In der kommenden Saison wird es zu einer Änderung hinsichtlich des Spielrechtes für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs in Aktivenmannschaften geben. Anlässlich des ordentlichen Verbandstages des saarländischen Fußballverbandes (SFV) vom 19. September 220 wurde der Antrag eines Mitgliedvereines mehrheitlich die Änderung des § 10 Abs. 2 der Jugendordnung des SFV beschlossen, sodass zukünftig alle A-Junioren unabhängig von ihrem Alter die Spielberechtigung für aktive Mannschaften erhalten sollten. Dieser Beschluss widersprach, worauf auch in der Versammlung durch den amtierenden Verbandsvorstand hingewiesen worden war, der Regelung in § 6 der DFB Jugendordnung. Dort ist bestimmt, dass A-Junioren grundsätzlich nicht in einer Herrenmannschaft spielen dürfen, also keine Spielberechtigung für aktive Mannschaften habe können. Lediglich für A-Junioren des älteren Jahrganges und aus Gründen der Talentförderung ausnahmsweise auch für A-Junioren des jüngeren Jahrganges hat der DFB Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Der SFV nahm nun dazu Stellung: "Diese Bestimmung gehört zum allgemeinverbindlichen Teil der DFB-Jugendordnung und ist daher auch für alle Mitgliedsverbände maßgebend. Der SFV hat in § 6 seiner Satzung sich verpflichtet, die vom DFB erlassenen Satzungen und Ordnungen als verbindlich anzuerkennen und umzusetzen. Der SFV hatte dennoch den Verbandstagsbeschluss zunächst umgesetzt und für die Saison 2021/2022 die entsprechenden Anträge auf Erteilung einer Spielberechtigung für A-Junioren des jüngeren Jahrganges erteilt.", heißt es. "Zwischenzeitlich hat der DFB jedoch gegen diese Praxis interveniert und auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses hingewiesen. Ein Antrag des SFV auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung wurde vom DFB abschlägig beschieden. Der DFB besteht vielmehr auf der Einhaltung des allgemeinverbindlichen Teiles der DFB-Jugendordnung. Der Verbandsvorstand beabsichtigt daher den genannten Verbandstagsbeschluss ab der kommenden Saison 2022/2023 nicht mehr umzusetzen. Anträge auf Erteilung von Spielberechtigungen für A-Junioren des jüngeren Jahrganges sollen daher zukünftig abschlägig beschieden werden. Im Interesse der Rechtsklarheit ist eine andere Entscheidung nicht vertretbar.", heißt es weiter. "Wir bitten die Vereine deshalb schon zum jetzigen Zeitpunkt, ihre Mannschaftsplanungen unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen vorzunehmen."