Trotz der Corona-Krise wird es im Bliestal-Fußball auch im Sommer zu einigen Vereinswechseln kommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind im Folgenden zusammengefasst:
FAQ in der Wechselperiode I
Bis wann muss ein Spieler bei seinem bisherigen Verein abmeldet werden?
Die Abmeldung des Spielers muss bis zum 30.06. erfolgen. Der abgebende Verein hat nach eingehender Abmeldung eines Spielers zwei Wochen Zeit die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung im Pass Online System zu dokumentieren. Erfolgt die Online-Eingabe über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung nicht innerhalb dieser zwei Wochen ab dem Tag der Abmeldung gilt der Spieler als freigegeben.
Bis wann kann ein Spieler als Amateur den Verein wechseln?
Die Wechselperiode I endet am 31.08. Bis dahin können Spieler bei ordnungsgemäßer Abmeldung (30.06) den Verein als Amateur wechseln. Bei Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der Spieler die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Antragstellung, jedoch frühestens zum 01.07., bei Nicht-Zustimmung ab dem 01.11. (bzw. bei Aktiven 3 Monate nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes folgenden Tag. Die gleiche Regelung wird bei der Jugend auf 2 Monate gesetzt)
Bis wann kann eine Nicht-Zustimmung in eine Zustimmung umgewandelt werden?
Eine erteilte Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Eine Nicht-Zustimmung kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden, jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages der Wechselperiode I (31.08.)
Bis wann kann ein Spieler als Vertragsspieler den Verein wechseln?
Bei einem Vereinswechsel eines Amateurs, der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit bis zum 31.08. eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen.
Wie ist die Mindestlaufzeit eines Vertrages?
Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30.06 eines Jahres haben.
Ab wann kann eine Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven-Mannschaften beantragt werden?
A-Junioren des älteren Jahrgangs (2002) und solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielberechtigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Für JFG-Spieler gibt es besondere Regularien.
B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs (2004) kann Spielberechtigung für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erteilt werden.
Welche Unterlagen werden bei einem internationalen Transfer (Erstausstellung & Vereinswechsel) benötigt?
Da jede Nationalität unterschiedliche Dokumente verlangt, ist es notwendig die erforderlichen Daten des Spielers/Spielerin im Pass Online einzugeben.
Anschließend werden Ihnen die geforderten Dokumente zum upload angezeigt.
Bei jedem Antrag ist eine Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass notwendig.