Der außerordendliche virtuelle Verbandstag war ein „historisches Ereignis in der Geschichte des Saarländischen Fußballverbandes“, wie SFV-Vizepräsident Adrian Zöhler erklärte. Dort wurde geklärt, wie mit der begonnen Saison 2019/2020 verfahren wird. Diese wurde nach dem Votum der Vereine abgebrochen. Wann die neue Saison 2020/21 starten wird, das konnte auch Zöhler den Vereinsvertretern nicht mitteilen. „Wir wissen derzeit nicht, wann wieder gespielt werden.“ Geplant hat der SFV die Wiederaufnahme des Spielbetriebs für September. Ob dies die Behörden erlauben, ist ungewiss.", heißt es von Zöhler in der Saarbrücker Zeitung im Anschluss an den Verbandstag.
Der Start der neuen Saison bleibt also weiter ein heißt diskutiertes Thema. Auch andere Landesverbände sind bestrebt nach Lösungen zu suchen: Die Regionalliga Bayern und der Bayerische Fußball-Verband wollen die unterbrochene Regionalliga-Spielzeit 2019/2020 ab September fortsetzen, sofern die staatlichen Vorgaben das ermöglichen. Außerdem wird die Saison bis ins Frühjahr 2021 verlängert, so dass es eine Spielzeit 2020/2021 nicht geben wird. Gleiches gilt in den weiteren Spielklassen des bayerischen Amateurfußballs.
Eine Übersicht der Lage in den einzelnen Landeverbänden hat der DFB auf seiner Plattform Fussball.de zur Verfügung gestellt. Mit dem Stand vom 16. Juni 2020 gestaltet sich die Lage wie folgt:
BADEN
Seit dem 2. Juni gilt für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten. Darüber hinaus sprechen sich die drei Fußball-Landesverbände in Baden-Württemberg, somit auch der Badische Fußballverband, nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die finale Entscheidung zwischen diesem Modell oder der Alternative, die Saison über den 30. Juni 2020 hinaus fortzusetzen, trifft ein außerordentlicher BFV-Verbandstag am 20.Juni. Bei der Option, das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 zu beenden, werden keine Meisterschaftsspiele des laufenden Spieljahres mehr ausgetragen. Die direkten Aufsteiger sollen über den Quotienten aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt werden. Absteiger sollen ebenfalls nicht ermittelt werden.
BAYERN
Neben dem Training für Individualsportarten ist es seit dem 11. Mai in Bayern auch wieder möglich, dass Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training beginnen können. Seit Montag, 8. Juni 2020, ist es erlaubt, das Mannschaftstraining in einer Gruppe von 20 Personen durchzuführen - natürlich weiterhin mit den geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter bzw. kreisfreie Städte) vor Ort die Sportanlagen explizit für das Fußballtraining freigeben. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hat unterdessen beschlossen, die laufende und aktuell ausgesetzte Saison 2019/20 bei den Junioren abzubrechen und bei den Juniorinnen ab dem 1. September – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – analog des Spielbetriebs bei den Herren und Frauen fortzusetzen. Der BFV-Vorstand folgt damit dem Vorschlag der Lösungs-Arbeitsgruppe Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren und Juniorinnen. Diese hatte sich aufgrund der Komplexität in die separaten Untergruppe Junioren und Juniorinnen unterteilt. Bei den Junioren werden die Abschlusstabellen auf Basis einer Quotientenregelung gebildet: Die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft und das auf einem Aufstiegsrelegationsplatz stehende Team steigen auf. Absteiger soll es nur dann geben, wenn Teams in der laufenden Saison bis dato punktlos geblieben sind.
BERLIN
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ermöglicht den Berliner Sportvereinen seit dem 15. Mai ihren Trainingsbetrieb unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder aufnehmen zu dürfen. Seit dem 2. Juni dürfen pro Halbfeld insgesamt zwölf Personen inklusive Trainer/in oder Betreuer/in (im Freien und in gedeckten Sportanlagen) trainieren. Der BFV stellt seinen Vereinen außerdem ein Konzept einer Muster-Trainingseinheit zur Orientierung und einen Trainingsleitfaden mit Empfehlungen und Vorgaben zur Verfügung. Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat derweil in einer Sondersitzung beschlossen, einen Abbruch der Saison 2019/20 vorzubereiten. Die Entscheidung über den Saisonabbruch soll nach dem Willen des Präsidiums weiterhin ein außerordentlicher Verbandstag voraussichtlich am 20. Juni 2020 treffen.
