VERFASST VON Marc Schaber, 19. August 2010
Die Qualifikationsrunden stehen für unsere Jugendmannschaften auf dem Porgramm. Bis zu den Herbstferien geht es um die Gruppeneinteilung für die Meisterschaftsrunden 2010/2011:
Qualifikationsrunde B-Jugend Saison 2010/2011 (Heimspiele in Kirkel):
Sonntag, 29. August 2010
10:30 Uhr: SCB - SV Elversberg II
Sonntag, 5. September 2010
10:30 Uhr: SpVgg Einöd-Ingweiler - SCB
Sonntag, 12. September 2010
10:30 Uhr: SCB - SV St. Ingbert
Sonntag, 19. September 2010
10:30 Uhr: SV Kirrberg - SCB
Sonntag, 26. September 2010
SPIELFREI
Sonntag, 3. Oktober 2010
SPIELFREI (Hassel II hat abgemeldet)
Mittwoch, 6. Oktober 2010
18:30 Uhr: FC 08 Homburg II - SCB


Statistiken & Userkommentare: | |
Kommentare: | Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar |
| Michael Schmidt | schrieb am 07.09.2010 um 19:57 Uhr |
Gibt es schon Hinweise zur weiteren Vorgehensweise nach der Quali-Runde?
Können während der Quali-Runde Spieler zum Beispiel von Homburg 1 auch bei Homburg 2 eingesetzt werden?
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| | | Marc | schrieb am 08.09.2010 um 23:07 Uhr |
Die genauen Qualifikationsrichtlinien sind exakt festgelegt, es würde allerdinfs den Rahmen sprengen, das hier zu erläutern. Hierzu empfehle ich folgenden Link:
SFV / Jugend Ostsaar
Was die Eisnatzberechtigungen bei zwei (oder mehr) aufstiegsberechtigten Mannschaften angeht, gilt die gleiche Reglung wie bei den beiden SC-C-Jugenden. Ich zietiere aus den Bestimmungen des SFV:
Beim Spielen unterer A-, B- und C-Jugendmannschaften in Wertung sind die Bestimmungen des §14 (2) der Jugendordnung zu beachten. Demnach sind Spieler nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der ersten Jugendmannschaft für diesen Spieltag und für das nächste
Pflichtspiel der unteren Jugendmannschaft nicht spielberechtigt, längstens jedoch für 10 Tage. Ein Spieler der A2-, B2- oder C2-Jugendmannschaft, der in mehr als der Hälfte der Spiele der unteren
Jugendmannschaft seiner Altersklasse mitgewirkt hat (Stammspieler), gilt jedoch erst nach zweimaligem ununterbrochenen Einsatz in der ersten Jugendmannschaft seiner Altersklasse alsfestgespielt. An Entscheidungsspielen unterer aufstiegsberechtigter Mannschaften, dürfen nur Spieler teilnehmen, die an mindestens zwei Spielen dieser Mannschaft in der laufenden Spielrunde mitgewirkt haben §27(3) SpO
Hoffe ich konnte helfen, ansonsten gerne nochmal fragen ;-)
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