Die Fußballfans fiebern dem Start der Rückrunde am kommenden Wochenende entgegen. Zum Start der Rückrunde treten auch einige Änderungen der Corona-Bestimmungen in Kraft: Die Änderungen treten am Freitag, 4. März 2022 bzw. am 5.März 2022 in Kraft und am Donnerstag, 17. März 2022, außer Kraft.
Änderungen ab dem 4. März 2022:
Ab nächsten Freitag, den 4. März 2022 gilt die Maskenpflicht im Freien nur noch bei Veranstaltungen und damit nicht mehr bei jedem Kontakt bei dem der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Außerdem entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen, wenn 2Gplus eingehalten wird. Wichtig hierfür ist, dass der Testnachweis bei Eintritt nicht älter als sechs Stunden sein darf.
Clubs und Discotheken dürfen ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. Mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken (2G plus) und Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern (2G) können alle zuvor auf 2G oder 2Gplus beschränkte Bereiche nun wieder unter Erfüllung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) aufgesucht werden. Dazu zählen u.a.:
- Friseurläden
- Schwimmbäder und Saunen
- Teilnahme am Sportbetrieb / Fitnessstudios
- Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos
- öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher
außerschulische Bildungsveranstaltungen (z.B. Fahrschulbetrieb, Fort- und Weiterbildungen)
In der Hotellerie bzw. bei Busreisen muss der Testnachweis entweder alle 72 Stunden erbracht werden oder alternativ bei Anreise einmalig ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Die Auslastungsgrenze von Veranstaltungen werden außerdem erhöht: 60 % im Innenbereich mit maximal 6.000 Besuchern und 75 % im Außenbereich mit maximal 25.000 Besuchern.
Im Rahmen der Landtagswahl gilt für die Wahlhandlung im Wahllokal, die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und die Wahlbeobachtung im gesamten Gebäude und dessen unmittelbaren Zugangsbereichs die Abstandsempfehlung und die Maskenpflicht.
Änderungen ab dem 5. März 2022:
Ab dem 5. März 2022 treten weitere Erleichterungen im Schulbereich in Kraft. So entfällt die Maskentragungspflicht im Musik- und Sportunterricht und schulfremde Personen dürfen das Schulareal wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten.
„Die stufenweisen Lockerungen bis zum 20. März sind ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Trotzdem muss unser gemeinsames Ziel weiterhin sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.