BRANDENBURG
Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat in einer Vorstandskonferenz beschlossen, die aktuelle Saison ohne weiteren Spielbetrieb auslaufen zu lassen und somit vorzeitig zu beenden. Unter Anwendung einer Quotientenregelung werden die Aufsteiger auf der Grundlage der Tabellenstände vom 12. März 2020 ermittelt. Die Abstiegsregelungen 2019/20 hingegen werden außer Kraft gesetzt. Eine Ausnahme bilden die Mannschaften, die bereits vor dem 12. März 2020 vom Spielbetrieb ihrer Klasse zurückgezogen worden sind. Seit dem 15. Mai darf aber auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren.
BREMEN
Die Platzsperrungen in Bremen wurden aufgehoben und es darf wieder trainiert werden. Allerdings werden auch in Bremen die Trainingseinheiten von besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen begleitet, um ein Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu reduzieren. Ein außerordentlicher Verbandstag des Bremer Fußball-Verbandes hat derweil am 4. Juni den Abbruch der Saison 2019/2020 und deren Wertung beschlossen. Demnach wird die Saison in sämtlichen BFV-Spielklassen mit Ausnahme der Landespokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren abgebrochen. Im Herren- und Frauenbereich, sowie bei den noch nicht beendeten Futsal-Ligen der Junioren wird der Tabellenstand nach den zuletzt ausgetragenen Spielen gewertet. Ein auf zwei Nachkommastellen genau errechneter Quotient aus Punkten pro Spiel bestimmt den Tabellenstand. Ergibt sich hierbei ein gleicher Quotient für zwei oder mehr Mannschaften, entscheidet gemäß der BFV-Spielordnung zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore über den Tabellenstand. Es gibt unabhängig von den Abschlusstabellen in der Saison 2019/2020 keine sportlichen Absteiger.
HAMBURG
Fußballtraining in Hamburg kann seit dem 13. Mai 2020 mit Einschränkungen wieder stattfinden, jedoch nur kontaktfrei und mit Abstand. Fußballspiele im Amateurbereich sind daher weiterhin untersagt. Die Auswertung einer Onlineumfrage hat ergeben, dass 84 Prozent der Vereine für einen Abbruch der Saison stimmten, lediglich 16 Prozent halten eine Unterbrechung der Saison für sinnvoll. Das Präsidium des HFV wird dem mehrheitlichen Votum der Vereine folgen und auf einem außerordentlichen Verbandstag am 22. Juni 2020 den Abbruch des Meisterschaftsspielbetriebs der Herren, Frauen, Junioren und Mädchen 2019/20 vorschlagen. Außerdem wird das HFV-Präsidium vorschlagen, dass es eine Wertung nach Quotienten-Regelung zum jetzigen Stand mit Aufsteigern und ohne Absteiger, allerdings mit Abstieg "nach Wunsch" (Vereine/Mannschaften, die zum Stand des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz stehen, können sich auf eigenen Wunsch in die nächstniedrigere Spielklasse melden) geben soll.
HESSEN
Der Verbandsvorstand des Hessischen Fußball-Verbandes hat eine Empfehlung erarbeitet, laut der die Saison 2019/2020 zum 30.06.2020 beendet wird und die Wertung mit Hilfe der Quotienten-Regelung mit Aufsteigern gemäß des Spielgeschehens der Saison 2019/2020, aber ohne Absteiger erfolgen soll. Die endgültige Entscheidung fällt im Rahmen des außerordentlichen Verbandstages am 20. Juni. Weitere wählbare Möglichkeiten sind dann die Fortführung der Saison über den 30.06.2020 hinaus und das vorzeitige Saisonende mit Quotienten-Regelung unter Ermittlung der Auf- und Absteiger gemäß des bestehenden Spielgeschehens. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann im Breiten- und Freizeitsport, darunter auch im Fußball, wieder aufgenommen werden. Das Training kann mit bis zu zehn Personen in gewohnter Form – also ohne Mindestabstand und Kontaktverbot – durchgeführt werden. Der Landesverband rät, die Zusammensetzung dieser Gruppe in unterschiedlichen Trainingseinheiten gleich zu halten.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern wird die Saison 2019/2020 zum offiziellen Spieljahresende am 30. Juni 2020 regulär auslaufen lassen. Es werden bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Pflicht- und Freundschaftsspiele mehr ausgetragen, die Saison ist somit vorzeitig beendet. Eine Ausnahme bildet der Landespokalwettbewerb der Herren um dem Lübzer Pils Cup. Hier behält sich der LFV eine sportliche Durchführung der verbleibenden Partien unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausdrücklich vor. Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat auf einer außerordentlichen Sitzung gemeinsam mit den sechs zugehörigen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) am 26. Mai 2020 die Beschlüsse zur Wertung der Saison 2019/2020 vorgenommen. Die Abschlussstände in allen Spiel- und Altersklassen werden demnach unter Zuhilfenahme der Quotientenregel zu einem definierten Zeitpunkt ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Darüber hinaus wird es in der Saison 2019/2020 keine Absteiger geben. Die jeweiligen Aufsteiger in die nächsthöheren Spielklassen ergeben sich derweil anhand der vor der Saison getroffenen Regelungen in den zuständigen Verbänden. Es wird keine Meister, sondern ausschließlich Staffelsieger geben. Ebenso hat die Landesregierung die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben. Es dürfen demnach auch Trainingsformen durchgeführt werden, bei denen der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Entsprechende Vorgaben seitens der Behörden müssen hierbei jedoch beachtet werden. Untersagt bleibt dagegen der Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten, Freundschafts- und Pflichtspiele im Fußball bleiben daher weiterhin untersagt.
