Die Saison 2020/2021 wurde im September 2020 gestartet, jetzt im Oktober kommt es zu einer Unterbrechung der Saison. Viele Fußballfans fragen sich, was passieren würde, wenn die Saison nicht oder nicht vollständig beendet wird. Bereits vor Saisonbeginn hat der Saarländische Fußballverband (SFV) festgelegt, wie in seinem solchen Fall verfahren wird. In der aktuellen Ausgabe des SAARFUSSBALL sind die Regelungen dazu festgelegt:
Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Sofern es die staatlichen Verfügungen zulassen, wird der Spielbetrieb auf der Grundlage des Rahmenterminkalenders durchgeführt.
Ein anderer Beginn des Spielbetriebs erfolgt nach einer angemessenen Frist, welcher durch den zuständigen Verbandsspielausschuss festgelegt wird. Die Festlegung des Spielsystems treten erst nach Freigabe des Spielbetriebs durch die staatlichen Stellen in Kraft; Änderungen sind auch nach Aufnahme des Spielbetriebs möglich.
Die Anzahl der maximal möglichen Absteiger wird dann für jede Spielklasse zu Beginn des Spielbetriebs durch den Verbandsspielausschuss festgelegt. Die Staffeleinteilung, Staffelstärke und das Wertungssystem können von den Vorgaben der Spielordnung abweichen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorstand nach Anhörung des VSpA.
Bei einer amtlich nachgewiesenen Feststellung einer Corona-Ansteckung oder eines entsprechenden Verdachtsfalles im Zusammenhang mit einer Mannschaft, kann der Klassenleiter das Spiel nach Vorlage eines ärztlichen Attestes absetzen und danach innerhalb von 3 Tagen neu terminieren.
Bei unvollständiger Beendigung der Saison 2020/2021 gilt:
Ist mindestens die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, entscheidet der Tabellenstand der jeweiligen Mannschaft über den Auf- und Abstieg.
Der Tabellenstand wird nach dem Quotienten „Erreichte Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele“ mit 3 Stellen hinter dem Komma erstellt. Bei Gleichheit des Quotienten sind die jeweiligen Mannschaften Sieger ihrer Staffel und steigen auf. Da keine Relegationsspiele stattfinden können, entfällt für den Zweitplatzierten der Anspruch auf einen Aufstiegsplatz. Sollte in einer Spielklasse die vom VSpA vorgegebene Sollstärke nicht erreicht sein, können Zweitplatzierte über die Quotientenregelung aufsteigen. Ist weniger als die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, bleibt die Saison ohne Wertung und wird annulliert. Es gibt keine Auf- und Absteiger und es werden keine Aufsteiger aus den höchsten Spielklassen der drei Mitgliedsverbände zugelassen. Soweit der Verband für eine übergeordnete Spielklasse einen Aufsteiger melden kann, wird dieser nach dem letzten Tabellenstand unter Anwendung der Quotientenregelung (erreichte Punkte geteilt durch die Anzahl der Spiele mit drei Stellen hinter dem Komma) ermittelt.