Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auf den Weg zu bringen. Die entsprechenden Regelungen im Einkommenssteuergesetz sollen noch im Jahr 2020 geändert werden.
„Wir als Saarländischer Fußballverband (SFV) begrüßen den Plan von Bund und Ländern, die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale anzuheben. Es ist ein wichtiges Signal und eine Wertschätzung für die vielen Menschen, die unser Gemeinwesen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement bereichern. Die geplante Erhöhung kommt auch unseren Fußballvereinen im Saarland zu Gute“, so David Lindemann, Vizepräsident des SFV, der für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements zuständig ist.
SFV-Präsident Heribert Ohlmann zu den Plänen: „Die heutige Entscheidung des Bundesrates ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber das Ehrenamt muss noch weiter entlastet werden. Insbesondere in den Bereichen Steuerrecht, Haftung und Regulatorik. Nur so können wir auch zukünftig Menschen dazu begeistern, ohne Angst eine Vorstandstätigkeit aufzunehmen.“
Die Ehrenamtspauschale soll von 720 auf 840 Euro im Jahr angehoben werden. Die Pauschale können gemeinnützige Vereine ehrenamtlich Tätigen zahlen, beispielsweise Platzwarten, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung vorsieht und der Vorstand dies beschließt. Die Übungsleiterpauschale soll von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich steigen. Beide Pauschalen wurden zuletzt im Jahr 2013 angepasst.