MITTELRHEIN
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 15. Juni, dass die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen zulässig ist. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Präsidium und Verbandsjugendausschuss des Fußball-Verbandes Mittelrhein haben sich auf Empfehlung der spielleitenden Stellen und nach Anhörung des FVM-Beirates sowie des FVM-Jugendbeirates für eine Beendigung der laufenden Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 ausgesprochen. Am 20. und 21. Juni 2020 sollen hierüber ein außerordentlicher Verbandsjugendtag und ein außerordentlicher Verbandstag abschließend entscheiden. Der Vorschlag der Verbandsgremien sieht vor, dass es bei einer Beendigung der Saison einen Aufsteiger pro Staffel, aber keine Absteiger geben soll. Dies gilt für alle Meisterschaftsspielklassen auf Verbands- und Kreisebene der Herren und Frauen inklusive Futsal sowie im Jugendspielbetrieb. Die Aufsteiger sollen anhand der Quotientenregelung ermittelt werden. Aktuell ausgenommen von der Empfehlung, die Saison zu beenden, ist der laufende Bitburger-Pokalwettbewerb der Herren sowie der Pokalwettbewerb der Frauen. Hierzu wird es ebenfalls zeitnah eine gesonderte Mitteilung der spielleitenden Ausschüsse geben.
NIEDERRHEIN
In Nordrhein-Westfalen ist es seit dem 15. Juni die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen möglich. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Das Ergebnis einer Online-Umfrage hat derweil ergeben, dass 93 Prozent der Vereine für einen Saisonabbruch mit Aufsteigern und ohne Absteiger gestimmt haben. Das FVN-Präsidium hat danach in einer Sitzung gemeinsam mit den Kreisvorsitzenden das Ergebnis der Vereinsabstimmung als Basis für seine Entscheidung genommen, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 abgebrochen werden soll und auf Grund der behördlichen Verfügungslage am 30. Juni 2020 sportlich unvollständig endet. Die Anträge des FVN-Präsidiums zu den Meisterschaftsspielen bei Herren und Frauen sehen keine Absteiger sowie die Festlegung der Aufsteiger vor. Diese werden durch den Tabellenstand vom 13. März 2020 ermittelt. Sollte nicht dieselbe Anzahl an Spielen der Tabelle zugrunde liegen, wird die Quotientenregelung angewendet. Ebenfalls wird beantragt, dass die Tabellenersten nach Abschluss der Hinrunde auch einbezogen werden. Auch für die Ermittlung der Tabellen nach der Hinrunde wird die Quotientenregelung hinzugezogen. Die finale Entscheidung bezüglich dieser Regelungen trifft ein außerordentlicher Verbandstag, der durch das Präsidium für den 24. Juni einberufen wird.
