuen Verein bei der SFV-Geschäftsstelle den Vereinswechselantrag mit dem dafür vorgesehenen Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 30.06. einreichen. Der Vereinswechsel eines Schiedsrichters ist nur einmal pro Spieljahr zulässig. Bei der Abmeldung des Schiedsrichters und vor Stellung des Wechselantrages ist vom aufnehmenden Verein stets eine Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro an den abgebenden Verein zu zahlen. In dem Formular hat der abgebende Verein die Abmeldung und den Erhalt der Entschädigung vor dem 30.06. zu bestätigen. Erfolgt der Nachweis der Entschädigungszahlung durch den aufnehmenden Verein nicht, wird dem Wechsel im darauffolgenden Jahr zum 01.07. stattgegeben. In besonderen Ausnahmefällen entscheidet der Saarländische Fußball Verband nach sportlichen Gesichtspunkten.