Coronabedingte Spielabsagen sorgten vor der Winterpause für Spielausfälle, auch im neuen Kalenderjahr waren schon einige Partien betroffen. Der Saarländische Fußballverband (SFV) schärfte nun die Vorgaben für coronabedingte Spielabsagen:
Um im Falle von Spielabsagen/Spielverlegungswünschen bei nachgewiesenen Covid-19- Infektionen eine für die Vereine nachvollziehbare und für die Klassenleiter aller Spielklassen anwendbare Leitlinie aufzustellen, wird beschlossen, dass Spielabsagen/Spielverlegungen frühestens 3 Tage vor dem Spieltermin erfolgen können.
Spielabsagen erfolgen grundsätzlich nur nach Vorlage von Testergebnissen zertifizierter Teststellen. Die Vorlage von PCR-Tests ist nicht zwingend, da es diese Tests in der Regel nur bei Personen gibt, die im Gesundheitsdienst beschäftigt sind.
Um eine Spielabsage/Spielverlegung auch ohne Zustimmung des Spielgegners zu erreichen, ist es erforderlich, dass der antragstellende Verein dem Klassenleiter vier Spieler nennt, die aufgrund Covid-19-Infektionen nicht in ihrer Mannschaft eingesetzt werden können. Dies kann durch Vorlage tagesaktueller positiver Testergebnisse oder Absonderungsanordnungen der Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Mitteilungen werden bei den Klassenleitern bis 8 Tage nach dem Spieltermin aufgehoben und danach vernichtet. Ebenso werden die Klassenleiter die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Die Anzahl der positiven Tests bezieht sich jeweils auf den Spielerkader der Mannschaft für die eine Spielabsage für notwendig erachtet wird. Die Klassenleiter werden die Zugehörigkeit des betreffenden Spielers zur angegebenen Mannschaft anhand der Spielerlisten und der bisherigen Spieleinsätze des genannten Spielers in der betroffenen Mannschaft prüfen.
Sonstige Kriterien, wie verletzte Spieler oder drohende Ausfälle von Spielern aufgrund sonstiger Erkrankungen werden nicht als Kriterien für eine Spielverlegung gesehen.
Bei Mannschaften höher Spielklassen bleibt es, unabhängig von Covid-19-Erkrankungen verpflichtend, bei Spielermangel Spieler aus unterklassigen Mannschaften des Vereins hochzuziehen. Dies können zudem A-Jugendliche aber auch Ü-Fußballer sein.
Sollte ein Spiel einer höherklassigen Mannschaft aufgrund Covid-19-Erkrankungen abgesagt werden, ist es nicht zwingend erforderlich, ein Spiel einer unterklassigen Mannschaft abzusagen.
Der evtl. Einsatz von nicht infizierten Spielern der höherklassigen Mannschaft in Spielen der unterklassigen Mannschaften wird, wie bisher auch, in den §§ 26 ff. der Spielordnung geregelt.
Das Auffüllen der höherklassigen Mannschaft mit Spielern aus unterklassigen Mannschaften, der A-Jugend bzw. AH gilt für max. 3 Spieler. Ab 4 Spieler mit nachgewiesenem positivem Testergebnis oder häuslicher Quarantäneregelung wird das Spiel der betreffenden Mannschaft abgesetzt.