NIEDERSACHSEN
Der NFV-Verbandsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai final mit den vier möglichen Varianten zum Umgang der aktuell bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 beschäftigt. Dabei einigten sich die dem Verbandsvorstand angehörenden Präsidiumsmitglieder und Vorsitzenden der 33 Kreise auf jene Variante, die einen Saisonabbruch nach Quotientenregelung mit Auf-, aber ohne Abstieg vorsieht. Diese Variante wird vom NFV-Verbandsvorstand als Antrag auf dem außerordentlichen Verbandstag eingereicht, der – auch das wurde in der Sitzung beschlossen – am 27. Juni als voraussichtlich virtuelle Veranstaltung ausgetragen werden soll. Der NFV behält sich darüber hinaus vor, Sonderregelungen für die Pokal- Wettbewerbe zu treffen oder die kommende Saison bis zum Beginn der Sommerferien am 22. Juli 2021 zu verlängern. Beim Trainingsbetrieb gibt es keine pauschale Begrenzung bezüglich der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen - immer vorausgesetzt, dass die beschlossenen Bestimmungen, unter anderem die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf, eingehalten werden.
RHEINLAND
Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat auf Antrag des FVR-Präsidiums einstimmig den Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen beschlossen. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren. Grundsätzlich richtet sich der Tabellenstand nach dem Quotienten "Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele". Aufsteiger ist dabei der Tabellenerste, obligatorische Absteiger wird es keinen geben. Der Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport kann derweil unter gewissen Voraussetzungen wieder aufgenommen werden, die Trainingseinheiten müssen jedoch durch besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen begleitet werden, um ein Infektionsrisiko für Spielerinnen und Spieler zu reduzieren.
SAARLAND
Die Regierung im Saarland hat für den 15. Juni neue Lockerungen bekanntgegeben. Seitdem gilt: Es ist in Gruppen von bis zu zwanzig Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht möglich zu trainieren - unter den genannten Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen, etwa der kontaktfreien Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises. Bei Abstimmungen während des am 9. Juni durchgeführten virtuellen Außerordentlichen Verbandstages des SFV sprachen sich die Delegierten mit großer Stimmenmehrheit (455 ja, 72 nein) für das Beenden der Saison aus. Die sogenannte Quotienten-Regelung erhielt einen Zuspruch von 346 Stimmen, gegen die Regelung stimmten 155 Delegierte. Die wegen der Coronakrise abgebrochenen Pokalwettbewerbe bei Frauen, Männern und der A-Jugend sollen sobald wie möglich fortgesetzt werden.
SACHSEN
Der SFV hat entschieden, dass die Saison 2019/2020 zum 30. Juni 2020 beendet und der Ligaspielbetrieb auf Landesebene nicht wieder aufgenommen wird. Es werden keine Meister für die Saison 2019/2020 ermittelt. Als Grundlage sollen die Tabellenstände vom 13. März 2020 herangezogen werden. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden außer Kraft gesetzt. Absteiger werden in der Saison 2019/2020 insofern nicht ermittelt. Aufstiege werden durch den SFV unter Anwendung einer Quotientenregelung ermöglicht. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die seit dem 6. Juni 2020 gilt, lässt der Freistaat Sachsen unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu. Erforderlich dafür ist die Erstellung und Befolgung eines Hygienekonzeptes. Nach wie vor sind allerdings die kommunalen und städtischen Verordnungen obligatorisch.
SACHSEN-ANHALT
Sportanlagen im Freien können in Sachsen-Anhalt wieder genutzt werden, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei eingehalten werden. Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser legt entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte fest. Die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages haben zudem beschlossen, die Spielzeit 2019/2020 für alle Alters- und Spielklassen auf Kreis- und Landesebene zum 30.06.2020 abzubrechen. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden dabei außer Kraft gesetzt. Aufsteiger werden unter Anwendung einer Quotientenregelung auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 ermittelt. Absteiger werden in der Saison in den einzelnen Spielklassen hingegen nicht ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband hat entschieden, die Saison 2019/2020 ohne weiteren Spielbetrieb turnusgemäß am 30. Juni 2020 auslaufen zu lassen. Das Präsidium hat für alle Spielklassen des SHFV und seiner Kreisfußballverbände entschieden, dass die Tabellenendstände der Spielzeit 2019/20 durch Anwendung einer Quotientenregelung auf der Basis der Tabellenstände zum 30.06.2020 erfolgt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt. Einen Abstieg aus den Spielklassen einer Spielklassenebene gibt es nicht. Ausgenommen davon sind Mannschaften, die während der Saison von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Diese Mannschaften werden in der Spielzeit 2020/21 in der nächstniedrigeren Spielklassenebene antreten. Außerdem sind in Schleswig-Holstein Trainingseinheiten bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen wieder unter normalen Gegebenheiten und ohne Einhaltung eines Mindestabstands möglich.
SÜDBADEN
Der südbadische Fußballverband hat sich zusammen mit den weiteren Baden-württembergischen Fußballverbänden einhellig für die Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30. Juni 2020 ausgesprochen, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die verbindliche Entscheidung zwischen diesem Modell oder der Alternative "Fortsetzung der Saison über den 30.06.2020 hinaus" trifft ein außerordentlicher Verbandstag am 20. Juni. In der Variante, das Spieljahr 2019/20 zum 30. Juni 2020 zu beenden, werden keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen. Die direkten Aufsteiger der einzelnen Spielklassen sollen über den Quotienten der bisher erzielten Punkte und der ausgetragen Spiele ermittelt werden. Berücksichtigt werden sollen auch Spiele, über deren Wertung bis 30. Juni 2020 sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Absteiger sollen nicht ermittelt werden. Seit dem 2. Juni gilt zudem für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten.
SÜDWEST
Entsprechend dem Votum der Vereine wird die Regelung der Spielordnung, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 zum 30. Juni endet, beibehalten. Auf Grund der staatlichen Verfügungen wird daher die Saison bis zu diesem Datum unvollständig beendet sein. Dies hat das Präsidium des SWFV in seiner Sitzung vom 7. Mai beschlossen. Am 19. Mai folgte der Beschluss, dass der Erstplatzierte Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt ist. Die Ermittlung der Platzierung im Allgemeinen erfolgt durch einen Quotienten. Ebenso gibt es keine Absteiger. Um über die Folgen aus der sportlich unvollständigen Beendigung der Saison zu entscheiden, wird das Präsidium einen außerordentlichen Verbandstag im Juni 2020 einberufen. Vereinssport ist derweil wieder erlaubt, allerdings nur im Freien und mit gewissen Regeln. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei jederzeit eingehalten werden, direkter Körperkontakt zu anderen Spielern oder Trainingspartnern ist verboten.
THÜRINGEN
Der Verbandsvorstand des Thüringer Fußball-Verbands hat eine Aussetzung der Saison 2019/2020 bis zum 31. August beschlossen. Unter Berücksichtigung der behördlichen Verordnungen wird sie ab dem 1. September 2020 fortgesetzt. Damit folgte der Vorstand dem Ergebnis der Abstimmung der Vereine, von denen sich 58 Prozent für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2020 hinaus ausgesprochen hatten. Die Fortführung des Spieljahres 2019/20 im Nachwuchsbereich soll jedoch differenziert zum Herrenbereich betrachtet und zum 30. Juni 2020 beendet werden. In Thüringen ist auch der Trainingsbetrieb im organisierten Sport wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein sportartspezifisches Infektionsschutzkonzept vorliegt, das sich nach den Vorgaben des jeweiligen Sportfachverbandes richtet sowie für jede Sportanlage vorgehalten und berücksichtigt wird. Bei den wieder erlaubten Trainingsspielen (mit Kontakt) empfiehlt der Landesverband jedoch, diese in festen Gruppen durchzuführen und auf ein Minimum zu reduzieren.
WESTFALEN
Die Saison 2019/20 im westfälischen Amateur- und Jugendfußball wird abgebrochen. Dafür haben die Delegierten des Verbandstages und des Verbandsjugendtages im schriftlichen Umlaufverfahren mit einem jeweils deutlichen Votum gestimmt. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen beendet damit endgültig die aktuelle Saison. In den kommenden Tagen und Wochen werden die Abschlusstabellen unter Berücksichtigung der Quotientenregelung erstellt und die daraus resultierenden Aufsteiger final veröffentlicht. Seit dem 15. Juni erlaubt die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen sowie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, dabei muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet sein. Wie sich diese Maßnahmen im Detail auf den Fußball auswirken, wird nun der Fußballausschuss des WDFV diskutieren.
WÜRTTEMBERG
Der Vorstand des Württembergischen Fußballverbandes hat vorläufige Ordnungsänderungen zur Beendigung des Spieljahres 2019/20 zum 30.06.2020 beschlossen. Vorgesehen ist, dass direkte Aufsteiger dadurch festgestellt werden, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Absteiger sollen nicht ermittelt werden. Das letzte Wort haben nun die Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages, die sich auch für die Fortsetzung des Spieljahres aussprechen können. Die endgültige Entscheidung dazu soll bis 20.06.2020 fallen. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit dem 2. Juni gilt, besagt, dass Trainings- und Übungseinheiten in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen dürfen. Dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.